Hallo,
A und B wohnen zusammen in einer Wohung. Sie trennen sich und B zieht aus. Darf B bis zum Auslaufen des Mietvertrags den Schlüssel behalten oder kann A ihn einfordern? A hat große Angst, dass B As Sachen zerstört oder klaut, direkt nach der Trennung ist dies im kleinen Maß auch passiert. B hat allerdings noch Kleinigkeiten in der Wohnung stehen.
Viele Grüße
Adebar
Hallo !
Und wenn man ihn zurückfordert,wird das auch beherzigt und gemacht ?
Schloß auswechseln und gut ist. Nicht lange fragen,einfach machen.
Dann kann restlicher Hausrat eben nur noch im Beisein des ehemaligen Partners abgeholt werden. Zum Auszug wechselt man das Schloß zurück,wenn dann alle Schlüssel zurück sind und dem VM übergeben werden können.
MfG
duck313
Was sollen solche Antworten?
Hallo,
Schloß auswechseln und gut ist. Nicht lange fragen,einfach
machen.
genau. Was schert mich die Rechtslage, ich nehme das Recht einfach selbst in die Hand.
Leben wir hier im wilden Westen? Nur weil die beiden Bewohner ihre Lebenspartnerschaft aufkündigen, darf ein Bewohner dem anderen nicht einfach den Zutritt verwehren und das Schloss austauschen.
Aber hier im Forum scheint ja mehr und mehr zu gelten:
Auch wenn man keine Ahnung hat, schreibt man trotzdem einfach irgendwas.
Hier wird gezielt nach der Rechtslage gefragt und als Antwort wird einem empfohlen, sich nicht darum zu scheren und einfach das zu tun, was man für richtig hält.
Meinst Du, dass solche Antworten dem Fragesteller ernsthaft helfen?
Ich denke, mit derartig unsinnigen und gefährlichen Antworten wir der Sinn eines Forums, was sich selbst als Expertenforum bezeichnet, völlig ad absurdum geführt.
S.J.
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Hallo,
ohne Kenntnis der genauen Vertragsverhältnisse lässt sich das nicht beantworten. Sofern aber beide Personen im Mietvertrag als Mieter aufgeführt sind, darf nicht ein einzelner Mieter dem anderen den Zutritt verwehren oder das Schloss austauschen.
Gruß
S.J.
Hallo !
das ist ein angemessenes ,mildes Mittel,um zu verhindern,das der nicht mehr erwünschte Partner noch in die nun allein bewohnte Wohnung kommen kann.
Was denn sonst ?
Seine restlichen Sachen kann er problemlos im Beisein vom Partner oder einem Vertreter abholen,da hat er rechtlich nichts zu befürchten,seinen Kram bekommt er.
Schließlich geht doch aus dem geschilderten Fall eindeutig hervor,die Person ist bereits ausgezogen,hat nur noch wenig Hausrat zurückgelassen. Was hat er denn da noch sonst zu schaffen ?
Man hat beschlossen(sicher gemeinsam) wir trennen uns,einer zieht aus,einer bleibt wohnen.
MfG
duck313
EXPERTENFORUM !!!
Wenn Du uns jetzt auch noch darlegen würdest, was Dein Geschreibsel mit der Rechtslage zu tun hat…
Wir befinden uns hier in einem Expertenforum.
Dementsprechend erwarten die Fragesteller hier fundierte Expertenantworten und nicht Antworten, die dem Bauchgefühl von duck313 entsprechen.
Wenn Du keine Ahnung von der Rechtslage hast aber meinst etwas zum zwischenmenschlichen Umgang unter frisch Getrennten beitragen zu müssen, poste das bitte im Brett „Liebe & Partnerschaft“ aber lass in diesem Brett die Finger von der Tastatur.
S.J.
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Hallo Ihr beiden,
einigt euch doch darauf: Mieter A darf das Schloss auswechseln (das dürfen Mieter), muss aber, wenn der Mietvertrag auf beide läuft, Mieter B auf Verlangen einen Schlüssel geben.
Das sollte Mieter A ein Gefühl von Sicherheit geben.
Cheers, Felix
was soll das denn?
hallo felix
einigt euch doch darauf: Mieter A darf das Schloss auswechseln
(das dürfen Mieter), muss aber, wenn der Mietvertrag auf beide
läuft, Mieter B auf Verlangen einen Schlüssel geben.
Das sollte Mieter A ein Gefühl von Sicherheit geben.
welches gefühl von sicherheit hätte a dann? da kann man ja alles beim alten belassen und nicht erst für teuer geld ein schloss wechseln.
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Die Rechtslage ist klar und eindeutig. Da ist nichts daran zu rütteln.
