Hallo
Er sagte Ihr, sie solle bitte zum Amt gehen und schauen, wo sie nun Geld herbekommt.
Wurde schon gesagt: Er ist ihr und dem Kind gegenüber auf jeden Fall weiter unterhaltspflichtig, auch wenn er sich trennen will.
- Wie schnell geht das, bis man überhaupt von denen Geld bekommt?
Wenn man gar kein Geld hat, muss es eigentlich sehr schnell gehen (per vorläufigem Bescheid), aber der Mann verdient ja offensichtlich ausreichend Geld für eine Familie.
- Ist es richtig, dass sie erst Geld bekommt, wenn der Mann sich komplett aus der Wohnung abgemeldet und sich woanders neu angemeldet hat?
Das hängt sehr stark vom Einkommen des Mannes ab. Wenn er nicht genug Geld hat, um eine Familie zu ernähren, wird es auch sofort gehen. Wenn er reichlich Geld hat, wird es auch danach nicht gehen.
Ob einer getrennten Familie grundsätzlich mehr Geld zugestanden wird als einer zusammenlebenden Familie, weiß ich nicht genau. Aber bei einem Ehepaar wird auf jeden Fall das Einkommen aller Familienmitglieder berücksichtigt, ob sie nun zusammen wohnen oder nicht.
- Wie lange können sie und das Kind in der Wohnung wohnen bleiben?
Wenn sie Geld von der Arge bewilligt bekommen, noch mindestens ein halbes Jahr. In der Zwischenzeit sollen sie sich aber wohl was Billigeres suchen. Wenn sie Geld vom Amt bekommen.
- Wie lange zahlt nun das Amt die Miete?
Die Wohnung ist 86qm groß und kostet 750 warm.
Einer Mutter mit Kind werden auf die Dauer wohl nur ca. 60 qm zugestanden. Die Miethöhe kommt auch auf die Stadt an, das ist unterschiedlich.
- Wie geht es nun weiter mit der Krankenversicherung, da Frau und Kind beide über ihn versichert sind (Familienversicherung)?
Er sagte, das könnten sie auch erstmal bleiben.
Sieht das die Krankenkasse genauso?
Solange sie verheiratet sind, muss es die Kasse wohl so sehen. Nach der Scheidung weiß ich es nicht genau, aber falls sie tatsächlich Alg2 bekommen würden, würde da auch die Krankenkasse bezahlt werden.
Aber wie wäre das denn dann nun, wenn sie dann nicht mehr über ihn versichert wäre?
So schnell fliegt sie sicher nicht raus aus der Krankenkasse. Das müsste ihr ja auch vorher mitgeteilt werden.
Wenn sie sich nun beim Amt anmelde stünde ihr die Kur trotzdem zu?
Ja, aber wie gesagt, ich glaube nicht unbedingt, dass sie was vom Amt kriegt. Auf ihren und ihres Kindes Unterhalt darf sie übrigens nicht verzichten. Denn muss sie einfordern, soweit er ihr zusteht.
Aber wenn das Einkommen des Mannes nicht hoch ist, kann man ruhig einen Alg2-Antrag und einen Wohngeldantrag stellen, und möglicherweise noch Kinderzuschlag.
Oder sollte sie erst zum Amt gehen, wenn Sie aus der Kur wieder da ist?
Wenn man wüsste, wie hoch das Einkommen in etwa ist, könnte man da vielleicht einen Tipp geben.
Viele Grüße