Trennung und Scheidung

Hallo Leute,

nehmen wir einmal folgende Konstellation an:

Ehemann, Nettoverdienst ca. 1700 € 
Ehefrau, Nettoverdienst ca. 350 € 
2 Kinder, 2 und 6 Jahre alt.

Das Ehepaar wird sich trennen. Da die Ehefrau (Mutter) aber 4 x pro Woche abends arbeitet, soll die Betreuung der Kinder so geregelt werden, dass sie zwar bei der Mutter wohnen, 4 x pro Woche aber beim Vater übernachten und morgens vor dessen Arbeit wieder zur Mutter gebracht werden.

Dies bedeutet natürlich, dass beide (Vater und Mutter) jeweils eine entsprechende (möglichst eine 3-Zimmer)-Wohnung brauchen würden.

Die Ehefrau (Mutter) wird wohl über „Wohngeld“ ihre Miete finanzieren können.

Bekommt aber der Ehemann (Vater) bei dieser (angenommenen) Konstellation ebenfalls Wohngeld?

Wo kann sich das Ehepaar zusammen beraten lassen, wie die finanzielle Situation am günstigsten zu regeln ist ? Welche Sozialleistungen beantragt werden können?

Würde sich die Ehefrau „schlechter“ stellen, wenn eines der Kinder bei ihr und das andere Kind beim Ehemann gemeldet wird?

Was wäre hier im allgemeinen zu beachten?

Vielen Dank
MOXA

Hallo

Zur Zeit kann man da nur im Grauen stochern. Meines Erachtens steht an erster Stelle die verbindliche Regelung des Sorge- bzw Umgangsrechtes und der Unterhaltszahlungen. Alleine für die Kinder kommen an Unterhalt so pimaldaumen den bisherigen Angaben zufolge 600 + Euro zusammen ( http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunt… ). Dazu das Kindergeld und der Abendverdienst, das läppert sich und kann das Endergebnis stark beeinflussen. Aber: Erst wenn alle Einnahmen und Ausgaben individuell feststehen, könnte man damit jonglieren und Anspüche auf Zusatzleistungen prüfen, wie zum Beispiel ALG II oder Wohngeld.

Bezüglich der Angemessenheit der Wohnung im Falle der regelmäßigen Übernachtung der Kinder sei im Falle einer späteren Bedürftigkeit (iSd SGB 2) des Vaters auf das Urteil des BSG http://lexetius.com/2006,3631 und das Urteil des Sozialgericht Aachen http://www.ra-kotz.de/kinderbetreuung_wohnung.htm beispielhaft hingewiesen.

Zur Frage, ob sich jemand „schlechter stellen“ kann, wenn ein oder meherer Kinder bei ihm/ihr bleiben oder nicht, möchte ich nicht viel sagen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß Eltern, die Gefahr laufen, finanzielle Gründe jedweder Art über das Kindeswohl zu stellen, meiner persönlichen Meinung nach in sich gehen und um der Kinder willen ihre ethischen Entscheidungsgrundlagen überprüfen sollten.

Erster Anlaufpunkt sollte imho ein Fachanwalt für Familienrecht sein, wobei jede Partei einen eigenen Anwalt beauftragen und nicht dem Märchen des „gemeinsamen Anwaltes“ aufsitzen sollte (Vgl. Absatz 4 http://bundesrecht.juris.de/brao/__43a.html).

Gruß,
LeoLo

Hallo,

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunt…
).

Vielen Dank

des BSG http://lexetius.com/2006,3631 und das Urteil des
Sozialgericht Aachen
http://www.ra-kotz.de/kinderbetreuung_wohnung.htm

auch hierfür danke !

Zur Frage, ob sich jemand „schlechter stellen“ kann, wenn ein
oder meherer Kinder bei ihm/ihr bleiben oder nicht, möchte ich
nicht viel sagen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß Eltern,
die Gefahr laufen, finanzielle Gründe jedweder Art über das
Kindeswohl zu stellen, meiner persönlichen Meinung nach in
sich gehen und um der Kinder willen ihre ethischen
Entscheidungsgrundlagen überprüfen sollten.

Das hast Du wohl falsch verstanden. Das Ehepaar sieht sehr wohl die Gesamtverantwortung für die Kinder. Daher muss so viel wie möglich „herausgeholt“ werden und dies nur, um die Situation DER KINDER zu sichern.

Bei einem Einkommen von ca. 3.300,00 (incl. Kindergeld) ist es halt schwierig, zwei getrennte Haushalte zu führen. Es muss dann auf jeden Fall das Kindeswohl im Vordergrund stehen und dafür ist dann die günstigste Lösung zu suchen.

Moxa

Auch „Hallo“,

Daher muss so viel wie möglich „herausgeholt“ werden

Wo herausgeholt? Aus der Arbeitsleistung anderer Menschen?
Immerhin kommen öffentliche Mittel nicht aus der Druckerpresse.