Trennung von Freundin Wechsel Autoversicherung

Hallo an alle,

ich und meine Freundin wir haben uns getrennt. Unser Auto habe ich gekauft und bezahlt.Ich stehe also im Kaufvertrag und habe den auch.Natürlich habe ich auch den kfz-schein und brief.Da ich bei der Anmeldung nicht da war,wurde der Vater meiner Freundin als Halter eingetragen.Als Versicherungsnehmer sollte er ohnehin eingetragen werden wegen der SF-Klasse.
Nun muss ich mich selbst als Halter eintragen lassen und eine Versicherung auf mich nehmen.Wie läuft das ab?Kann ich einfach einen mit der Doppelkarte einer neuen Versicherung und der Vollmacht+Ausweis des bisherigen Halters auf die Zulassungsstelle gehen und alles dann auf mich umschreiben lassen?

Ich habe mal gehört, dass man in so einem Fall das Auto nur abmelden kann und erst nach 2 Tagen wieder neu anmelden kann. Stimmt das?Ich brauche das Auto immer und muss es darum direkt nach der Ummeldung wieder mitnehmen.

Danke für alle Antworten

2 Tage? Nein, sofort.
Rufen Sie die Zulassungsstelle. Sie werden alles erklären (am liebsten schriftlich).

Hallo,

der Kaufvertrag würde in deinem Fall wahrscheinlich nur dann nützlich sein, wenn deine Freundin bzw. der Halter des Fahrzeugs deinen Anspruch auf das Auto bestreiten wollen.

Nach dem Gesetz ist nur der Halter, also die im KFZ-Brief eingetragene Person, zu einer Entscheidung über ein KFZ berechtigt.

Setzen wir einmal das Einverständnis des Vaters deiner Freundin voraus, würde die Umkennzeichnung mit gleichzeitigem Halterwechsel anstehen.

Dies kann entweder durch eine vorübergehende Abmeldung und Aushändigung der Fahrzeugpapiere an dich geschehen, oder auch durch eine gleichzeitige Anmeldung auf deinen Namen.

Die Zulassungsstelle verlangt jedoch eine Vollmacht, den Original Personalausweis des jetzigen Halters und den Antrag auf Umkennzeichnung. Kraftfahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie der Nachweis über Gültigkeit der Hauptuntersuchung (TÜV) müssen vorliegen, sonst kann keine Ummeldung stattfinden. Selbstverständlich musst du dann eine frische Versicherungsbestätigung für die KFZ-Haftpflicht vorlegen und als neuer Halter auch der Abbuchung des Betrages für die KFZ-Steuer zustimmen.

Wenn dein „Ex-Schwiegervater“ noch kooperativ sein sollte, könnt ihr den Gang zum Straßenverkehrsamt gemeinsam erledigen. Ansonsten reicht natürlich auch die Vollmacht.

Das Kraftfahrzeug selbst muss in diesem Fall nicht vorgeführt werden, denn du händigst bei der Ummeldung die bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung und den Fahrzeugschein der Zulassungsstelle aus. Bei einem Halterwechsel innerhalb einer Stadt oder Landkreis kannst du die alten Kennzeichen natürlich weiterhin benutzen, was eine Kostenersparnis bedeutet.

Sei also nett zu dem Halter, dann läuft alles wie geschmiert.

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

Hallo,

das mit dem Ab- und anmelden ist Quatsch, eine „einfache Ummeldung“ genügt.

Und dabei muss das Fz ohnehin neu versichert werden, d. h. es wird eine sog. „eVB“ benötigt, eine Versicherungsnummer für die Zulassung. Die gibt der Kfz-Versicherer raus.

Tja, die SF-Einstufung musst Du mit Deinem neuen Kfz-Versicherer besprechen.

Grüße, M

Hallo Thomas,
leider bin ich Psychologin, frag einen Versicherungskaufmann oder einen Juristen…
Petra

Hallo Thomas,

von dieser ganz speziellen Konsequenz der Trennung habe ich leider überhaupt keine Ahnung. Ich hoffe, andere werden antworten können. Noch einen schönen Sonntag. Jacqueline

Hallo Thomas,

ich weiß nur, wer im Besitz des KFZ Scheines und Briefes ist, der ist auch der Besitzer des Fahrzeuges. Wer den PKW letzten endes versichert ist egal. Am besten du wendest dich an eine KFZ Versicherung und schilderst den Fall. Die sagen dir schon genau was du machen musst. Wo du dann den PKW versicherst ist dann deine Sache. Als Tipp: Huk24online die sind super günstig. Alles Gute für dich.

Das Auto muss nicht abgemeldet werden. Das ist wie bei einem Kauf eines Gebrauchtwagen. Einfach mit den Papieren zum Amt, umschreiben, fertig, mit dem Auto wieder zurück fahren. Ist alles völlig problemlos.

Hallo,

da kann ich leider keine verlässliche Aussage zu machen. Ich würde einfach zur Verischerung gehen und den Wagen auf deinen Namen ummelden. Dafür bekommst du dann die Doppelkarte mit. Abmelden brauchst du nicht.

Es ist eine sofortige Ummeldung möglich. Von dieser angeblichen 2-tägigen Wartezeit habe ich noch nie gehört.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Sie brauchen lediglich mit dem Fahrzeugbrief, der Zulassung und der neuen eVB zum Straßenverkehrsamt gehen und das Fahrzeug dann auf sich anmelden lassen.

Hallo,

sorry, ich habe Deine Anfrage eben erst gelesen. Ich weiß also nicht, ob Dein Problem noch akut ist…
Du kannst jedenfalls das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt auf Dich ummelden und auch auf Dich versichern. Du benötigst eine Versicherungsbestätigungsnummer und am besten den Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Dir das Auto gehört, den Brief und den Fzg.schein und Deinen Ausweis.
Du musst das Auto nicht ab- und wieder anmelden.

Wenn ich sonst noch helfen kann, einfach mailen, diesmal geht’s auch schneller :wink:

Gruß
Sunshine