Trennung, Scheidung was sollte man sichern

Sind seit 7 Jahren verheiratet und haben 2 Kinder. Mein Mann hat mich betrogen und schwindelt auch weiterhin. Trennung wahrscheinlich unausweichlich. Was sollte ich an Unterlagen sicherstellen, um nicht weiterhin so blauäugig hintergangen zu werden?

Da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. Versuche Stück für Stück zur Seite zu legen, so dass du Notfalls in der Lage bist ein eigenes Leben aufzubauen, ohne auf seine finanzielle Hilfe angewiesen zu sein.

Viel Kraft wünscht Dir LadyInformative!

hallo,

Sparbücher, die auf BEIDER Namen laufen,ich würde die Hälfte davon abheben…Lebendsversicherung evtl. ändern…

viel glück

lisa

Hallo,

gibt es Eheverträge? Gemeinsam unterzeichnete Darlehensverträge? Lebensversicherungen? Zus. Rentenversicherungen? Ist der Ehepartner selbständig od. angestellt? Steuerunterlagen, Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, sonstige Versicherungen.

LG

Hallo,
an Unterlagen würde ich immer alles sichern, was da ist. Dazu gehören Unterlagen über Eigentum, Versicherungen, Bankkonten, Sparverträge, … Eben alles.
Ob Dein Mann fremdgeht ist insofern wichtig, als zu klären ist, wer wem Unterhalt schuldet. Schuldest Du Deinem Mann Unterhalt, kann er ihn durch Fremdgehen verwirkt haben. Aber ich nehme an, dass es sich umgekehrt verhält.
Ansonsten fällt mir auf, dass ihr gerade 7 Jahre verheiratet seid. Wenn ich es richtig weiss, gilt eine Ehe dann als langjährig, wenn sie länger als 8 Jahre dauerte. Das ist für den Unterhalt wichtig. Bei einer nur kurz andauernden Ehe kann es sein, dass Du gar keinen Unterhalt für Dich selber bekommst. Bei einer langjährigen Ehe dagegen bekommst Du schon eher auch Unterhalt für Dich. Aber vielleicht arbeitest Du ja trotz der Kinder?
Wenn eine Trennung unausweichlich ist, schneidet die zukünftige Exfrau nicht wirklich gut ab, wenn sie sich fair verhält. Daher wäre meine Strategie als Ehefrau mit Unterhaltsanspruch, die Trennungszeit möglichst lange auszudehnen. In dieser Zeit wird Trennungsunterhalt gezahlt.
Zu bedenken sind zukünftig die Übernahme von Altersvorsorgebeträgen und Krankenversicherung, aber da sollte der Anwalt drauf achten. Was man dem Ehemann auch statt der langwierigen Unterhaltsverhandlungen anbieten kann, ist ein notarieller Vertrag (ohne Befristung), der den Unterhalt und die Eigentumsverhältnisse regelt.
Ich würde auch darauf drängen, dass der Untreue Ehemann auszieht und nicht umgekehrt. Schliesslich sollen die Kinder ja wohl im gewohnten Umfeld bleiben.
Mir fällt jetzt spontan nichts mehr ein.

Hallo, generell würde ich versuchen, das offene Gespräch zu suchen, ggf mit Hilfe von Mediatoren (Jugendamt) oder in einer Eheberatung. Wichtig für die Scheidung sind Nachweise von Vermögen und Verbindlichkeiten, Gehaltsnachweise bzw Einkommensteuererklärungen und -bescheide. Alles Gute!

Hallo

  1. Unterlagen über den Verdienst(letzten Lohnsteuerjahresbescheid vom Finanzamt)

Kopien von Lebens-,Rentenzusatzversicherungen

Kopie des Rentenbescheids (kommt jedes Jahr um die Höhe der zu erwartenden Rente zu sehen)

Evtl.Nachweise über Sparbücher,Geldanlagen,Fonds,Prämien in Form von Aktien
usw.

alles was mit finanziellen Einkünften zu tun hat.

Vielleicht schon mal ein eigenes Konto einrichten.
prüfen ob das eheliche Konto ein und , oder, ein oder Konto ist.Bank kann Auskunft geben oder dieKontoeröffnungsunterlagen.
Bein einem und Konto ist Ihr Mann der Kontoinhaber und Sie haben nur eine Vollmacht, das heisst alles über 2000 Euro muss Ihr Mann mit unterschreiben
Bei einem oder Konto sind Sie beide Inhaber des Kontos also gleichberechtigt.

