Hallo,
in der Bekannstaft gibts ne Trennung. Beide wohnen mit nicht-gemeinsamen Kindern in einer Mietwohnung. Da sie z.Zt. erheblichen Streit haben und die Fetzen fliegen, soll ER jetzt sofort ausziehen - was er aber nicht will. Kann die Partnerin diese Forderung stellen? Es gibt keinen „Partnerschaftsvertrag“ und im Mietvertrag stehen beide.
Bei einer Ehe-Trennung kann das wohl so sein, daß diue Frau mit den Kids in der Wohnung bleibt und der Mann raus muß. Bei nichtehelichen Partnerschaften gibts aber meines Wissens sowas nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruß,
Michael
Hallo,
in der Bekannstaft gibts ne Trennung. Beide wohnen mit
nicht-gemeinsamen Kindern in einer Mietwohnung. Da sie z.Zt.
erheblichen Streit haben und die Fetzen fliegen, soll ER jetzt
sofort ausziehen - was er aber nicht will.
ich auch
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Kann die Partnerin
diese Forderung stellen? Es gibt keinen
„Partnerschaftsvertrag“ und im Mietvertrag stehen beide.
Natürlich kann sie den Mann aus der Wohnung klagen, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann, dass ihr ein weiteres Zusammenwohnen mit dem Mann nicht zuzumuten ist.
Aber schnell und fair ist etwas anderes.
Bei
nichtehelichen Partnerschaften gibts aber meines Wissens sowas
nicht.
Ich finde dabei weniger entscheidend, ob man ausziehen muss oder im Recht ist oder … Für mich ist entscheidend, eine Situation, in der sich ein Mann, eine Frau und die Kinder unwohl fühlen und leiden, zu beenden. Sinnigerweise verbleibt der Partner in der Wohnung, der die Kinderbetreuung überwiegend übernimmt. Für den anderen Partner ist es schlicht „leichter“ und die Kinder müssen ihre gewohnte Umgebung nicht aufgeben. Wenn Mami und Papi sich schon trennen, sollte zumindest in anderen familiären Dingen eine gewisse Konstanz vorherrschen.
Wahrscheinlich nicht die Aussage, die sie wollten, aber ich plädiere halt immer für einvernehmliche und für beide Seiten faire Lösungen, die auch noch schnell umzusetzen sind. Was nützt mir der beste theoretische Rechtsanspruch, wenn es a)Geld kostet, ihn durchzusetzen, b)mein Leben ruiniert, c)es mindestens 3 Monate dauert, eh ich ihn durchgesetzt habe, und d)mein Partner dann in Zukunft keine Möglichkeit auslassen wird, mir zu schaden. (Beliebig zu ergänzen 
Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff
Hallo Gabi
Kann die Partnerin
diese Forderung stellen? Es gibt keinen
„Partnerschaftsvertrag“ und im Mietvertrag stehen beide.
Natürlich kann sie den Mann aus der Wohnung klagen, wenn sie
ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann, dass ihr ein
weiteres Zusammenwohnen mit dem Mann nicht zuzumuten ist.
Aber schnell und fair ist etwas anderes.
Was ist den ein Berechtigtes Interesse? Und wenn er dieses hat (beide eigene Kinder…) kann er sie dann ja auch rausklagen. Patt und beide sitzen auf der Strasse.
Aber vom Prinzip ist natuerlich richtig besser vernünftig einigen.
*FrankderIMMERfürgleichheitvonmannundfrauist*
michael - bitte erläutern!
Hallo,
Beide wohnen mit nicht-gemeinsamen Kindern in einer Mietwohnung
die bisherigen antworten haben das anders verstanden als ich …
es ist doch aber so, daß die frau ein kind und der mann ein kind in diese nicht-eheliche gemeinschaft eingebracht hat, oder?
halte ich für die beurteilung dessen, was gerecht ist, absolut wichtig, denn diese bedeutete „gleichstand“!
lg, pit
Hallo,
es ist doch aber so, daß die frau ein kind und der mann ein
kind in diese nicht-eheliche gemeinschaft eingebracht hat,
oder?
habe ich auch so verstanden gehabt. Hab ich mich schlecht ausgedrückt?
halte ich für die beurteilung dessen, was gerecht ist, absolut
wichtig, denn diese bedeutete „gleichstand“!
Patt (gleichstand) wir sid uns, so scheint es, einer Meinung.
Frank
lg, pit
Erläuterung
Hallo,
also, die Kinder sind wohl ihre - er ist ohne. Aber beide haben die Wohnung gemietet. Es geht auch nicht darum, wer später in der Wohnung bleibt (scheint auch finanziell nicht zu klappen, da sie nur 1/2tags arbeitet), sondern eher kurzfristig. Sie will ihn schnell draussen haben. Die Wohnung ist eigentlich recht groß und sie könnten dort auch bis beide ne neue Wohnung haben in „getrennten“ Räumen wohnen.
Im Fall einer „zerrütteten“ Ehe kann man glaub ich per gerichtl. Anordnung den Ehepartner aus der Wohnung ausschließen. Gibt es hier (nichtehelich) ähnliche Möglichkeiten? Und wenn, welche Vorraussetzungen müßten gegeben sein?
Danke.
Michael
Hallo
Wenn das so ist kann Sie Ihn aus der Wohnung sicherlich „rausklagen“. Es gibt mittlerweile eine möglichkeit den „anderen“ (meist sicherlich Mann) Polizeilich der Wohnung (für x-Tage) Verweisen zu lassen, aber nur wenn von diesem eine „Gefährdung“ ausgeht. Ist hier ja nicht der Fall. Längerfristig, dann aber nur ueber Rechtsweg, hat Sie sicherlich die Besseren Argumente. Das Finanzielle betreffend, ist es eher eine Frage in wieweit die Wohnung nicht zu Gross ist um vom Sozialamt bezahlt zu werden. Er sollte sich wenn die Beziehung nicht zu kitten ist in jeden Fall eine Neue Wohnung suchen.
Gruss Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ha - und ich kenne sogar ein fall, wo beide ehepartner ihr trennungsjahr in der gemeinsamen wohnung rumgebracht haben (wirtschaftliche gründe, natürlich bett und „küche“ getrennt)
aber im vorliegenden fall sehe ich es menschlich als sinnvoller an, wenn der mann das feld räumt. wenn aber die frau die wohnung eh nicht halten kann, und der mann „solo“ gerne weiter die wohnung behalten will, dann kann er sich ja für 3 monate z.b. über die mitwohnzentrale, bei freunden, eltern usw. dünnmachen, bis die frau mit kids ausgezogen ist. sie sollte natürlich für die dauer des alleinigen bewohnens auch alleinig für miete + NK aufkommen.
… mein rechtsempfinden.
lg, pit