Trennung,Unterhalt und Steuern

Hallo,ich wollte mich mal erkundigen was passiert wenn sich ein Ehepaar mitte des Jahres trennt.Angenommen der eine Partner arbeitet nicht und bekommt Unterhalt vom anderen bezahlt.
Der arbeitende hat Steuerklasse 3 und derjenige der Unterhlat erhält die Steuerklasse 5.
Welche Art der Lohnsteuerveranlagung macht dann Sinn ?
Gemeinsame oder doch eher eine getrennte ?

Hallo,

es heißt Einkommensteuerveranlagung.
Möglich und sinnvoll ist hier nur die Zusammenveranlagung.
Der Partner ohne steuerlich relevante Einkünfte hat zum Beispiel nicht mal das Recht eine getrennte Veranlagung zu beantragen.

Bei einer getrennten Veranlagung würde der arbeitende Partner ganzjährig als ledig eingestuft, was faktisch eine Rückrechnung von Steuerklasse 3 zu 1 gleichkäme. Dies kann tausende Euro Nachzahlung bedeuten, während der nicht arbeitende Partner nicht den geringsten Vorteil daraus hätte.

Gruß
Lawrence

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hi,

bei überwiegender dauer des jew. jahres Getrenntleben wohl eine getrennte veranlagung, also mit Klasse 1 und 1 o.ä. -
wobei man aufgrund des ehestatus die wahl hat…aber eben wie schon erwähnt, nachteil der nachzahlung…
ehemann-unterhalt wird ja bereits mit STKL 3 einkommen ermittelt und die „bessere hälfte“ profitiert daher von der klasse 3.

im neuen jahr muss man dann getrennt veranlagen.
dann kann man den unterhalt absetzen…im aktuellen jahr wohl noch nicht, da der mann ja den stkl 3 -vorteil hat.

gruss
frank

Hallo,

bei überwiegender dauer des jew. jahres Getrenntleben wohl
eine getrennte veranlagung, also mit Klasse 1 und 1 o.ä.

das hat nichts mit der Dauer des Getrennlebens zu tun. Es reicht bereits aus, wenn man an einem Tag im Jahr nicht getrennt lebend war um die Zusammenveranlagung beantragen zu können.
Auch die Steuerklassen sind unerheblich und stellten bei meinem Posting lediglich ein Beispiel für die Berechnung dar.
Steuerklassen sind lediglich dazu da, um die Einkommensteuer-Vorauszahlungen im Wege der Lohnsteuererhebung annähernd richtig durchzuführen.

Nochmals eine getrennte Veranlagung ist in diesem speziellen Fall gar nicht möglich, da der Ehegatte ohne Einkünfte keinen rechtswirksamen Antrag auf eine getrennte Veranlagung stellen kann.
Der verdienende Ehegatte könnte dies zwar, würde dem Fiskus damit aber eine Riesenfreude bereiten und ein Lächeln auf den Mund des Finanzministers zaubern.
Kurz, eine getrennte Veranlagung ist in einem so gelagerten Fall schlicht unsinnig.

ehemann-unterhalt wird ja bereits mit STKL 3 einkommen
ermittelt und die „bessere hälfte“ profitiert daher von der
klasse 3.

wie gesagt, das hat alles mit den Steuerklassen nichts zu tun.
Warum profitiert die „bessere Hälfte“ von der Steuerklasse 3?
Selbst wenn der Alleinverdiener dies unsinnigerweise mit der Steuerklasse 5 tun würde, wäre das Endergebnis genau dasselbe, da man dann nur eine Riesenerstattung mit der Steuererklärung bekäme.

im neuen jahr muss man dann getrennt veranlagen.

genauer gesagt, jeder Ex-Ehegatte darf eine Einzelveranlagung machen.

dann kann man den unterhalt absetzen

vorausgesetzt, der Unterhaltsempfänger versteuert diesen Ehegatten-Unterhalt und hat dies mit der Unterschrift auf der Anlage U auch bestätigt.
Bei Weigerung des Unterhaltsempfängers gibt es auch dann, vorbehaltlich einzuleitender juristischer Schritte, erst mal nichts vom Finanzamt für den Unterhalt.

Gruß
Lawrence

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Asche auf mein Haupt,
aber nun wirds dank Dir, Lawrence noch klarer (oder richtiger) :smile:

merci,
F