Hallo
Wenn man sich nach 9 Jahren trennt eine gemeinsame 7 jährige Tochter hat was muss man an Unterhalt zahlen?
Danke für eure Hilfe
Hallo
Wenn man sich nach 9 Jahren trennt eine gemeinsame 7 jährige Tochter hat was muss man an Unterhalt zahlen?
Danke für eure Hilfe
Wenn man sich nach 9 Jahren trennt eine gemeinsame 7 jährige
Tochter hat was muss man an Unterhalt zahlen?
Das hängt vom eigenen Einkommen ab. Frag Tante Google mal nach Düsseldorfer Tabelle.
Guten Tag,
Das Einkommen beträgt Ca. 1600€ ohne Spesen oder Überstunden. In durchschnitt sind es Ca 2000€ alles netto.
Aus der Tabelle werde ich irgendwie nicht schlau weil da steht es wären Ca 400€ und das kommt mir ein bisschen viel vor. Und die Frage ist ja auch noch wie es mit Unterhalt für die ex ausschaut. Sie geht arbeiten und hat Ca. 800€ und das Kindergeld.
Hallo unbekannt05,
Und die Frage ist ja auch noch wie es mit Unterhalt für die ex
ausschaut. Sie geht arbeiten und hat Ca. 800€ und das Kindergeld.
es ist schwierig auf solche Fragen zu antworten wenn man nicht alle Fakten kennt. Bei der Ex kommt es zum Beispiel auch darauf an ob es sich dabei um die Exfrau oder um die Exfreundin handelt.
Es ist ja verständlich wenn man sich scheut hier öffentlich exakte Daten und Fakten zu nennen, aber dann kann man eben auch keine exakten Antworten bekommen.
Gruß
N.N
Sorry vergessen. Ex Freundin. Wir waren 9 Jahre zusammen 8 Jahre zusammen gelebt und seit 7 Jahren verlobt.
Hoffe ich habe jetzt nix vergessen.
Hallo unbekannt05,
Aus der Tabelle werde ich irgendwie nicht schlau weil da steht es wären Ca 400€ und das kommt mir ein bisschen viel vor
Der Unterhalt für das Kind richtet sich (wie „Nordlicht“ bereits geschrieben hat) nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und ist in der Regel der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Ich habe mir die Tabelle jetzt nicht angesehen, aber ich halte es für durchaus möglich dass der Betrag in Höhe von ca. 400 Euro ungefähr richtig ist.
Und die Frage ist ja auch noch wie es mit Unterhalt für die ex ausschaut
Bei der Ex kommt es zum Beispiel auch darauf an ob es sich dabei um die Exfrau oder um die Exfreundin handelt.
Sorry vergessen. Ex Freundin
Für die Exfreundin braucht im Normalfall nur die ersten drei Lebensjahre des Kindes Unterhalt gezahlt werden. Danach steht der Exfreundin in der Regel kein Unterhalt vom Exfreund zu. Abweichungen von dieser Regel sind aber möglich, siehe dazu z.B. diese Hinweise:
http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm#laenge
Gruß
N.N
Hallo,
vom durchschnittlichen Nettoeinkommen dürfen noch diverse Positionen - vor allen Dingen die Arbeitskosten - abgezogen werden. Wieviel und was das genau ist, erfährt man, wenn man in des Unterhaltsleitlinien (auch Unterhaltsrechtliche Leitlinien genannt) des OLG’s (wo das Kind wohnt) guckt.
Dann in die DüTa gucken. Bei nur einem Unterhaltsberechtigten eine Einkommensstufe höher (z. B. von 3 auf 4) gehen. Die DüTa ist für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt.
Dann vom gefundenen DüTa-Betrag das HALBE Kindergeld abziehen und schon hat man(n) seinen monatlichen Zahlbetrag.
In dem angefragten Fall, wird wohl für die Mutter kein Unterhalt anfallen. Ausnahme wäre z. B., wenn das Kind behindert wäre und immer Betreuung benötigen würde.
Gruß
Ingrid