Trennung nach 7 1/2 Jahren

Hallo ich hab mal ein Frage,

Ein unverheiratetes Paar lebt seit 7 1/2 jahren zusammen und hat keine Kinder. Wenn die beiden sich nun trennen, muss der Mann für die Frau unterhalt zahlen? und falls ja gibt es irgendwo eine Berechnung?
Und wem steht die gemeinsame Wohnung zu?

Über eine antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß

Hallo,

es sind nur Ehegatten und Verwandte in gerader Linie einander Unterhaltspflichtig.
Freund/Freundin ist weder ein Ehegatte noch ein Verwandter in gerader Linie.

Grüße
miamei

Hallo,

Ein unverheiratetes Paar lebt seit 7 1/2 jahren zusammen und hat keine Kinder. Wenn die beiden sich nun trennen, muss der Mann für die Frau Unterhalt zahlen?

Nö, auf welcher Grundlage sollte dies geschehen?

Und wem steht die gemeinsame Wohnung zu?

Was bedeutet gemeinsame Wohnung? Gemeinsames Eigentum? Bei Mietwohnung gehört sie dem Vermieter und derjenige, der im Mietvertrag steht ist der Mieter.

Grüße

In Deutschland nicht… in anderen Staaten (ich meinte da mal was von Kandada gehört zu haben) könnte das schon anders aussehen :wink:

es sind nur Ehegatten und Verwandte in gerader Linie einander
Unterhaltspflichtig.
Freund/Freundin ist weder ein Ehegatte noch ein Verwandter in
gerader Linie.

Darum muß er nur für die gemeinsamen Kinder Unterhalt zahlen. Die Ex-Freundin geht leer aus.

In Deutschland nicht… in anderen Staaten (ich meinte da mal
was von Kandada gehört zu haben) könnte das schon anders
aussehen :wink:

In Amerika auch, ab 7 Jahren, in manchen Staaten ab 5 Jahren wird ein Paar bei Trennungen rein rechtlich behandelt wie ein verheiratetes.

Hallo,

da keine gemeinsamen Kinder da sind, wie der Frager geschrieben hat, bin ich auch nicht darauf eingegangen

grüße
miamei

da keine gemeinsamen Kinder da sind, wie der Frager
geschrieben hat, bin ich auch nicht darauf eingegangen

Ich wollte es nur richtig haben. Ohne Kinder oder Ehe bekommt sie nichts.

Ja… das ist wohl der Grund warum Family Offices in der Vermögensverwaltung dort auch entsprechende Hinweise an Ihre Kundschaft geben müssen :wink:

Also wenn man schon auf eine ungestellte Frage eingeht, dann bitte richtig. Ich empfehle dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html
Es gibt also im Zweifel nicht nur Unterhalt für das Kind sondern auch für denjenigen, der es betreut. Ob verheiratet oder nicht ist egal.
Und dann kann man sich bei Interesse im Internet noch wundlesen, was so die einzelnen Gericht als „der Billigkeit entsprechend“ nach 3 Jahren ansehen.

Grüße

Hallo,

angenommen, die Ex-Lebenspartnerin müsste aber anschließend Hartz4 (…) beantragen?
Bekommt sie dann auch nichts? Bzw. der Staat will dann auch nichts?

Gruss
Drs. BOB

Hallo,

angenommen, die Ex-Lebenspartnerin müsste aber anschließend
Hartz4 (…) beantragen?
Bekommt sie dann auch nichts?

Doch, Hartz 4.

Bzw. der Staat will dann auch nichts?

Der will immer was. Aber solange die Ex nicht verheiratet war oder kein gemeinsames Kind betreut oder die beiden nicht noch mit einem gemeinsamen Kind in einem Haushalt wohnen, dann gibt es keinen Unterhaltsanspruch gegen den Ex, der auf das ALG-II angerechnet werden könnte.

Grüße

hallo noch mal danke für eure antworten…

auch noch eine zusatzfrage weil ich geselen hatte wegen der gemeinsamen wohnung…

Was passiert denn wenn beide also Person A und B in dem Mietvertrag drin stehen? was passiert mit den Möbeln wer hat anspruch auf was wenn beide Partein was dazu gesteuert haben?