Hallo, zusammen!
Hoffentlich bin ich in diesem Brett richtig. Folgender Fall: Meine Freundin lebt seit dem Sommer letzten Jahres von ihrem Mann getrennt. Er ist ausgezogen. Sie haben eine 9-jährige Tochter. Bis November gab es noch ein gemeinsames Konto, von dem jeder Geld nahm (ziemlich blöd, ich weiß). Dann kam sein Gehalt plötzlich nicht mehr auf dieses Konto. Seit Dezember steht ihr Unterhalt zu (sagt ihre Anwältin). Er hat im Dezember nix gezahlt, und sie auf Januar vertröstet. Er hat im Januar nix gezahlt und sie auf Februar vertröstet. Jetzt ist der 9.2. und sie hat keine Ersparnisse mehr. Nun war sie beim Jugendamt, wegen eines Unterhaltsvorschusses (heißt das so???). Da sagte man ihr, die Daten würden jetzt aufgenommen, dann würde ihr Mann angeschrieben, dann hätte er zwei Wochen Zeit, sich dazu zu äußern. Meldet er sich nicht, wird er nochmal angeschrieben. Rührt sich wieder nix, bekommt sie dann (irgendwann) den Vorschuß vom Jugendamt. Fragen: Kann man diesen Vorgang beschleunigen? Kann sie von woanders her Geld bekommen, bis dahin? Kann sie zeitgleich mit dem Antrag auf Unterhaltsvorschuß eine Unterhaltsklage einreichen? Bei wem (Anwalt/Gericht?). Achja, Kerstin arbeitet selbst halbtags, ein Antrag auf Wohngeld läuft.
Ich weiß auch, daß da manches zu lange gedauert hat und sie häufig zuviel Geduld hatte (sie hofft halt immer noch, daß die Ehe wieder in Ordnung kommt).
Trotzdem vielen Dank für eure Tipps,
Sams
Hallo,
deine Freundin könnte erstmal Sozialhilfe beantragen; je nachdem, wie hoch ihr Einkommen ist, könnte Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe bestehen. Sie soll dann sagen, dass sie schon Unterhaltsvorschuss beantragt hat, das Sozialamt kann dann Erstattungsanspruch darauf anmelden, d.h., die Nachzahlung bekommt dann das Sozialamt (ab Tag der Sozialhilfezahlung), wenn sie dann lfd. UVG bekommt, wird er bei der Sozialhilfe als Einkommen angerechnet. Genauso ist es mit dem Wohngeld, es sei denn, der Sozialhilfeanspruch ist so hoch, dass das Wohngeld vom Sozialamt gezahlt wird. Darüber braucht sie sich jetzt erstmal keine Gedanken zu machen, das wird man ihr dann sagen. Wie das mit dem Unterhalt ist, ob sie den dann noch selbst einklagen kann, weiß ich nicht 100%ig, da sollte sie beim Jugendamt fragen. Sinnvoll wäre es schon, da der Unterhaltsanspruch, den Gericht oder Rechtsanwalt festsetzen, wahrscheinlich höher wäre als der Unterhaltsvorschuss, und das Jugendamt würde sich ja nur wieder holen, was es auch gezahlt hat. Wenn du noch weitere Fragen hast, maile mich bitte an.
Gruß,
Delia
Hallo,
Hi, wenn sie dringend Geld braucht, kann sie beim Sozi Amt n. sofortigen Vorschuß beantragen, notfalls , falls das Sozi Amt dies ablehnt, einen sofortigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragen, dann müssen die Sozi Ämter sofort beginnen zu zahlen, unter Vorbehalt natürlich ( Oh Oh Oh).
Tschüß
Hallo Aaron,
da der o.a. Text aus keinem der Postings in diesem Thread stammt, gehe ich mal davon aus, dass Du ihn irgendwo herauskopiert hast.
Dazu ist folgendes zu sagen:
In erster Linie MUSS ein Sozi Amt gar nichts zahlen, sondern kann. Und zwar dann, wenn ein Anspruch gegeben und gerechtfertigt ist. Hat der/die Betroffene beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt, wird das SA i.d.R. das Geld vorschiessen (bei vollständiger Vorlage der Unterlagen), sich dann vom JA zurückholen. Die Betroffene erhält also von der Nachzahlung nur das, was sie NICHT vom Sozialamt bekommen hat.
