Trennung und Ansprüche auf Güter

Hallo allerseits,

aufgrund eines anderen Artikels habe ich folgende Frage (paßte aber nicht ganz in den Bereich):

Herr A und Frau B leben zusammen, haben ein/mehrere Kind(er) und sind nicht verheiratet. Herr A ist der Alleinverdiener und Frau B Hausfrau (hat evtl. gelegentl. kl. Nebenjobs gehabt). Nun zieht Frau B mit Kind aus.

Welchen hat Anspruch Frau B auf die in der Beziehung, aufgrund der Konstellation hauptsächlich von A, beschafften Güter (Haushaltsgegenstände, Einrichtung, etc.)?

Vielen Dank schonmal :smile:

MfG
piffer

Welchen hat Anspruch Frau B auf die in der Beziehung, aufgrund
der Konstellation hauptsächlich von A, beschafften Güter
(Haushaltsgegenstände, Einrichtung, etc.)?

Ok, wenn ich Google nun richtig verstanden habe bekommt jeder nur das was er bezahlt hat. (Korrigiert mich bitte, wenn ich hier falsch liege)

Angenommen es würden für folgend angesprochene Gegenstände keine Rechnung mehr mit dem Namen von A oder B existieren - was ich laienhaft jetzt einfach mal als Beweis werte, daß A/B den Gegenstand auch wirklich erworben hat:

Wie würde es aussehen, wenn B Anspruch auf Gegenstände erhebt, die von A angeschafft wurden? Oder umgekehrt A die von B angeschafften Gegenstände nicht herausgibt?

MfG
piffer

Welchen hat Anspruch Frau B auf die in der Beziehung, aufgrund
der Konstellation hauptsächlich von A, beschafften Güter
(Haushaltsgegenstände, Einrichtung, etc.)?

Ok, wenn ich Google nun richtig verstanden habe bekommt jeder
nur das was er bezahlt hat. (Korrigiert mich bitte, wenn ich
hier falsch liege)

Hallo,

hier die Korrektur: das worum es geht heißt gesetzlicher Güterstand. Dies ist ein typisch deutsche Wortungetüm. Genauer heißt es nämlich: Gütertrennung mit Zugewinnausgleich. Siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1363.html
Das heißt, solange beide in Ehe zusammenleben, hat jeder sein eigenes Vermögen. Das was er vor der Ehe schon hatte und das, was in der Ehe dazugekommen ist. Deswegen kann ja auch einer in Privatinsolvenz gehen und der andere sitzt auf einem erheblichen aber eben eigenen Vermögen. Da kommt auch kein Gerichtsvollzieher ran.

Also nochmal kurz: IN der Ehe besteht Gütertrennung.

Bei einer Scheidung kommt nun der Zugewinnausgleich hinzu. Das bedeutet, dass alles, was während der Ehe an Vermögen hinzugekommen ist durch zwei geteilt wird.
Machen wir es mal etwas bildlich. A hat vor der Ehe ein Vermögen von 100.000 und B 0.
Am Tag der Scheidung (oder Einreichung der Scheidung, weiß ich jetzt nicht ganz ganau) ist ein Vermögen von 500.000 vorhanden.
A kann seine 100.000 behalten, der Rest ist der Zugewinn, der nun schön geteilt wird. Also jeder 200.000. Wie dies nun paraktisch abläuft, ist eine andere Frage. Selten liegt das Vermögen nur in Geld vor, noch kann es so ohne weiteres exakt bewertet werden.

Das ist dann ein weites Feld für Rechtsanwälte und Scheidungsrichter.
Hinzu kommt dann noch das ganze Theater um den Unterhalt.

Gruß

Hallo,

erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Leider scheinst Du dabei davon auszugehen, daß A und B verheiratet sind. (Korrigiere mich bitte nochmals, falls ich hier falsch liege :wink: )
Lt. meinem Beispiel haben die beiden zwar Kind(er) und sind nicht verheiratet…

Ich würde mich freuen, wenn Du unter Berücksichtigung dessen auch eine Antwort hättest… :smile:

MfG
piffer

Hallo,

nun, wenn B die Rechnung nicht mehr hat, hat B ja vielleicht noch seine Kontoauszüge?

Zum Anderen müsste u. U. A nachweisen, von welchem Geld A die Anschaffungen gemacht hat.Wenn sie nichts verdient, kann sie nicht ihr Geld dafür einsetzen.

Ansprüche in das Eigentum des anderen Partners gibt es nicht. Wenn fremdes Eigentum nicht herausgegeben wird, kann das ein Straftatsbestand in Richtung Unterschlagung o. ä. sein.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,

vielen Dank für die Aufklärung :smile:

MfG
piffer

Mist, nich aufgepaßt.
Nee, dann ist natürlich Essig. Wenn nicht verheiratet dann natürlich auch kein Zugewinnausgleich und jeder behält das, was ihm gehört. Wie das nun mit den Sachen ist, die das Kind hat, egal von wem gekauft, ist mir leider nicht geläufig.
Aber Du hast ja auch schon ein paar Antworten unter Arbeits- und Solzialrecht bekommen.
Vielleicht kann da nur ein Gang zum Rechtsanwalt helfen. Evtl. gibt´s ja irgendwelche Ansprüche gegen den Ex, wenn man ihm den Haushalt geführt und das Kind betreut hat.

Gruß

Mist, nich aufgepaßt.

Kann passieren :wink:

Und danke noch für die Rückmeldung. So langsam wird alles klarer ^^

MfG
piffer