Trennung von meinem Mann, steht mir Alg2 zu?

Guten Tag!

Ich habe folgendes Problem oder Frage.
Mein Ehemann will sich von mir und den drei gemeinsamen Kindern trennen.Da ich bis jetzt kein eigenes Einkommen hatte außer dem Kindergeld,möchte ich fragen ob mir Leistungen im Sinne Alg2(Hartz4)zusteht.
Da wir uns gütlich trennen und er Unterhalt zahlt und Umgang mit den Kindern wünscht hab ich noch eine Frage, wie schaut es dann mit der Bedarfsgemeinschaft aus? Sind wir dann eine oder nicht?

Guten Tag,

wenn Sie und Ihr Mann tatsächlich in 2 getrennten Wohnungen leben, wird er nicht mit zur Bedarfsgemeinschaft gezählt, so dass Sie zu dem Unterhalt ergänzend Leistungen nach dem SGB II für sich und Ihre Kinder beantragen können.

MfG