Hallo zusammen,
angenommen, ein Paar trennt sich, kommt ja des öfteren vor.
Er ist damals zu ihr in die Wohnung gezogen, hat keinen Mitvertrag (oder Untermietvertrag). Sie arbeitet Vollzeit, er arbeitet nicht und hat auch keine Bezüge von Ämtern (Alogengeld war ausgeschöpft, kein Antrag auf Alosenhilfe erfolgt).
Es gibt keine Kinder, die beiden wohnen eben einfach nur zusammen.
Sehe ich das richtig, dass im Fall einer Trennung er keinen Anspruch auf Unterhalt von ihr hat?
Würde sich daran etwas ändern, wenn es er aufgrund dessen nicht arbeitet, weil sie es nicht wollte (er hätte quasi den Hausmann spielen sollen)? Müsste dies irgendwie nachweisbar sein?
Ich danke wie immer für eure Antworten.
Liebe Grüße
Timid