Ein Sozialamt kann jederzeit die Hilfe ablehnen, wenn sie begründen kann, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflicht nicht erfüllt wurde. Im Falles des Versäumens, Anträge zu stellen oder rechtzeitig Unterlagen zu besorgen oder ähnliches, ist das Sozialamt durchaus im Recht, finanzielle Hilfe abzulehnen. Vor allem dann, wenn das Ausbleiben einer Zahlung, z.B. durch den Vater des Kindes, auf die Gutmütigkeit und die Untätigkeit der Mutter zurückzuführen ist.
Inwieweit dies moralisch i.O. ist, sei mal dahin gestellt.
CIAo
Hi, hier ist nichts irgendwo abkopiert,
wenn das Sozi Amt Leistungen verweigert, kann in jedem Fall vorläufiger Rechtsschutz beim Verw.Ger. beantragt werden, dann wird auf der Stelle und am selben Tag geprüft, ob das Sozi Amt zahlen muß oder nicht.
In den meisten Fälle zahlen die So .Ämter ja auch , aber es gibt auch Verweigerungsfälle, un dann kann man diesen Weg auch mal beschreiten.
Hier geht es ja wohl auch um ergänzende laufende Leistg., da ja nur n Teilzeitjob besteht, und das andere Gerangel um Vorschußleistg. Jugendamt und Verrechng. hinterher ist ja ein anderes (Neben) Thema, im Vordergrund stehen ja die sozialen finanziellen Nöte u.a. und da kann sofortige Abhilfe im o.g. Rahmen geschaffen werden ( vorausgesetzt eine echte Notlage offenbart scih da)
Tschüß
Hallo, Delia, Reiko, Aaron!
Vielen Dank für die Antworten - ich geb’ das jetzt mal so an Kerstin weiter. Insgesamt scheint es ja doch so zu sein, daß es halt „ihr“ Problem ist, wenn sie so lang gewartet hat, bis sie zu irgendeinem Amt gestiefelt ist. Mal sehen, vielleicht gibt es ja über das Sozialamt eine Möglichkeit, die Zeit zu überbrücken, bis das JA zahlt.
Danke und Grüßlis,
Anja
Hi Aaron,
das mit dem sog. Rechtsschutz wäre interessant zu wissen. Ich kenn dies nicht. Wenn Du mehr darüber weisst, lass es lesen…
CIAo
da der o.a. Text aus keinem der Postings in diesem Thread
stammt, gehe ich mal davon aus, dass Du ihn irgendwo
herauskopiert hast.
Hallo Reiko,
aaron hat zwar inzwischen gelernt, überflüssige Zitate zu löschen, aber da er immer vergisst, auch die Doppelpunkte zu löschen, sehen seine Postings immer wie Zitate aus…
Gruß,
Delia
Hi
Siehst du, das sind juristische Angelegeheiten,worüber die Sozi Arb.z.B. nicht so sehr informiert sind,
es kommt auch sehr selten vor, daß jemand einen so.g Rechtsschutz beom Verwaltungsgericht beantragt, z.B. bei Leistungsverweigerungen der öffentlichen Hände, z.B. wenn einer beim Bund ist, ist krank oder ä. und es wrid die richtige Behandlung (z.B: Kardiologe) benötigt, und nicht gewährt, kannst du sofortigen Rechtsschutz beim Verw.Ger, beantragen, oder du meinst , du bist vom Eignungstest her falsch beurteilt bei der Musterung, mußt aber schon einrücken, bevor ein Widerspruchsverfahren diesbezügl. eingeleitet wurde ( du weißt ja, wie lange Behörden manchmal benötigen für Widerspr. us.w), dann kannst du sofortigen Rechtsschutz beantragen usw,
Du kannst dich ja mal mit einem Rechtspfleger beim Verw. Gericht kurzschließen ,um generell etwas hierüber zu erfahren.
Ein vorbeugender Rechtsschutz laäuft immer gegen zu erwartende Verwaltungsakte, dies ist der Fall, wenn ein Rechtsmittel, gegen die zu erwartende Entscheidung keinen Suspensiveffekt hätte
§ 80 Abs.2 VwGO usw.)
