Trennung - Unterhalt - Mietwohnung

Guten Tag,

A würde sich nach 8 Jahren Ehe von B trennen und aus der gemeinsam angemieteten Ehewohnung ausziehen. Zusammen haben Sie ein 7 jähriges Kind. Was steht A und dem Kind an Unterhalt zu, wenn B der einzigste Verdiener währe mit ca. 3100€ Nettoverdienst und die gemeinsame Wohnugn 900€ Miete (warm) kosten würde und beide 500€ gemeinsame Schulden hätten?

Ist es richtig, das B im Trennungsjahr noch nicht aus der gemeinsam angemieteten Wohnung ausziehen muss und das die Miete der bisherigen Wohnung geteilt werden würde (bzw. von Unterhalt abgezogen wird).

Wenn A in eine neue Wohnung einzieht welche knapp 700km entfernt der ersten Wohnung ist, könnte A schon innerhalb des Trennungsjahrs darauf bestehen, die Möbel aus der gemeinsamen Wohnung mitzunehmen (bzw. einen Teil)?

Müsste B (als bisheriger Alleinverdiener) seine Lohnsteuerklasse schon während des Trennungsjahres anpassen?

Viele Grüße

Guten Tag,

A würde sich nach 8 Jahren Ehe von B trennen und aus der
gemeinsam angemieteten Ehewohnung ausziehen. Zusammen haben
Sie ein 7 jähriges Kind. Was steht A und dem Kind an Unterhalt
zu, wenn B der einzigste Verdiener währe mit ca. 3100€
Nettoverdienst und die gemeinsame Wohnugn 900€ Miete (warm)
kosten würde und beide 500€ gemeinsame Schulden hätten?

Das findet man in der Düsseldorfer Tabelle. Unterhalt für das Kind abzüglich halbes Kindergeld.

Wobei es keinen Rechtsanspruch von A gibt, dass es das Kind einfach mitnehmen darf. B hat auch das gemeinsame Sorgerecht und muss mit dem Umzug des Kindes einverstanden sein.

Da es sich um eheliche Schulden und Mietlasten handelt, dürfen diese Kosten (weil kein Mangelfall) einkommensmindernd abgezogen werden. Der Unterhalt richtet sich also nach dem Betrag, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt.

Ist es richtig, das B im Trennungsjahr noch nicht aus der
gemeinsam angemieteten Wohnung ausziehen muss und das die
Miete der bisherigen Wohnung geteilt werden würde (bzw. von
Unterhalt abgezogen wird).

B muss noch nicht ausziehen, da das Trennungsjahr ja noch Versöhnung offen hält.

Miete wird vom Einkommen abgezogen und dann wird der Unterhalt gerechnet.

Wenn A in eine neue Wohnung einzieht welche knapp 700km
entfernt der ersten Wohnung ist, könnte A schon innerhalb des
Trennungsjahrs darauf bestehen, die Möbel aus der gemeinsamen
Wohnung mitzunehmen (bzw. einen Teil)?

Bei der Trennung kann, wenn man sich nicht einigt, gerichtlich festgelegt werden, welcher Partner was bekommt.

Müsste B (als bisheriger Alleinverdiener) seine
Lohnsteuerklasse schon während des Trennungsjahres anpassen?

B MUSS ab Januar des auf die Trennung folgenden Jahres die Lohnsteuerklasse anpassen lassen. Ist die Trennung im Dezember 2009, muss ab Januar 2010 die ungünstigere Steuerklasse genommen werden - es wäre sonst Steuerbetrug.

Ist die Trennung am 1. Januar 2010 muss ab 01. Januar 2011 die Steuerklasse angepasst werden.

Das sind zwingende gesetzliche Vorschriften.

Viele Grüße