Trennung und Wohngeld / Arge

Hallo,

ich weiß nicht, ob das hier das richtige Brett ist, falls nicht, dann bitte verschieben.

Angenommen, Frau A trennt sich von Mann, mit dabei sind 3 Kinder. Frau kann aufgrund einer SS und auch der Zeit darauf erstmal nicht arbeiten, relativ komplizierte Situation.

Kann sie dann einen Termin bei der Arge ausmachen, und sich da beraten lassen, was sie am besten macht, wie sie vorgeht, und was ihr auch an Mietzuschuss zusteht ?

Und was steht ihr da zu, an qm und auch an Mietgeld? Wäre in NRW - rein hypothetisch natürlich.
lg

brenna

Hallo

Kann sie dann einen Termin bei der Arge ausmachen, und sich da beraten lassen, was sie am besten macht, wie sie vorgeht, …

Ja natürlich.

und was ihr auch an Mietzuschuss zusteht ?

Wenn 3 Kinder da sind und die Frau schwanger ist, nehme ich an, dass der Mann aus der gemeinsamen Wohnung auszieht?

Das Jobcenter (Nachfolger der Arge) wird in dem Falle wohl zunächst die tatsächlichen Wohnkosten übernehmen müssen. Wenn sie eine Verringerung der Wohnkosten verlangen, dann muss eine billigere Wohnung gesucht werden, und dann muss der Umzug genehmigt werden. Dann müssen auch die Kosten für den Umzug übernommen werden. Es scheint aber auch Fälle zu geben, wo sie einfach nicht die ganze Miete bezahlen, aber Umzugskosten in eine billigere Wohnung trotzdem nicht übernehmen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2012/Un…

Ich kann mir vorstellen, dass ein Umzug bei bestehender Schwangerschaft nicht unbedingt, jedenfalls nicht in jedem Stadium verlangt werden kann, und sicher auch nicht von einer Wöchnerin. Ansonsten sollte das Jobcenter auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass ja über kurz oder lang wohl ein erneuter Umzug notwendig werden kann, wenn die Kinder alt genug sind, um Anspruch auf ein eigenes Zimmer zu haben. - Auf jeden Fall sollte das unbedingt bedacht werden! Man kann nicht alle 3 Jahre umziehen! -

Ich fürchte aber, dass das Wunschdenken von mir ist, dass sowas von den Ämtern berücksichtigt wird.

Und was steht ihr da zu, an qm und auch an Mietgeld?

Vielleicht steht es hier drin, hab es nicht ganz durchgelesen:
http://www.harald-thome.de/media/files/Tacheles-KdU-…

Dieser Tacheles-Verein hat jedenfalls sehr kompetente Leute, besonders dieser Harald Thomé hat total viel Ahnung von der Materie.

Viele Grüße

PS: Was ist eigentlich mit dem Mann? Kann der Unterhalt zahlen?

Hallo

Angenommen, Frau A trennt sich von Mann

Bei grundsätzlichem Anspruch und Bedürftigkeit bestünde ggf. Anspruch auf ALG2 (Mutter/Kinder ab 15) bzw. auf Sozialgeld (Kinder unter 15) , auf örtlich angemessene Unterkunftskosten, auf Mehrbedarf wg. Alleinerziehung, und wenn nötig ggf. auf Übernahme der nötigen Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten und auf (ergänzende) Erstausstattung mit Mobiliar/ Haushaltsgeräten.
Anrechenbare Einkommen (z.B. Kindergeld, Unterhalt/svorschuss) verringern den Hilfebedarf und -anspruch entsprechend.

mit dabei sind 3 Kinder

Mal davon ausgehend, dass derzeit keines der Kinder seinen eigenen Bedarf (=seinen Regelsatz + seine kopfanteilige Unterkunftskosten) bereits aus eigenem Einkommen decken kann (?) und dadurch aus der Bedarfsgemeinschaft der Mutter fallen würde :

was steht ihr da zu, an qm und auch an Mietgeld?

Mutter und drei Kinder = für eine 4-Pers.-Bedarfsgemeinschaft gelten in NRW bis 95 qm als angemessene Wohnfläche (mit vier Kindern /für eine 5er-BG: bis 110 qm). Für Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern ab vollendetem 6.Lebensjahr ggf. noch ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 qm. http://hartz.info/index.php?topic=5597.0

Wie teuer die Wohnung maximal sein darf, hängt von den örtlichen Richtlinien ab. Die können sich von Kommune zu Kommune teils sehr unterscheiden; die aktuell gültigen Kriterien bekommt man beim dortigen zuständigen Jobcenter. Ohne Gewähr evtl. hier zu finden: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Frau kann aufgrund einer SS und auch der Zeit darauf erstmal nicht arbeiten.

Während der Schwangerschaft wäre das (je nach Alter / Betreuungssituation der anderen Kinder) ggf. durch ärztliches Attest nachzuweisen. Bis das jüngste Kind 3 Jahre alt und geregelt fremdbetreut ist, müsste die Mutter weder für Maßnahmen noch für Jobs zur Verfügung stehen.

Allgemein zu ALG2 bei Schwangerschaft/ mit Kind(ern): http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

Kann sie dann einen Termin bei der Arge ausmachen, und sich da beraten lassen, was sie am besten macht, wie sie vorgeht, und was ihr auch an Mietzuschuss zusteht ?

Kann sie natürlich machen … sollte dabei aber im Hinterkopf behalten, dass der Leistungsträger vielleicht doch andere „Interessen“ und Prioritäten als sie hat .Und dass er seine Ausgaben möglichst niedrig halten will/ muss. Vorab eine unabhängige Erwerbslosen-/ Sozialberatungsstelle aufzusuchen wäre nicht verkehrt. Google, Telefonbuch, evtl. auch hier: http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Man kann (und sollte) zu jedem Vorsprechen/ Termin beim Jobcenter eine Begleitperson als sogenannten „Beistand“ mitbringen.

Die Formulare für den ALG2-Antrag, Ausfüllhilfe und Merkblatt SGB II/ ALG2 gibt’s auch hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

LG

Hi,

und was ihr auch an Mietzuschuss zusteht ?

Wenn 3 Kinder da sind und die Frau schwanger ist, nehme ich
an, dass der Mann aus der gemeinsamen Wohnung auszieht?

soweit ich das aus anderen Beiträgen zusammenbekomme gibt es zwei Kinder und das Dritte ist unterwegs.

Und es gibt wohl ein gemeinsames Haus, das sich aber keiner der Ehepartner alleine leisten kann.

Somit werden wohl beide ausziehen und sich etwas anderes suchen müssen.

Aber vielleicht rührt sich Brenna ja nochmal.

Gruß
Tina

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