In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat.
Viel Glück
…darf ich doch noch mal eine Frage stellen, dann muss ich nicht alles durchforsten:
was muss ich zum ersten Gespräch an Papieren vorlegen?
Ausweis, Kontoauszüge der letzten 3 Monate,…?
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen
eine revolutionäre Tat.
Viel Glück
Das reicht vorerst.
Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II muss gestellt werden (§37 SGB II). Erst ab dem Tag der Antragstellung hat man einen Anspruch auf Hartz IV. Rückwirkende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn die Bedürftigkeit ist an einem Feiertag oder am Wochenende eingetreten. Sprich an Tagen, an denen die zuständige Behörde geschlossen hatte. Den Eingang eines ALG II-Antrages sollten sich Betroffene immer bestätigen lassen, damit sie wissen, dass der Antrag tatsächlich auch bei der Behörde eingegangen ist. Oftmals werden Anträge nicht zeitnah bearbeitet oder gehen unter. Im Nachhinein die Antragsstellung nachzuweisen erweist sich äußerst schwierig. Am Besten erscheint die Methode den Antrag per Einschreiben und Rückschein zu stellen. Ein Antrag kann zunächst formlos per Brief gestellt werden. Laut Gesetz ist auch möglich den Antrag per Telefon, Fax oder Email zu stellen, jedoch erweist sich diese Form aus den genannten Grünen als weniger sicher. Im Anschluss schickt die zuständige Behörde ALG II-Antragsformulare.
Die Hartz IV Anträge sind bei der zuständigen Behörde je nach Wohnort zu stellen. In den meisten Städten und Kommunen heißen die Behörden „Arge“ oder „Jobcenter“. Auch andere Begriffe sind möglich. Am Häufisten ist die Bezeichnung Arbeitsgemeinschaft SGB II. Antragsformulare können auch online bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) herunter geladen werden.
hallo tara,
ich meine, dir geantwortet zu haben. das forum schickt mir deine frage als unbeantwortet. falls ich mich irren sollte melde dich bitte noch einmal
mfg
andalus