Tschüß
Hoy,
so richtig glaube ich Dir nicht. Was z.B. die Musterung zum Bund angeht, da ist nix mit dem sog. Rechtschutz. Kannst mir glauben. Als ehem. S1-Soldat weiss ich da ein bissel Bescheid. Auch das andere klingt sehr fadenscheinig. Zumal ich sämtliche Sachen, die mit Sozialämtern zu tun hatten, auch ohne Rechtsbeistand durchbekam. Wenn jemand zu Recht KEINE Hilfe vom SA erhält, nütz nämlich auch kein Verwaltungsgericht, ganz sicher nicht…
Nun gut, schönen Sonntag, muss jetzt zum Frühschoppen…
CIAo
Hoy,
so Frühschoppen…
Ist immer ganz gut,
mir brauchst du nicht zu glauben, hauptsache du glaubst den Gesetzen, schau doch den § mal an, den ich genannt habe, dann glaubst du beiden, den Gesetzen und zwangsläufig mir auch
Rechtsschutz wird auch sehr selten in Anspruch genommen, auch bezüglich der Verwaltungsakte, die beim Bund erlassen werden, genießen Rechtsschutz, für weitere Angelegenheiten ist dann weiterhin beim Bund z.B. das Truppengericht zuständig, f.de. Rechtssch. aber die Verw. Gerichte.Was meinst du, wenn der Kompaniechef z.B. ne Verfügung im Rahmen des Re. erhält, was der tobt, angenehm ist das f.den Betreffenden nicht,is klar.
aber gerade bei den Sozi Ämtern wird hier und da mal der vorbeugende Rechtsschutz beantragt.Ob dein Glaube dich hierbei im Stích läßt, mag deine individuelle Philisophie begründen.
Tschüß
Hi Orakel,
wie du siehst, kann man viel lernen, ob mit oder ohne Doppel und dreifachpunkt.
Erzähl doch mal was vom vorbeugenden Rechtsschutz, hattet ihr auf Eurer Bildungsstätte ( Arbeitsplatz mit Fortbildung) auch schon mal einen derartigen Fall ?
Tschüß
Ich weiß auch nicht, was das mit diesem sofortigen Rechtsschutz soll. Bei dem Sozialamt, wo ich arbeite, ist es so, dass jemand, der Anspruch hat, auch Sozialhilfe bekommt, denn wir kennen die Gesetze. Wer keinen Anspruch hat, kann ruhig zum Gericht laufen. Auch das Verwaltungsgericht kann sich nicht über Gesetze hinwegsetzen.
Hingegen zahlen wir manchmal auch, obwohl wir nicht müssten, z.B. hatte ich neulich einen Fall, der Mann lebte in eheähnlicher Gemeinschaft, seine Partnerin hatte so viel Einkommen, dass er keinen Anspruch auf Sozialhilfe hatte. Er selbst hatte Konkursausfallgeld beantragt und gleichzeitig Krankengeld, weil er schon länger krank war. Da der Anspruch auf Krankengeld unstrittig war und er Mittellosigkeit geltend machte, hätte ich ihm, nach Rücksprache mit meiner Vorgesetzten, einen Vorschuss von 500,- DM gezahlt und mir den vom Krankengeld wiedergeholt. Aber das war ihm ZU WENIG und er wollte dann gar nichts haben…!!!
Aber wenn er so ein Typ gewesen wäre, der gleich mit Rechtsanwalt und Verwaltungsgericht gedroht hätte, hätte er bei mir auf Granit gebissen, denn diese einmalige Zahlung zieht immerhin einige Arbeit nach sich (Erstattungsanspruch bei der Krankenkasse anmelden, Sollstellung fertigen, Eingang des Geldes überwachen etc.), und diese Arbeit habe ich offiziell gar nicht, denn unsere Arbeitsbelastung wird nach der Zahl der LAUFENDEN Fälle bemessen, dabei machen solche einmaligen Fälle im Verhältnis viel mehr Arbeit.
Gruß,
Delia
Hi Delia,
ich mag vielleicht jetzt wieder einigen Ärger auf mich ziehen, aber diese Leute kommen zum Sozialamt, weil es halt Andere gibt, die einfach sagen: „Geh doch zum Sozialamt, die zahlen Dir alles schon“. Dass dann die Ansprüche kommen, ist klar.
CIAo