Hallo,
Angenommen Person A sei verheiratet mit Person B. Person A würde aber die Scheidung einreichen und sich trennen wollen. Wenn nun aus finanziellen Gründen eine eigene Wohnung nicht möglich wäre, wie müssten die Beschaffenheiten der ehelichen Wohnung sein, damit die Trennung trotzdem anerkannt werden könnte. Und wer bestimmt, wie diese beschaffen sein muss ?
Gruss
Petra