Bin Achim,
bin seid 25 jahren Verheiratet und lebe ca 10 Jahre getrennt aber wir leben noch in der selben Wohnung. Möschte mir jetzt eine igene Wohnung suchen und nur getrennt leben ohne Scheidung, Kinder sind ausser Haus und meine Frau ist Hartz4.
Ich habe ein festes Einkommen von 940 Euro netto, muss ich für meine Frau Unterhalt bei einer normalen Trennung ohne Scheidung zahlen??
Hallo Achim,
hab keine Ahnung wie das finanziell ausschaut. Aber Respekt, dass ihr 10 jahre geschafft habt getrennt unter einem Dach zu leben.
Ciao
Walter
Bin Achim,
bin seid 25 jahren Verheiratet und lebe ca 10 Jahre getrennt
aber wir leben noch in der selben Wohnung. Möschte mir jetzt
eine igene Wohnung suchen und nur getrennt leben ohne
Scheidung, Kinder sind ausser Haus und meine Frau ist Hartz4.
Ich habe ein festes Einkommen von 940 Euro netto, muss ich für
meine Frau Unterhalt bei einer normalen Trennung ohne
Scheidung zahlen??
ich glaube solange ihr verheiratet seit und wenn es nur auf dem papier ist mußt du für sie aufkommen. ganz ehrlich, wenn dir eh ne wohnung suchst dann reiche doch die scheidung ein… ihr dürftet glaube beide prozeßkostenhilfe bekommen. deine frau sowieso. es geht doch am ende auch darum das du für ihre rente mit aufkommst.
Hallo Achim, meiner Meinung nach nicht.
Der Unterhalt wird nur berechnet nach einer Scheidung, es kann aber Unterschiede geben wenn man schon getrennt lebt bezüglich der Kinder sowie der Ansprüche welche die Frau hat.
Erkundige dich einfach nochmal an anderer Stelle.
Hi Achim, ich denke nicht. Es gibt zwar einen Trennungsunterhalt, aber du liegst unter dem selbserhalt, ich denke, wenn Miete und weiteres Kosten weg abgezogen sind, bleibt dir selbst ja zu leben kaum etwas. Ich würde eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, bei deinem Gehalt kostet das 10 €.Rufe beim Rechtsanwalt an und frage, wie die das handhaben, manchmal je nach bundesland, muss man dafür beim amtsgericht einen Antrag stellen. ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen, viel glück für deinen weiteren lebensweg, lg gabi
Hi!
Wie kann man das blos aushalten. Vielleicht noch ab und zu Sex. Könnt ja noch Silberhochzeit feierm.
Dein Einkommen liegt unter der Pfändungsfreigrenze. Damit hast du Ruhe. Außer Ihr seid immer noch eine Bedarfsgemeinschaft. Dann wirds schwierig. Frag mal im Amt für Grundsicherung.
Alles Gute bis zur goldenen Hochzeit.
MfG
TT
in der Regel ist es ja so, das der Verdiener egal ob Mann oder Frau unterhaltsverpflichtet ist und in einer „normalen Ehe“ wird das durch Naturalunterhalt (Miete Essen usw.) erfüllt. In wie weit du Unterhaltsverpflichtet bist bei deinem geringen einkommen kann ich Dir leider nicht sagen.
Viel Glück Nicole
danke dir für dein Tip,aushalten konnte ich es schon, wir sind ja noch gut befreundet und ich hatte zwischen durch auch eine freste Freundin, nun jetzt möschte ich trotz allem gerne alleine wohnen, deshalb die frage!!!
Hallo Achim,
ich bin Rechtspsychologin, kein Rechtsanwalt. Wahrscheinlich wird aber Dein Hartz iV Satz gekürzt, davon wirst Du keinen Unterhalt zahlen können. Ansonsten musst du auch bei trennung weiterhin für die Kinder aufkommen. Der Unterhalt für deine Frau ist abhänig von ihrem Einkommen.
Eine Rechtsauskunft ist das nicht, sorry - nur eine unverbindliche Meinung.
Petra
da dein Einkommen beim Selbstbehalt liegt, wirst du sehr wahrscheinlich keinen Unterhalt zahlen müssen.
Allerdings wird die ARGE nach einer Bedarfsgemeinschaft schauen, wenn ihr weiterhin zusammenwohnt.
Deshalb ist es wichtig, dass du die eine eigene Wohnung suchtst.
Mit deinem geringen Einkommen kannst du dich ans Amtsgericht wenden, um einen kostenlosen Beratungsschein für einen Anwalt für Familienrecht zu erhalten.
leider hast Du den aktuellen Status nur unzureichend beschrieben.
Da Du erwähnt hast, dass deine Frau momentan Alg II bezieht, bist Du ohnehin als Teil der Bedarfsgemeinschaft unterhaltspflichtig. Dies bedeutet, dass dein Einkommen, auch wenn es relativ niedrig ist, immer bei der Bemessung der Leistungen zur Sicherung desw Lebensunterhalts mit herangezogen. Schau einmal auf den Berechnungsbogen im Bewilligungsbescheid für deine Frau, dann kannst Du die Details erfahren.
Daran ändert sich nichts, wenn ihr weiterhin unter einem Dach wohnt, egal ob verheiratet oder geschieden. Es handelt sich dann um eine Einstehungsgemeinschaft, die vom Amt wie eine Bedarfsgemeinschaft von Eheleuten eingestuft wird.
Ich kann keinen Grund erkennen, wieso eine Scheidung offiziell nicht angegangen werden sollte. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass das Wohnen unter einem gemeinsamen Dach anzuraten ist.
Mein Rat:
Schaffe klare Verhältnisse, sorge für die Scheidung (unter Hinweis darauf, dass bereits seit über 1 Jahr die Trennung von Tisch und Bett stattgefunden hat) und suche eine eigene Wohnung.
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du mir gern direkt schreiben:
vorab mal gefragt, wenn ihr seit 10 Jahren getrennt lebt und Sie jetzt ausziehen wollen, warum dann nicht auch die Scheidung???
Aber gut, auch wenn nicht bin ich der Meinung, dass Sie keinen Unterhalt zahlen müssen, da der Verdienst
zu gering ist!
da ich verreist war, konnte ich Deine Email nicht4 sofort beantworten. Tut mir leid, dass du so lange auf eine Antwort warten musstest.
Auf deine Frage weiß ich keine genaue Antwort, da musst du einen Anwalt zu fragen. Meine Fähigkeiten liegen eher im Bereich der psychologischen Unterstützung bei Scheidung.
Wie auch viele anderen spreche ich dir erst einmal Respekt aus, dass Ihr 10 Jahre getrennt seid, aber immer noch unter einem Dach lebt. Ich würde auch die Scheidung in erwägung ziehen, bei dem Einkommen sollte man noch Hilfe bekommen. Aber informieren dich doch einmal bei Experten die damit täglich zutun haben, z.B. bei http://www.scheidung.de
Hallo,
es ist zwar gut, daß ihr noch nebenher lebt - zusammen.Die gesamten Finanzen kann man leider nur durch eine Scheidung klären.Und da das heute schon relativ schnell und schmerzlos über das Internet geht, empfehle ich Dir eine Onlinescheidung z.B. die Seite von www.ehe-scheidung-online.com beinhalten viele Infos und garantieren Dir den günstigsten Scheidungskurs.Was will man mehr.