Hallo,
folgendes:
ich bin seit anfang des Monats arbeitslos, hab Schule gemacht und bekomme demnach keine Arbeitslosenhilfe…
Ich lebe zur Zeit noch bei meinem Ex-Freund, er ist noch für 3 wochen auf Montage… Nun war ich beim Arbeitsamt und wollte einen Antrag auf ALG2 stellen, weil ich brauch ja nun eine Wohnung usw… Da meinte er zu mir… ich kann den nich stellen, weil ich verpflichtet bin mir Arbeit zu suchen… Ja da bin ich doch bei… Was soll das?? ist das so… weiter meinte er, das ich erstmal versuchen soll bei Freunden unter zu kommen… Ich habe ihm dann erklärt das das nicht möglich ist… und er meinte nur wieder ich wäre verpflichtet meine Ausgaben für Wohnung uws. selbst zu finanzieren… wie soll das denn gehen wenn ich keinen Job habe… kann ich mir einfach eine kleine Wohung nehmen ??? Müssen die das dann übernehmen… weil ich echt nicht weiss wie ich das sonst machen soll in 3 wochen…
ich bitte um schnelle Hilfe… Danke
Hallo Nicole,
was aus Deinem Posting nicht so ganz hervorgeht: Hast Du nun einen Antrag auf ALG2 gestellt oder nicht? Was ein Sachbearbeiter zu Dir sagt, ist völlig irrelevant. Wichtig ist eine schriftliche Ablehnung Deines Antrages, denn nur auf diese Ablehnung kannst Du mit einem Widerspruch reagieren.
Grüße
Almut
nee hab ich nicht… er hat mich erst gar kein Antrag stellen lassen… Er meinte ich soll dann noch mal wieder kommen wenn ich in 3 wochen nichts habe (Arbeit oder Unterkunft bei Freunden) … und dann?? dann hab ich keine Dach mehr übern Kopf oder wie?? ich versteh die ganze logik darin nicht…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Nicole,
an Deiner Stelle würde ich noch mal hingehen, bewaffnet mit ausgefülltem Antrag und allen erforderlichen Unterlagen. Der Sachbearbeiter darf (nach meinem Wissen) die Annahme des Antrages nicht verweigern. Denn die Berechnung erfolgt erst ab dem Tag der Antragstellung. Sollte der Sachbearbeiter sich doch weigern, fragst Du Dich nett und freundlich zum Vorgesetzten durch und machst da weiter.
Grüße
Almut
Hi,
hast du dich denn beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet?
ist auch eine Voraussetzung ALG II zu bekommen
grüsse
dragonkidd
ja hab ich alles gemacht… ich werd dann wohl nochmal hin gehen müssen… kann ich den Antrag aus dem Internet einfach benutzen und Ausfüllen??
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Nicole,
einiges ist für mich verwirrend:
ich bin seit anfang des Monats arbeitslos, hab Schule gemacht
und bekomme demnach keine Arbeitslosenhilfe…
Die bekommt keiner mehr, weil es die nicht mehr gibt - die „Nachfolge-Regelung“ heisst offiziell „ALG II“ und wir im Volksmund „Hartz IV“ genannt.
Den Antrag auf Leistungen nach Hartz IV musst Du u. U. ganz woanders stellen, ggf. in einem „Jobcenter“ oder beim „Arbeitsmarktservice“ odgl. Im Zweifel wende Dich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und frag´ Dich zum (ehemaligen) Sozialamt durch - da werden Sie geholfen.