Da das deutsche Rechtssystem in seiner Gründlichkeit aber immer erst dann reagiert, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann sich A überlegen, ob ein Rechtsverstoß, z.B. durch Austausch der Schlösser, mit seinen dann möglicherweise zu erwartenden Folgen in einem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Sicherheitsgefühl steht. Aber das ist nicht unsere Sache darüber zu befinden.
Da das deutsche Rechtssystem in seiner Gründlichkeit aber
immer erst dann reagiert, wenn das Kind in den Brunnen
gefallen ist,
Och, das Justizministerium ist da immer offen für jede Anregung, dass Rechtssystem zu verbessern. Mach doch mal einen Vorschlag.
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Hallo,
Die Rechtslage ist klar und eindeutig. Da ist nichts daran zu
rütteln.
was Dich bei den recht dürftigen Informationen zu diesem Fall dazu bewegt, das so zu sehen, ist mir etwas unklar. Aus der Frage geht nämlich nicht hervor, ob überhaupt beide Mieter der Wohnung sind.
Gruß
S.J.
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Wenn B im Mietvertrag steht, hat er ein Anrecht auf den Schlüssel. Wenn nicht, dann nicht.
Was ist dir daran unklar ist, kann ich von hier aus jetzt nicht nachvollziehen. Oder geht es dir um das reine Stänkern?
vnA
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Wenn B im Mietvertrag steht, hat er ein Anrecht auf den
Schlüssel. Wenn nicht, dann nicht.
Da wir aber nicht wissen, ob B im Mietvertrag steht oder nicht…
Was ist dir daran unklar ist, kann ich von hier aus jetzt
nicht nachvollziehen. Oder geht es dir um das reine Stänkern?
…kann ich nicht nachvollziehen warum Du behauptest, dass die Rechtslage klar wäre und mich hier des Stänkerns bezichtigst.
Ungeachtet dessen gibt es noch andere denkbare Konstellationen, nach denen B Anspruch auf Schlüssel und Zutritt hat, auch wenn er nicht im Mietvertrag steht. Aus diesem Grund habe ich auch geschrieben, dass sich ohne nähere Infos die Rechtslage nicht beurteilen lässt, Du hingegen meinst aufgrund der dünnen Infos eine eindeutige Beurteilung abgeben zu können.
Noch Fragen?
S.J.
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Nein. Wozu auch?
Eine Lösung aus der Praxis für die Praxis widerstrebt dir. Eine streng juristische Betrachtung ohne Lösungsansatz widerstrebt mir.
vnA
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Eine Lösung aus der Praxis für die Praxis widerstrebt dir.
Eine streng juristische Betrachtung ohne Lösungsansatz
widerstrebt mir.
Da wir uns aber im Brett „Miet recht“ und nicht „Allgemeine Lebenshilfe“ befinden, ist klar, worum es hier geht.
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Du meinst also damit: „keinen Lösungsansatz zu bieten“
Wenn das deine Ansicht für die Aufgabe dieses Forums ist, ja dann …
vnA
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Lerne Lesen
Du meinst also damit: „keinen Lösungsansatz zu bieten“
Wenn das deine Ansicht für die Aufgabe dieses Forums ist, ja
dann …
Lerne einfach lesen. Insbesondere mein Satz „ohne Kenntnis der genauen Vertragsverhältnisse lässt sich das nicht beantworten“ sollte doch wohl eindeutig genug sein.
Wenn der Fragesteller nicht auf Rückfragen reagiert, kannst Du mir wohl kaum vorwerfen, dass ich keine Lösungsansätze bieten wollte.
Wenn Fragen mit extrem dürftigen Informationen gestellt werden, gibt es im wesentlichen zwei Möglichkeiten darauf zu reagieren:
-Mehr Details erfragen (meine Wahl)
-Irgendwas antworten (Deine Wahl)
S.J.
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Geht bei dir überhaupt irgend etwas ohne persönlich zu werden, wenn man nicht deine Meinung teilt?
Ich habe einen anderen Lösungsansatz als du. Damit wirst du dich wohl oder übel zufriedengeben müssen.
Du wirst es nicht schaffen, dass ich auch persönlich werde. Das ist nicht mein Niveau.
Und hier ist damit für mich Schluss. Die/Der UP mag sich aus dem bisher geschriebenen das für sie/ihn sinnvollste heraussuchen.
vnA
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Das sagt ja genau der richtige
Geht bei dir überhaupt irgend etwas ohne persönlich zu werden…
Das sagt ja genau der richtige.
Wer was es noch, der hier unterstellt hat, ich würde nur herumstänkern wollen?
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