Hi,
angenommen, ein Ehepaar wohnt in einer Mietwohnung. Beide stehen natürlich im Mietvertrag. Der Mann will sich von seiner Frau trennen und ausziehen. Kann er ohne weiteres „seine Hälfte“ des Mietvertrags kündigen? Oder braucht er dazu die Zustimmung der Frau? Was kann er tun, wenn sie sich weigert? Oder müssen sogar beide kündigen, und die Frau müsste dann einen neuen MV unterschreiben? Also was kann der Mann tun, damit er nicht oder nicht lange doppelt Miete zahlen muss?
Danke
Nelly
Hallo,
die Scheidung einer Ehe hat grundsätzlich auf das Mietverhältnis keinen Einfluss. Wurde der Mietvertrag mit beiden Eheleuten als Mieter geschlossen, sind und bleiben beide auch nach Scheidung der Ehe und Auszug eines Ehepartners aus der Wohnung als Gesamtschuldner verpflichtet.
Der aus der Mietwohnung ausgezogene Ehepartner kann aus dem Mietverhältnis nur mit Zustimmung des Vermieters und des Ehepartners ausscheiden. Ein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Abgabe dieser Zustimmung besteht nicht. Ebenso besteht grundsätzlich kein Anspruch gegen den in der Wohnung verbleibenden Partner auf Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Ehewohnung.
Christian
Hi,
angenommen, ein Ehepaar wohnt in einer Mietwohnung. Beide
stehen natürlich im Mietvertrag. Der Mann will sich von seiner
Frau trennen und ausziehen. Kann er ohne weiteres „seine
Hälfte“ des Mietvertrags kündigen?
nein
Oder braucht er dazu die
Zustimmung der Frau? Was kann er tun, wenn sie sich weigert?
Er braucht Zustimmung von Frau und Vermieter.
Oder müssen sogar beide kündigen, und die Frau müsste dann
einen neuen MV unterschreiben?
Das wäre eine Möglichkeit wo der Vermieter der Kündigung nicht Zustimmen muss.
Also was kann der Mann tun,
damit er nicht oder nicht lange doppelt Miete zahlen muss?
Danke
Nelly
Eine weitere Möglichkeit geht nur im Rahmen einer Scheidung:http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Ehescheidung.htm
gruß n.
Hallo,
danke für dieAntwort. Das sind ja schlechte Nachrichten für mich
(
Gruß
Nelly
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Hi,
dir auch danke, besonders für den Link.
Gruß
Nelly
Eine weitere Möglichkeit geht nur im Rahmen einer
Scheidung:http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Ehescheidung.htm
gruß n.