Trennung - Mietvertrag schon unterschrieben

Hallo liebe Wer-Weiss-Was-Freunde, kenne mich im Mietrecht überhaupt nicht aus, man verzeihe mir Anfängerfragen.

Folgenden Fall stelle man sich vor:

Ein Paar unterschreibt gemeinsam einen Mietvertrag. Einzug in 2,5 Monaten. Das Paar trennt sich.
Wie kommen beide/ein Partner aus dem Vertrag heraus?
Was passiert wenn A die Wohnung noch will, aber B nicht? Was muss B tun? Wie sieht das mit der schon gezahlten Kaution und Maklercourtage aus?

Das wäre auch schon meine Frage.

Liebe Grüße Klabauter

Hallo

Ein Paar unterschreibt gemeinsam einen Mietvertrag. Einzug in
2,5 Monaten. Das Paar trennt sich.
Wie kommen beide/ein Partner aus dem Vertrag heraus?

Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Aber der Fall scheint zum Teil in FAQ:2628 erfasst zu sein.

mfg M.L.

Hallo Klabauter,

Wie sieht das mit der schon gezahlten Kaution und
Maklercourtage aus?

Das Ex-Paar sollte sind untereinander über den Ausgleich der Kaution einigen.

Derjenige, der die Wohnung nicht bezieht, sollte den von ihm gezahlten Kautionsanteil von demjenigen, der die Wohnung bezieht ersetzt bekommen. Hoffentlich sind Nachweise über die gezahlten Summen vorhanden.

Der Makler hat seinen Auftrag erfüllt und eine Wohnung vermittelt. Von ihm kann nichts zurückgefordert werden. Das Ex-Paar kann sich höchstens auch in diesem Punkt über einen Zahlungsausgleich verständigen.

Gruß Rotraut

Danke für die Antworten.

Ich habe gehört, dass beide Mietparteien der Kündigung zustimmen müssen, ist das korrekt? Wenn also einer sagt: „nein“, hat der andere ein Problem.

Hi!

Wenn also einer sagt: „nein“, hat der andere ein Problem.

Darauf sagte mal ein Makler, dass „der andere“ kein Problem hat, sondern der, der „nein“ sagt halt alleine weiter zahlt.

Ob die Aussage von dem Makler damals rechtlich korrekt war, k.A., wird sich hier bald zeigen, aber der Satz zieht wirklich gut.

mfg

Hi,

Ich habe gehört, dass beide Mietparteien der Kündigung
zustimmen müssen, ist das korrekt? Wenn also einer sagt:
„nein“, hat der andere ein Problem.

lies Dir mal die von M.L. verlinkte FAQ durch, die erklärt das Wesentliche.
Zusammengefaßt:
Wenn alle Vertragspartner (insbesondere der VM) einverstanden sind, wird der Vertrag entsprechend geändert, so daß nur ein Partner einzieht und die Wohnung mietet. Wurden bereits gemeinsame Zahlungen geleistet (Makler, Kaution), müssen sich die Ex-Lebenspartner untereinander einigen (oder notfalls prozessieren).
Stimmt der VM der Vertragsänderung nicht zu (z.B. weil er nicht an einen Single vermieten will oder weil der verbleibende Vertragspartner ihm nicht solvent genug erscheint), dann hat der gehende Ex-LP einen Anspruch gegen seinen Ex auf gemeinsame Kündigung der Wohnung, die er auch gerichtlich durchsetzen kann (die dabei entstehenden Kosten trägt der uneinsichtige Ex).
Will ein Ex einziehen, nicht aber einer Vertragsänderung zustimmen, kann diese Zustimmung ebenfalls gerichtlich eingeklagt werden.

Gruß Stefan