Wenn sich ein verheiratetes Paar getrennt hat, und die Frau neben Unterhalt wegen Kindeserziehung (so 400 - 500 Euro) erhält, und nebenher ein Gewerbe betreibt (Gewinn monatlich 100 - 200 Euro) bleibt sie dann bis zu Scheidung in der Familienkrankenversicherung?
Hallo,
ich hab mal im SGB V nachgeschlagen, interessante Frage, sofern ich das richtig gelesen habe ja, wenn Du die Familienversicherung meinst.
Nach der Scheidung ist es aber anders.
Viele Grüße
Andreas
Wenn sich ein verheiratetes Paar getrennt hat, und die Frau
neben Unterhalt wegen Kindeserziehung (so 400 - 500 Euro)
erhält, und nebenher ein Gewerbe betreibt (Gewinn monatlich
100 - 200 Euro) bleibt sie dann bis zu Scheidung in der
Familienkrankenversicherung?
Habe auch ein wenig gegoogelt… Müßte so sein sofern Sie keine Anlage U unterzeichnet, denn dann wäre das Einkommen ja höher als 401 Euro…
Wobei, aber wohl eher was fürs Thema stuern, ich mich frage, ob dann ab dem 2. Trennungsjahr, sprich Rückkehr in Steuerklasse 2, eine Lohnsteuererklärung über die 100 -200 gemacht werden muß