Hallo liebe Wer-Weiss-Was-Freunde, kenne mich im Mietrecht überhaupt nicht aus, man verzeihe mir Anfängerfragen.
Folgenden Fall stelle man sich vor:
Ein Paar unterschreibt gemeinsam einen Mietvertrag. Einzug in 2,5 Monaten. Das Paar trennt sich.
Wie kommen beide/ein Partner aus dem Vertrag heraus?
Was passiert wenn A die Wohnung noch will, aber B nicht? Was muss B tun? Wie sieht das mit der schon gezahlten Kaution und Maklercourtage aus?
Wie sieht das mit der schon gezahlten Kaution und
Maklercourtage aus?
Das Ex-Paar sollte sind untereinander über den Ausgleich der Kaution einigen.
Derjenige, der die Wohnung nicht bezieht, sollte den von ihm gezahlten Kautionsanteil von demjenigen, der die Wohnung bezieht ersetzt bekommen. Hoffentlich sind Nachweise über die gezahlten Summen vorhanden.
Der Makler hat seinen Auftrag erfüllt und eine Wohnung vermittelt. Von ihm kann nichts zurückgefordert werden. Das Ex-Paar kann sich höchstens auch in diesem Punkt über einen Zahlungsausgleich verständigen.
Ich habe gehört, dass beide Mietparteien der Kündigung
zustimmen müssen, ist das korrekt? Wenn also einer sagt:
„nein“, hat der andere ein Problem.
lies Dir mal die von M.L. verlinkte FAQ durch, die erklärt das Wesentliche.
Zusammengefaßt:
Wenn alle Vertragspartner (insbesondere der VM) einverstanden sind, wird der Vertrag entsprechend geändert, so daß nur ein Partner einzieht und die Wohnung mietet. Wurden bereits gemeinsame Zahlungen geleistet (Makler, Kaution), müssen sich die Ex-Lebenspartner untereinander einigen (oder notfalls prozessieren).
Stimmt der VM der Vertragsänderung nicht zu (z.B. weil er nicht an einen Single vermieten will oder weil der verbleibende Vertragspartner ihm nicht solvent genug erscheint), dann hat der gehende Ex-LP einen Anspruch gegen seinen Ex auf gemeinsame Kündigung der Wohnung, die er auch gerichtlich durchsetzen kann (die dabei entstehenden Kosten trägt der uneinsichtige Ex).
Will ein Ex einziehen, nicht aber einer Vertragsänderung zustimmen, kann diese Zustimmung ebenfalls gerichtlich eingeklagt werden.