Trennung und Mietvertrag

Hallo,
folgender Fall:
Herr A und Frau B, nicht verheiratet, wohnen seit 2 Jahren zusammen in einer Wohnung. Beide stehen im Mietvertrag. Nun will A sich von B trennen und möchte, dass B auszieht. A will allein in der Wohnung wohnen bleiben. A kann sich die Wohnung auch alleine leisten, B nicht. B ist aber nicht bereit, freiwillig auszuziehen. Was kann A machen? B würde nur ausziehen, wenn A auch auszieht, da sie sich die Wohnung allein nicht leisten kann. Solange A dort wohnen bleibt, zieht sie freiwillig nicht aus. A möchte die Wohnung aber unbedingt behalten, aber allein!

Gruß
Nelly

P.S. Fiese Tricks sind auch willkommen, aber bitte per Mail.

Hallo,
wenn beide gleichberechtigt den Mietvertrag unterschrieben haben, habe beide die Pflicht die Miete zu zahlen und beide das Recht, in der Wohnung zu wohnen.
Also muß A wohl oder übel B bei den Auszug unterstützen, also ihr eine finanzierbare Wohnung suchen, ihr zu einer anderen Wohnung ein Zuschuß zahlen, Ihr eine Abfindung anbieten oder ähnliches. Der Phantasie sind da keine legalen Grenzen gesetzt, es muß nur Frau A mitspielen.
Grüße
Jürgen

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wenn beide gleichberechtigt den Mietvertrag unterschrieben
haben, habe beide die Pflicht die Miete zu zahlen und beide
das Recht, in der Wohnung zu wohnen.

Das ist bekannt.

Also muß A wohl oder übel B bei den Auszug unterstützen, also
ihr eine finanzierbare Wohnung suchen, ihr zu einer anderen
Wohnung ein Zuschuß zahlen, Ihr eine Abfindung anbieten oder
ähnliches. Der Phantasie sind da keine legalen Grenzen
gesetzt, es muß nur Frau A mitspielen.

Es ist Frau B (SCNR) und sie spielt nicht mit. Geld wurde ihr schon angeboten.

Gruß
Nelly

Hallo,

ja, ich meine natürlich Frau B. Was ist denn SCNR?

Da sieht es sehr schlecht aus. Er könnte z.B. die Wohnung kaufen und Eigenbedarf anmelden. Dauert aber. Aber vielleicht gibt es was anderes als Geld, mit dem sich die Frau überzeugen läßt?

Grüße
Jürgen

Herr A will allein in der Wohnung wohnen bleiben. A kann sich die Wohnung auch alleine leisten, B nicht. Frau B ist aber nicht bereit, freiwillig auszuziehen.
Was kann A machen? B würde nur ausziehen, wenn A auch auszieht, da sie sich die Wohnung allein nicht leisten kann.

Das klingt sehr nach „normaler“ zwischenmenschlicher Unvernunft bei einer Trennung.

So abenteuerliche Konstrukte wie „A könnte z.B. die Wohnung kaufen und Eigenbedarf anmelden“ sind aber nicht erforderlich. Das Problem lässt sich rechtlich durchaus sauber lösen.

A könnte sich mit dem Vermieter im Vorfeld auf Abschluss eines neuen Mietvertrag einigen, der im Anschluss an den zu kündigenden bestehenden Mietvertrag mit Mieter = A+B beginnt.

Zwar kann Herr A den bestehenden, gemeinsam mit Frau B eingegangenen Mietvertrag (Mieter = A+B) nicht alleine kündigen; er hat aber gegenüber B einen gesetzlichen, einklagbaren Anspruch darauf, dass B an der Kündigung mitwirkt. Infolge der Kündigung des gemeinsam eingegangenen Mietvertrags ergibt sich dann auch ein Räumungsanspruch gegen B.
(Und durch den bereits abgeschlossenen neuen Mietvertrag hat A sodann ein alleiniges Nutzungsrecht als Mieter).

Rein Rechtlich klingt das so:
Nach überwiegender Auffassung von Rechtsprechung/Mietrechtskommentaren (Sternel, Palandt etc.) bilden mehrere Personen, die gemeinsam eine Wohnung anmieten eine BGB-Gesellschaft ab § 705 ff (z.B. nichehel. Lebensgemeinschaft) bzw. eine BGB-Gemeinschaft nach Bruchteilen ab § 741 (z.B. Wohngemeinschaft).
Der gemeinsame Zweck der Gesellschaft/Gemeinschaft liegt hier in der Anmietung einer Wohnung.

Nach BGB kann jeder Gesellschafter jederzeit die Gesellschaft kündigen > § 723, bei der Gemeinschaft kann jeder jederzeit die Auflösung der Gemeinschaft verlangen > § 749.
Als innergesellschaftlich/innergemeinschaftlich vereinbarte Kündigungsfrist wird hier i.d.R. die Frist angenommen, mit der auch der gemeinschaftlich eingegangene Mietvertrag kündbar ist.

Zur Auflösung/Kündigung des gemeinsam eingegangenen Mietvertrags ist die Mitwirkung aller Gesellschafter/Gemeinschafter erforderlich.
Daraus leitet sich dann der Anspruch auf Erteilung zur Zustimmung zur Kündigung ab (> § 723 bzw. § 749 BGB).

GOOGLEN z.B. mit „Personenmehrheit“ (… einer Vertragspartei)
http://www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mehrere-miete…

> Ich wüsste aber auch noch gerne was SCNR ist ?!

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Anmerkung
Hallo,

Was ist denn SCNR?

S = Sorry
C = could
N = not
R = resist
Zu deutsch: Entschuldigung, ich konnte nicht widerstehen :wink:

mfg M.L.

Hallo

immer diese sturen Frauen *lol*
Ich würde als A mit B zusammen die Wohnung kündigen, hätte aber vorher mit meinem Vermieter einen neuen Mietvertrag abgeschlossen, der im Anschluss gilt. Natürlich würde B davon nichts wissen…muss natürlich der Vermieter mitspielen und man selbst ein bisschen auf „Wohnungssuche“ gehen.
Wenn A sich nicht ganz so ungeschickt anstellt könnte das evtl. klappen.

Gruß

Hi,
die Idee ist gut. Man müsste mal mit dem Vermieter reden.
Ist nur zu hoffen, dass der mitspielt und B keinen Wind von der Sache bekommt.

Gruß
Nelly

Super Antwort, danke!

> Ich wüsste aber auch noch gerne was SCNR ist ?!

Das hat M.L. oben schon sehr gut erklärt!

Gruß
Nelly