Hallo Tinchen,
du hast vollkommen Recht. Familienrecht ist ein sehr kompliziertes Feld. Ohne Anwalt läuft da sowiso nichts. Ich spreche da aus Erfahrung. Ich hätte auch Frau A sein können. Ich hatte das ganz gleiche, alles Geld, Kreditkarten, Auto, Hand… weg, ich flüchtete mit dem Kind und hatte immer wieder nur Psychoterror. (5 1/2 Jahre lang!)
EINEN TIPP AN FRAU A HART DURCHGREIFEN !!!
Jemand dem es so Scheißegal ist ob Frau und Kinder zu Hause verhungern und nur ein Machtspiel abzieht, hat in meinen Augen keine Rücksicht mehr verdient. Diese Art Menschen werden meißtens während der Familienstreitigkeiten noch schlimmer. Darum auch bei mir 5 1/2 Jahre Stress.
Schon die damalige Unterhaltszahlungsverweigerung von Mann B zeigte das er seine Machtposition ausspielte. Warum ging Frau A damals wieder zurück? Macht wird immer da ausgespielt wo es am meißten wehtut. Erst wird das Geld weggenommen. Eine Mama bekommt da natürlich Panik wenn sie finanziell von ihm abhängig ist und nicht weiß wie sie die Kinder ernähren soll. (Das alleine ist schon Psychoterror)
Aber mit einem hast du nicht ganz Recht. Frau A wird auch nach der Scheidung noch Unterhalt von Mann B bekommen. Sie haben ein gemeinsames Kind und Frau A ist nach dem BGB, da das Kind noch klein ist, nicht verpflichtet arbeiten zu gehen. Die Erziehungszeit steht nämlich der Ehezeit gleich.
Meine Tochter war 3 1/2 Jahre als ich mit ihr wegging. Im Januar wird sie 8 Jahre alt. Ich bin seit 20.02.2002 geschieden und erhalte heute noch Scheidungsunterhalt.
Und jetzt an dich (FRAU A) falls du irgendwas wissen willst kannst du dich gerne mal wieder melden.
Anwälte beraten nicht immer so das man es als Laie versteht und Ämter meißtes so, dass Ansprüche gar nicht wahrgenommen werden können, da sie einem gar nicht sagen was einem Zusteht.
Habe die ganze Bandbreite mitgemacht. Ua. Jugendamtsgespräche wegen Umgangsrecht, Aufenthaltsrecht und Sorgerecht, Psychologisches Gutachten des Kindes (aufgrund eine Machtspiels das mein Ex anleierte) Sozialhilfeanträge, Anträge bei der UVK (Unterhaltsvorschußkasse- des Jugendamtes)
Strafverfahren wegen Körperverletzung (ich wurde von ihm geschlagen) Gerichtliches Strafverfahren gegen ihn wegen Entziehung der Unterhaltspflicht (er zahlte nämlich auch nie freiwillig)Anträge auf Zahlungsverbot bis zum greifen des Pfändungstitels (ich pfände meinen Unterhalt bei seinem Arbeitgeber)…
und immer wieder fiel ihm noch was anderes ein um mir eine Reinzudrücken- DEN ICH HATTE IHN VERLASSEN !!!
Wünsche dir viel Kraft.
Gruß
Claudi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]