Trennung und ein paar Fragen

Hallo Forum
Eventuell kann mir(uns) dieses Forum in ein paar punkten helfen die unsere Trennung betrifft.
Aber zunächst kurz das Problem erklärt.
Ich und meine Frau wollen uns Trennen das heißt ,sie bleibt mit dem Kleinen in unserer gemeinsamen Wohnung wohnen. Da wir uns drauf geeinigt haben „leben und überleben lassen“, soll das ganze recht vernünfitig ablaufen. Ich werde nachdem ich ausgezogen bin, Unterhalt für Sie und den Kleinen Zahlen. Berechnet nach der Düsseldorfer Liste.
Mir bleibt danach nur der mindestsatz. So das Probl. ist das meine Frau nicht offiziell arbeiten geht. Und die Summe von Kindergeld ,Ihr Unterhalt und der Unterhalt für unseren Sohn, nicht wirklich ausreicht um die Miete der noch gemeinsamen Wohnung incl. sonstiges (Tel,Strom usw) zu bezahlen. Mit dem was mir überbleibt kann ich auch nicht wirklich noch anteilig Ihre Miete bezahlen. Wie läuft das alles. Sozi ? Jugenamt ?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MFG Sven

Hallo Sven,

was heißt denn „nicht offiziell“ arbeiten??

Gruß
Johanna

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Hallo Sven,

die Umstände sind zwar nicht ganz so schön, aber ich freue mich, wenn ihr versucht den vernüftigen Weg zu gehen. Dafür alles Gute.

Soweit ich weiß, kann Sie ein Wohngeldzuschuß beantragen oder Sie zieht in eine kleinere und kostengünstige Wohnung. Das wird wahrscheinlich auch gemacht werden müssen, wenn Sie zum Sozialamt geht.

Am besten einfach informieren lassen beim Amt oder auch der behörde. keine falsche Scheu.

Viele Grüße
Martin

Hi nochmal,
Danke für Eure Antworten.
@ Johanna „Nicht offiziell“ sagen wir „Nebenjob“. :wink:
Also uns ist klar das das SoZi die Kosten wohl oder übel übernehmen wird. Die möglichkeit direkt in 2 Wohnungen zu ziehen ist nicht finanzierbar. Zumal auf einen Schlag 2x zusätzlich Miete zu zahlen ist und eventuelle Kautionen. Das geht nur Etappen weise.
Kann das Amt etwa verlangen das bestimmte Sachen verkauft werden müssen ? Wie zb das Auto das relativ neu ist aber ich es unbedingt benötige um zur Arbeit zu kommen ? Oder der neue Wohnzimmerschrank? PC,Unterhaltungselektronik?
Es ist halt so das unser Kapital in der wohnung steckt, und das ist im großen und ganzen aufgeteilt (wer was behält).
Gruß Sven

Hallo,

wenn das Geld, das deine Frau nach der Trennung zur Verfügung hat, nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, dann kann sie ergänzende Sozialhilfe beantragen. Den nebenjob sollte sie dabei allerdings angeben, sonst kann sie ziemlichen Ärger bekommen, denn das kommt auf jeden Fall raus. Wenn du das Auto behältst, kann das Sozialamt nicht verlangen, dass es verkauft wird. Wenn sie es behält, dann schon. Wenn die Wohnung deiner Frau nach den Richtlinien des Sozialamtes zu teuer ist, wird das SA sie zum Umzug auffordern. In diesem Fall müsste das Amt allerdings auch alle Kosten tragen, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Grundsätzlich: Alles vorher mit dem Amt abklären, nichts ohne Absprache unternehmen! Sonst kann das Amt die Zahlung verweigern.

Gruß
Nelly

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Hi Nelly,
Welchen Nachweis schriftlicher Art braucht man denn für das SA reicht eine Art Trennungserklärung (wie Antrag WBS) oder wollen die eine Notariell beglaubigte Erklärung.
Gibt es eine Quelle im Netz wo steht wie hoch diese Mindestsätze sind.
Habe keinen gefunden, der brauchbar war.

Gruß Sven

Hallo,

wenn das Geld, das deine Frau nach der Trennung zur Verfügung
hat, nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen,
dann kann sie ergänzende Sozialhilfe beantragen. Den nebenjob
sollte sie dabei allerdings angeben, sonst kann sie ziemlichen
Ärger bekommen, denn das kommt auf jeden Fall raus. Wenn du
das Auto behältst, kann das Sozialamt nicht verlangen, dass es
verkauft wird. Wenn sie es behält, dann schon. Wenn die
Wohnung deiner Frau nach den Richtlinien des Sozialamtes zu
teuer ist, wird das SA sie zum Umzug auffordern. In diesem
Fall müsste das Amt allerdings auch alle Kosten tragen, die im
Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Grundsätzlich: Alles vorher
mit dem Amt abklären, nichts ohne Absprache unternehmen! Sonst
kann das Amt die Zahlung verweigern.

Gruß
Nelly

Hi,
normalerweise reicht es, wenn die Frau dem SA erklärt, dass ihr Mann ausgezogen ist, und er sich auch umgemeldet hat. Von der Forderung einer notariellen Erklärung habe ich bisher noch nicht gehört.
Den Sozialhilfeanspruch kann man sich irgendwo im Netz ausrechnen lassen, lies mal weiter oben bei dem Posting von Cindy und den Antworten darauf. Dort ist irgendwo der Link.

Gruß
Nelly