Trennung innerhalb einer Wohnung

Hallo,

Angenommen Person A sei verheiratet mit Person B. Person A würde aber die Scheidung einreichen und sich trennen wollen. Wenn nun aus finanziellen Gründen eine eigene Wohnung nicht möglich wäre, wie müssten die Beschaffenheiten der ehelichen Wohnung sein, damit die Trennung trotzdem anerkannt werden könnte. Und wer bestimmt, wie diese beschaffen sein muss ?

Gruss
Petra

Hallo,

die Eheleute müssen von Bett und Tisch getrennt leben. Also auch jeder sein eigenes Zimmer.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1567.html
http://www.datentransfer24.de/Unterhalt18.html
http://www.finanztip.de/recht/familie/ass_familienre…
http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p00075.htm

Agnes