Trennung - Rückzahlung

Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn hat sich nach 4 Jahren von seiner Freundin getrennt. Mein Sohnhat sich vor 4 jahren eine Eigentumswohnung gekauft die nur von Ihm bezahlt wurde.
Die Küche im Wert von 10 000.- EUR sowie eine Wendeltreppe im Wert von 5000.- EUR sowie Bodenfliesen im Wert von 3000.- EUR wurden vom Vater der Freundin übernommen. Vertraglich wurde nichts vereinbart.
Die Freundin hat keine Miete oder Nebenkosten bezahlt.
Jetzt nachdem die Trennung ansteht möchte die Freundin
die Beträge von meinem Sohn zurück.

  1. Kann Sie den vollen Betrag verlagen oder werden hier abzüge für Wertminderung - Benutzung abgezogen.
  2. Kann man den Restwert mit einer Miete für die Jahre
    die Sie Mietfrei gewohnt hat verrechnen?

Würde mich über eine Antwort freuen.
Kar-Heinz

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könnte der Vater der Freundin einen Rückzahlungsanspruch haben. Richtig ist aber wohl auch, dass die Zeit der Nutzung durch die Freundin berücksichtigt werden muss.