Trennung nach 9 Jahren Ausweisung

Hallo,
eine Bekannte von mir ( Thailänderin )hat ihren Ehemann nun nach 9 Jahren velassen. Dieser droht nun unter anderem, dass sie ausgewiesen wird, wenn sie nicht zu ihm zurück kommt. Es wurde immer nur ein Aufenthaltstitel beantragt natürlich bewusst seitens des Manns keine Niederlassung.
Hat der Mann recht ?

nein, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist

alwosa

nein, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist

alwosa

eben leider nur öffentlich finanzierter Job

Hallo, also meine Antwort bezieht sich auf die damaligen gesetzlichen Grundlagen als ich und meine Türkische Ehefrau geheiratet haben. Anmerkung bin auch noch seit 95 mit Ihr verheiratet. Es war damals so das wenn Sie mit mir 3 Jahre verheiratet ist besteht ein ich glaube nennt sich gesondertes Aufenthaltrecht. Bin mir bei der Bezeichnung nicht sicher. Es waren aber 3 Jahre als Zeitraum. Ob dieses heute auch noch gilt bzw. ob dieses eventuell abhängig ist vom Geburtsland kann ich dir nicht sagen. Soviel kann ich dazu sagen der Mann bestimmt nicht ob die Frau ausgewiesen wird. Er hat der Frau sogar mit der Androhung einen Trupf zugewiesen, jeder Anwalt freut sich über diese Aussage.
Anwälte würden nach dem hier geschildertem Verhalten sicherlich einen Aufenthaltstitel erwirken. Faktoren wie hat sich in die Kultur eingelebt usw. Somit gute Chancen. Aber wie erwähnt ich kenne nicht die gegenwärtige Gesetzeslage und oder die Durchführungsverordnung / -anweisungen diverser Ausländerbehörden. Ich wünsche der Frau alles Gute auf Ihrem weiteren Weg.

Hallo Viktor,

soweit ich weiß, hat ihre Bekannte unabhängig von ihrer Ehe, ein eigenes Aufenthaltsrecht. Ich empfehle einen Fachanwalt zu konsultieren.

Hallo Viktor,
es kann sein. Aber kommt natürlich auf den Einzelfall an. Sorgt sier für sich selbst, hat sie Arbeit, spricht sie deutsch? Wenn man getrennt lebt kann man seinen Aufenthaltsstatus auch noch ändern und sich z.B. einbürgern lassen.

Hallo,
ich glaube,bereits nach 4 jahren kann sie den unbefristeten aufenthaltstitel beantragen.
Sollte die beiden Kinder zusammen haben, kann sie sowieso bleiben!

Er hat keinen Recht. Weil sie schin mit Ehemann 9 Jahre zusammen in Deutschland gewohnt hat. sie kann jetzt Deutsche Ausweis bekommen. Wenn eine von Ehepaar Ausländer ist, sie (er) bekommt Deutsche Ausweis nach dem 5 Jahre .

Ausländerrecht