Zu welchem Zeitpunkt ist der monatliche Unterhalt fällig (im Trennungsjahr und ggf. danach):
Monatsanfang, Monatsmitte, Monatsende oder wenn der Unterhaltspflichtige sein Gehalt bekommt?
Gibt es eine rechtliche Regelung ist nicht?
Hallo,
büblicherweise (so sprechen die Gerichte im Normalfall die Beschlüsse) muss der Unterhalt bis zum 3. Werktag des Monats im Voraus auf dem Konto des Empfängers zur Verfügung stehen.
Beispiel: Das Gehalt für Februar wird Ende Februar bzw. Anfang März im Nichhinein ausbezahlt. Der Unterhalt für Februar muss bis zum 03.02. auf dem Konto des Unterhaltsempfängers (im Voraus) sein.
Gruß
Sorry - bin kein Jurist…
Petra