Meine Frau und ich wohnen seit 18 Jahren zusammen im Haus Ihrer Eltern. Ihr Vater ist letztes Jahr gestorben und hat es ihr vererbt. Im Grundbuch ist sie eingetragen, weil ich selbständig war und nicht wollte, dass im Falle einer Pleite das Haus unter den Hammer kommt. Unser gem. Anwalt kann sich auch noch erinnern. Leider habe ich das damals niemals schriftlich mit ihr geregelt.
Wir leben als Zugewinngemeinschaft. Sonstige Werte haben wir leider nicht. Im Gegenteil eher ganz viele Schulden.
Jetzt hat sie der Hafer gestochen, und sie hat sich in einen Arbeitskollegen verknallt, ich soll so schnell wie möglich weg.
Wir haben zwei Kinder, die das natürlich vollkommen mitnimmt.
Meine Frage ist nun. Kann Sie mich einfach so aus dem Haus schmeissen?
Steh ich nach so einer langen Zeit wirklich vor dem Nichts? Sie hat bisher weil sie auf unsere Kinder aufgepasst hat kaum gearbeitet. Ich war immer der Verdiener! Ist das alles für die Katz? Ich bin wirklich verzweifelt. Job verloren, weil ich mich bei der Arbeit nicht mehr konzentrieren konnte, Frau verloren.
Am liebsten würde ich im Haus wohnen bleiben!
Hallo Bruze, das tut mir leid. Allerdings bin ich mit der eigentlichen, sehr schwierigen Frage völlig überfragt und ich empfehle angesichts der Tragweite einen Rechtsbeistand hinzu zu ziehen. Viel Erfolg wünsche ich und viele Grüße, mark31330
Hallo,
ich bin da leider nicht der Fachmann aber bei einer Zugewinngemeinschaft gehört Dir jetzt die Hälfte des Hauses meine ich. Anspruch auf Unterhalt hat sie aber.
Ich hab vor einem halben Jahr geheiratet mit Ehevertrag. Das Haus wird daher immer meins bleiben.
Gruß Grübler
Hallo, solche schwerwiegenden Probleme sollte man besten mit einem Anwalt besprechen. Eine Rechtsauskunft ist auch nicht zu teuer, bevor man einen Prozess anstrebt. Hier geht es um viel, deshalb ist eine armateurhafte Aussage fehl am Platze. Alles Gute wünscht Petgri
Meine Frau und ich wohnen seit 18 Jahren zusammen im Haus
Ihrer Eltern. Ihr Vater ist letztes Jahr gestorben und hat es
ihr vererbt.
Am liebsten würde ich im Haus wohnen bleiben!
Wenden Sie sich an einen zweiten Rechtsanwalt, Spezialgebiet Scheidung.
mfg H2E1944
Lieber Herr Bruze,
bei dieser Frage handelt es sich um Eherecht. WIe sie ja auch schon schreiben handlet es sich hier um eine Zugewinngemeinschaft. Dafür gibt es doch feste Regel wie mit Zugewinn umzugehen ist. Leider bin ich kein Rechtsanwalt für Eherecht und kann Ihnen diese Frage nicht verbindlich beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
B.
Hallo Bruze,
es tut mir wirklich leid für dich. Ich bin nicht sicher ob die Anwort so richtig ist.
Aber auch wenn ihr letztes Jahr es gewollt hättet, wäre sie die alleinige Erbin des Hauses gewesen. Dir steht aber für die Zeit des Darinwohnen und in der Regel auch Revonieren ein Zugewinnsausgleich zu. Wie der berechnet wird,weiß ich nicht. Ich konnte damals mein Reihenhaus (wg. Zugewinn in der Ehe) nicht alleine verkaufen, obwohl es mir gehörte. Soweit ich weiß kommt bei einer Trennung das neue Scheidungsrecht zum Tragen. Das sagt m.E. aus dass beide Elternteile je 50 % erziehungsberechtigt sind und viele Paare lösen das auch so, dass die Kinder ca. 3 Tage bei dem einen Partner sind und dann bei dem anderen.
So blöd es sich auch anhört, es könnte eine Paartherapie als Trennungsbegleitung sinnvoll sein, damit es kein Rosenkrieg gibt.
Den Kindern zu liebe sollte versucht werden, ob man möglicherweise das Haus umbaut mit Einliegerwohnung, aber das ist wahrscheinlich seelich zu schwer zu verkraften. (Ab einem gewissen Alter (( bzw. 10 J.?) dürfen die Kinder auch heute schon entschieden, wo sie leben wollen)
Kann sich deine Frau das Haus und die „Abfindung wegen Zugewinn“ leisten? Bei der Ermittlung des Zugewinns muss der Wert des Hauses zu Beginn der Ehe festgestellt werden , die Wertsteigerungen bis zum Erbfall und bis jetzt.
Ob sie dich vor die Tür setzen darf solange noch keine neue Wohnung gefunden ist, und ihr keine Gewalt angetan wurde, glaube ich nicht.
Ich wünsche dir alles Gute für die Zukunft und von eueren Kindern.
Gruß Grübezahl
Hallo Bruce,
bitte verzeihen Sie meine sehr sehr späte Antwort.
Im Vorweihnachtstrubel und dem Schreiben von Stellenbewerbungen hatte ich Ihr wichtiges Angliegen glatt vergessen.