Hallo
Angenommen, Frau A trennt sich von Mann
Bei grundsätzlichem Anspruch und Bedürftigkeit bestünde ggf. Anspruch auf ALG2 (Mutter/Kinder ab 15) bzw. auf Sozialgeld (Kinder unter 15) , auf örtlich angemessene Unterkunftskosten, auf Mehrbedarf wg. Alleinerziehung, und wenn nötig ggf. auf Übernahme der nötigen Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten und auf (ergänzende) Erstausstattung mit Mobiliar/ Haushaltsgeräten.
Anrechenbare Einkommen (z.B. Kindergeld, Unterhalt/svorschuss) verringern den Hilfebedarf und -anspruch entsprechend.
mit dabei sind 3 Kinder
Mal davon ausgehend, dass derzeit keines der Kinder seinen eigenen Bedarf (=seinen Regelsatz + seine kopfanteilige Unterkunftskosten) bereits aus eigenem Einkommen decken kann (?) und dadurch aus der Bedarfsgemeinschaft der Mutter fallen würde :
was steht ihr da zu, an qm und auch an Mietgeld?
Mutter und drei Kinder = für eine 4-Pers.-Bedarfsgemeinschaft gelten in NRW bis 95 qm als angemessene Wohnfläche (mit vier Kindern /für eine 5er-BG: bis 110 qm). Für Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern ab vollendetem 6.Lebensjahr ggf. noch ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 qm. http://hartz.info/index.php?topic=5597.0
Wie teuer die Wohnung maximal sein darf, hängt von den örtlichen Richtlinien ab. Die können sich von Kommune zu Kommune teils sehr unterscheiden; die aktuell gültigen Kriterien bekommt man beim dortigen zuständigen Jobcenter. Ohne Gewähr evtl. hier zu finden: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Frau kann aufgrund einer SS und auch der Zeit darauf erstmal nicht arbeiten.
Während der Schwangerschaft wäre das (je nach Alter / Betreuungssituation der anderen Kinder) ggf. durch ärztliches Attest nachzuweisen. Bis das jüngste Kind 3 Jahre alt und geregelt fremdbetreut ist, müsste die Mutter weder für Maßnahmen noch für Jobs zur Verfügung stehen.
Allgemein zu ALG2 bei Schwangerschaft/ mit Kind(ern): http://hartz.info/index.php?topic=4908.0
Kann sie dann einen Termin bei der Arge ausmachen, und sich da beraten lassen, was sie am besten macht, wie sie vorgeht, und was ihr auch an Mietzuschuss zusteht ?
Kann sie natürlich machen … sollte dabei aber im Hinterkopf behalten, dass der Leistungsträger vielleicht doch andere „Interessen“ und Prioritäten als sie hat .Und dass er seine Ausgaben möglichst niedrig halten will/ muss. Vorab eine unabhängige Erwerbslosen-/ Sozialberatungsstelle aufzusuchen wäre nicht verkehrt. Google, Telefonbuch, evtl. auch hier: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Man kann (und sollte) zu jedem Vorsprechen/ Termin beim Jobcenter eine Begleitperson als sogenannten „Beistand“ mitbringen.
Die Formulare für den ALG2-Antrag, Ausfüllhilfe und Merkblatt SGB II/ ALG2 gibt’s auch hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
LG