habe mit meinen freund im januar ein haus gekauft und von seinen eltern haben wir das geld bekommen genau gesagt 40.000 euro. von meinen eltern kamen die gesamten bauleistungen z.b komplette e anlage heizung usw. mit seinen eltern wurde nie etwas schriftliches vereinbart wie wann und in welcher höhe wir das geld zurück zahlen müssen. nun haben wir uns im sommer getrennt und er legt kein wert auf das haus. ich möchte das haus aber gerne behalten. er würde sich aus den grundbuch streichen lassen wenn ich ihm 50.000 euro gebe. wir stehen beide zu gleichen teilen im grundbuch. hat er das recht 50.000 zurück zu verlangen??? muss ich ihm wirklich so viel geld zurück geben? 40.000= kaufpreis und 10.000=gekauftes material. das problem ist aber das er keinen einzigen kassenbeleg hat weil ich alle habe. er hat einfach nur kontoauszüge vom gesamten zeitraum in dem wir zusammen waren geholt und alles zusammengerechnet. ich will niemanden übers ohr ziehen aber er hat mich mit dem haus alleine sitzen lassen und er ist abgehauen… bin um jede antwort dankbar… liebe grüße
Hallo,
tut mir leid, ich kann da leider nicht helfen. Am besten einen Anwalt konsultieren.
LG Jens
Liebe Claudia,
wenn Du das Haus behalten möchtest, dann solltest Du die von beiden Seiten (also auch die Leistungten eurer Eltern) zusammenrechnen.Ich denke, Deinem ehemaligen Partner steht „sein“ Teil zu.Gefühle müssen außenvor bleiben.Dein Wunsch, daß Haus behalten zu wollen sollte ebenso wenig „wertsteigernd“ wirken, wie der Wunsch es nicht behalten zu wollen, ein "Wertminderungsgrund"sein sollte. Welches Weg ihr findet, Geld „fließen“ zu lassen, ist wohl ein anderes Problen. Bevor Geld fließt, muß die Gundbuchänderung erfolgen.Hier hilft sicher ein Notar. Denke an alle Nebenkosten, die sicher Dein „Ehemaliger“ tragen muss.
Liebe Grüße A.
also nebenkosten muss mein ehemaliger keine tragen ich hab alles auf meine kappe genommen, gebaudeversicherung strom wasser grundstückssteuer usw…
Hallo claudiag121286,
Man ist verliebt, glaubt die Liebe hält ewig und unterlässt bei einer so wichtigen Finanzierungsentscheidung alles wassserdicht zu machen.
Zunächst seid ihr jeweils zu 50% als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Das heißt, bei einem Verkauf hat jeder Anspruch auf 50% des Verkaufserlöses. Nachdem Du das Haus behalten willst, scheidet ein Verkauf ja aus. Also musst Du seinen Anteil übernehmen, d.h. ihn auszahlen, damit er seinen Anteil notariell auf Dich überträgt. Was Du ihm zu bezahlen hast, ergibt sich daraus, was er bzw. seine Eltern eingebracht haben. Dazu zählen Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen. Da müsst Ihr Euch zusammensetzen und zu einer Einigung kommen. Das Problem wird aber sein, dass es zu einer gütlichen Einigung nicht kommen wird. Dann ist eine juristische Auseinandersetzung mit viel Ärger vorprogrammiert. Warum er sich von Dir getrennt hat und wer daran schuld ist, interessiert in dem Zusammenhang niemand.
Jetzt ist es ja aber so, dass er etwas von Dir will. Also muss er seine Ansprüche geltend machen. Die kannst du akzeptieren oder ablehnen. Lehnst Du ab, wird vermutlich er rechtliche Schritte in die Wege leiten.
Gruß Pedei
Hallo,leider bin ich auf diesem Gebiet kein Experte.
Hallo.
Meine Meinung: Es zählt, was geschrieben steht. In diesem Fall, Eintragungen im Grundbuch.
Beratung beim Anwalt - kostet Geld.
Gütertrennung vor Gericht - kostet noch mehr Geld.
Aus eigener Erfahrung: Den Rechtsverdrehern geht’s nicht um Dein Problem, sondern um den eigenen Verdienst.
Mein Vorschlag: Einigung im Guten. Zusammensetzen mit einer neutralen Person die das Vertrauens von Euch Beiden hat, gemeinsame Freunde / Bekannte. Dabei alle Vereinbarungen schriftlich festhalten und die Beteiligten unterschreiben.
Gruss Frank
Da Ihr nicht verheiratet seit,ist es schwierig.
Besser man geht im gegenseitigen Einvernehmen auseinander.Ist bestimmt nicht leicht. Aber selbst von den 40.000E würde ich nur die Hälfte zurück zahlen.
Schließlich habt Ihr Euch ja geliebt und wohl überlegt,wegen des Hauses.Sonst schafft man sich nicht so eine Inmobilie an.