So hoffe ich habe nichts vergessen…
Viel Glück

E. Fox

Hallo,
ich muss jetzt schmunzeln, denn ich war in derselben situation wie Sie.
ich gehe davon aus, dass sie keinen ehevertrag geschlossen haben, also im gesetzlichen güterstand = zugewinngemeinschaft leben.Das bedeutet es werden die Anfangsbestände jedes Ehepartners berücksichtigt, das ist der Anfangsbestand am Tag der standesamtlichen Eheschliessung. Was während der Ehe erwirtschaftet wurde bzw. ausgegeben wurde spielt keine Rolle. Wichtig beim Zugewinnausgleich sind die Fakten: Wem gehört Haus, Wohnung, Immobilie etc. Wurden Schulden gemeinsam gemacht (diese werden ebenfalls geteilt) Bei Vermögen zählt immer der Tag des eingangs der Scheidungsklage, also alles was vorher noch an Geld ausgegeben wurde ist dann halt weg (kleiner tipp von mir: evtl. schon mal gelegentlich was auf die Seite schaffen.)Grosse Beträge welche verschwinden, können aber vom partner eingeklagt werden. Dann zählen sämtliche Vermögenswerte: Lebensversicherungen (hier zählt der Rückkaufswert). Rentenversicherungen, Wertpapiere, Sparbriefe etc. alle Werte zählen wie gesagt zum stichtag des eingangs der Scheidungsklage.
PKW-Wert, Motorrad, sonstige mobilien. Hausrat kann gütlich getrennt werden, da wird kein gericht nachhaken.
Was Sie dann am Tag der Scheidungsklage an Endvermögen haben wird wieder als Endbestand berücksichtigt. Wertsteigerungen von Immobilien müssen als Zugewinn mit 50 % dem anderen ausgezahlt werden.
Jetzt zu Ihren persönlichen Ansprüchen:
Kindesunterhalt sofern die kids bei Ihnen bleiben. Je nach Einkünften des Ehegatten und lt. Düsseldorfer Tabelle.
Trennungsunterhalt steht Ihnen 2 Jahre lang nach dem Tag der Trennung zu.
Altersversorgungsausgleich: Sofern Sie nicht voll- oder dauernd berufstätig waren steht Ihnen Altersversorgungsausgleich zu.
Grob gerechnet: Jeder zahlt von seiner eigenen Rente die hälfte an den Anderen. Das regelt die Rentenversicherung und hier ist auch das Familiengericht am prüfen um Altersarmut auszuschliessen.
Noch ein Tipp: Pro familia bietet kostenlose Rechtsberatungen beim Familienanwalt an. Die wartezeit ist allerdings etwas länger, dafür kostet es nichts. Am besten gleich termin vereinbaren und evtl. unterlagne mitbringen.
Hat mir sehr geholfen damals.
Ich wünsche Ihnen alles Gute

Erst einmal herzlich Dank für die ausführliche Antwort und Tips. Das Haus und Grundstück gehört nur mir. Der Bauantrag lief auch nur auf mich. Wie bekomme ich den Anfangsbestand am Tag der Eheschließung raus. Habe mich damals leider nicht damit befaßt und solche Daten als relevant betrachtet.

Fremdgehen ist ein hartes Thema. Ich bin immer für wiedervereinigung , ein einmaliger Seitensprung ist verzeihbar aber dann muss es auch gut sein. Kontoauszüge fällt mir als erstes ein, Heiratsurkunde, eigentlich alles was sich sicherstellen lässt. Wohnung suchen ausziehen fertig. Der Rest regelt sich von selbst. Am besten schon mal zum Jugendamt gehen, die kennen die weiteren Wege sehr genau. viele Grüsse von Susanne

Hallo,
sorry für die späte Antwort.
Du solltest auf jeden Fall alle Gehaltsabrechnungen der letzten 12-15 Monate sichern, also kopieren (damit lässt sich der Unterhalt errechnen, den er zahlen muss). Wichtig sind auch Kopien von Sparbüchern oder sonstigem Vermögen. Habt ihr Eigentum ? Stehst du im Grundbuch ? Wenn ja, dann überlege dir, wer im Haus wohnen bleibt. Sollte es dein Mann sein, dann soll er dir deine Haushälfte abkaufen. Das macht ihr am Besten beim Notar, so wie auch den Hausrat. Dann ist die Scheidung auch nicht ganz so teuer. Also wie gesagt, alles kopieren, was mit seinem Gehalt zu tun hat. Am Besten suchst du dann einen Fachanwalt für Familienrecht auf und reichst die Scheidung ein. Ich wünsche dir für die kommende Zeit viel Kraft und starke Nerven.
lg, Speedy

Hallo,
am besten ist eine offene Aussprache, schon im Hinblick auf die Kinder. Alles andere würde letztlich auf Kosten der Kinder gehen, auch wenn kurzfristig Siege verbucht werden. Ich rate dir den Gang zu einer Familienberatung.
Lieben Gruß und alles Gute
Bernd
PS: Für Rückfragen erreichst du mich kurzfristig unter
[email protected]

Alles!!
Geburtsurkunden der Kinder,Heiratsurkunde,Stammbuch,Unterlagen über eventuelles Eigentum,Gehaltsnachweise.
Beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten,die sich sofort kümmert,wenn kein Unterhalt fließt.Das ist kostenfrei!

Hallo
Du solltes alles sicherstellen an Unterlagen die aussagen was Dir gehört o. gehört hat vor der Hochzeit u. was aussagt das er dich betrogen hat.(Scheidung)
Gruß Seppel42

je nach Situation,
Gütertrennung, sonst sind Sie für die Schulden ihres Mannes auch haftbar.
ansonsten alle finanziellen Unterlagen sichern (Einkommen, Ausgaben, Eigentum,um spätere Ausgleichszahlungen vor allem Geldflüsse nachvollziehen zu können.
Außerehelicher Sex ist kein Scheidungsgrund, allerdings sollten finanzielle Inkorrektheiten (bringt er Geld auf die Seite) ausgeschlossen werden.
Leider geht es am Schluss nur noch ums Geld. wirklich schade.
Alles gute