Trennung und Scheidung

Gutten tag, mein ex man und ich vor 2 Jahren haben wir einen credit genommen
für das Haus 10 J vertrag,im Grundbuch steht nur sein Name,aber beim credit stehen beide
Namen.Meine Frage ist wenn mann das Haus verkauft griege ich 50% vom Haus?
Meine zweite Frage ist ,wenn ich wieder einziehe und mein ex mann in der oberen etage
wohnt und ich mit meinen beiden Kindern in der unteren etage wohnen würde (Getrente Küche und getrente Tür) müsste ich ,dann nach einem Jahr wieder ausziehen oder kann
ich dann da bleiben?
vielen dank

Hallo Conmeo,

ist das Trennungsjahr vorüber? Seid ihr schon geschieden?

Suche dir bitte umgehend einen Anwalt für Familienrecht. Mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht und Verfahrenskostenhilfe, falls du kein oder wenig Einkommen hast, kostet dich der Anwalt auch nichts - aber bitte vorab erkundigen, ob der Anwalt das auf Beratungsschein macht.

Ja, dir steht die Hälfte vom Hausverkauf zu (Stichwort Zugewinn), wenn du belegen kannst, dass du den Kredit mit unterschrieben hast.

Wenn ihr euch einigen könnt, geht diese Möglichkeit, dass du mit Kindern wieder langfristig einziehst.

Alles Gute!
Karla

Guten Tag Frau Karla
vielen danke für die Antwort
Wir sind noch nicht geschieden, aber wir haben nächste Woche ein Familien Gericht.Wegen dem Unterhalt und
der Trennung.Wenn ich nach Hause ziehe, muss ich dann
die Hälfte vom Haus abtrag zahlen.Meine Frage ist
soll ich meinen Namen in das Grundbuch eintragen oder
es lieber lassen und nach dem Trennung ( 1J) brauche nach einem Jahr wieder ausziehen oder kann ich dann da bleiben?
ich bedanke mich für ihre mühe

Hallo,

ich würde mich, wenn es noch möglich ist, auf jeden fall in das Grundbuch eintragen lassen.

Wenn Sie den Kredit mit unterschrieben haben, müssten sie auch mit abbezahlen. Es sie denn, Sie haben kein Einkommen.

Sie können aber auch was anderes mit Ihrem Nochmann vereinbaren, z.B. das Sie ihm Miete zahlen, anstatt den Kredit abzuzahlen, dann kann er mit dem Geld der Miete den Kredit weiter tilgen.

Sinnvoller ist es aber, einer zahlt den anderen aus oder aber das Haus wird verkauft.

Das Gericht kann, wenn Sie sich nicht einig sind, auch festlegen, wer von Ihnen beiden im Haus wohnen darf und auch wie lange, ob mit oder ihnen Miete etc.

Wenn Sie vor Gericht gehen, haben Sie doch auch einen Anwalt, den Sie unbedingt befragen sollten.

Alles Gute
Karla

vielen danke, ich danke Ihnen vier mal

Lg
Con meo

Ich babe noch 1 Frage, z.b meinen Kinder & ich zieht nach China für immer, dann bekomme ich EheUnterhalt & kinder Unterhalt?
ich bedanke mich für ihre mühe
Con meo

Für Ihre Kinder bekommen Sie auf jeden Fall Unterhalt. Ihr Mann sollte für jedes Kind eine Titulierung beim Jugendamt machen. Das kostet nichts.

Sie bekommen auch ein Jahr Unterhalt, danach nur, wenn das Gericht es so entscheidet oder ihr Mann freiwillig zahlt.

Alles Gute!

guten Morgen
ich habe eine Frage noch, unterhalt ich be komme ingezamt 10 J lang? muss jede jahr neuer rechnet?

Guten Tag,

wer sagt, dass Sie 10 J. Unterhalt bekommen? Hat das ein Gericht festgelegt?

Jedes Kind bekommt Kindsunterhalt bis zum 18. Lebensjahr oder bis Ende Studium/Ausbildung.

Der Unterhalt wird dann neu berechnet, wenn das Gehalt Ihres Mannes um 10 % steigt oder Sie können alle 2 Jahre überprüfen lassen, wie viel er verdient.

Sie bekommen für sich auf jeden Fall 1 Jahr Unterhalt. Dann richtet es sich danach, wie alt die Kinder sind und wie lange Sie verheiratet waren.

Alles Gute!

Guten abend
nein ich habe gedacht, ich bekomme 10J Unterhal, weil ich 15j verheiratet war,
ich danke ihnen
conmeo