Trennung nach gemeinsamen Hauskauf, was jetzt?

Hallo,

der Fall ist (zum Glück) noch nicht eingetreten und wird hoffentlich nie eintreten.
Ich habe vor, mit meiner Freundin zusammen ein Haus zu kaufen.
Weil wir uns etwas zusammen aufbauen wollen, möchten wir nicht die Variante, dass Sie bei mir zur Miete wohnt, sondern wir wollen zusammen kaufen.
Ich 75%, Sie 25% also ich 150.000€ und Sie 50.000€

Im Falle einer Trennung werden wir notariell festlegen, dass ich allein über verkauf oder vermietung bestimmen kann und Sie auszahlen muss.

Und da fängt es an, dass ich einiges noch nicht verstehe und eure Hilfe brauche:

  1. Was genau muss ich dann auszahlen? Sollten wir uns nach 3Jahren trennen, haben wir ja noch fast nichts getilgt.
    Evtl 25% der bereits getilgten Summe???

  2. Kommt meine Freundin ohne weiteres aus den Kredit heraus?

es kommt darauf an, wer wie viel zur Tilgung beisteuert…

Ob die Bank mitspielt, möglicherweise nicht, es sei denn, Sie sind allein kreditwürdig genug.

'RB

Hallo,

Zur Frage 1: Marktwert des Hauses zum Trennungszeitpunkt und davon ein Viertel.

ad2: Man kann mit der Bank vereinbaren, daß man eine Sondertilgung bei Objektverkauf machen kann. Kostet sicher auch was. Ansonsten tilgt man wie vereinbart. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.

Je nachdem, wie die Trennung verläuft, ganz es ja auch ganz friedlich so sein, daß Sie von Ihrer Ex ausbezahlt werden, weil Ihre Ex gerne im Haus bleiben möchte und Ihnen das Geld fehlt, sie auszubezahlen. Ihre Ex hat aber einen neuen und reichen Freund, der Ihr Haus mal eben aus der Portokasse bezahlt. :wink:

Allzeit alles Gute!
falko

Hallo,

leider kann ich zu Frage 2 gar nichts sagen, bitte an einen Bankkaufmann wenden und zu Frage 1 kann ich nur den Rat geben, zum Notariat des Vertrauens zu gehen und genau dort diese Frage noch einmal zu stellen. Ich gehe davon aus, dass sich das in einem Vertrag notariell regeln lässt, aber wie das genau aussieht vermag ich jetzt auch nicht zu sagen.

Gruß
i73

Entschuldige vielmals, aber ich kann Dir nicht weiterhelfen.

Viel Glück!! und hoffentlich ein langes gemeinsames Leben
Kati

Hallo Heinz-Hermann,

da ihr ohnehin einen Notar aufsuchen müsst, lasst euch dort bitte beraten.

Gruß, Hulda aus Fulda

Leider keine Ahnung, Stefan

sowas „fiegelinsches“ (norddtsch. :smile: würde ich auf jeden Fall mit Anwalt und/oder Notar besprechen. KEINE Ahnung leider. Viel Erfolg und: FRIEDEN

Hallo,

da kenne ich mich leider gar nicht aus- ich bin verheiratet, da stellt sich die Frage nicht.

Im Zweifelsfalle würde ich mich notariell/ durch einen Anwalt beraten lassen, damit alles seine Richtigkeit hat.

Gruss,
Nelema