Ich bin mir nicht sicher, ob meine Anfrage im Forum der Innenpolitik fruchtet, deswegen nochmal hier: Kann mir jemand nähere Informationen zu der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten geben? Wo ist dies gesetzlich verankert? Ist es korrekt, daß diese Trennung vor dem Hintergrund der Verschmelzung von Polizei und Nachrichtendiensten im dritten Reich vorgenommen wurde?
Ja, die Trennung hat genau hier ihren Sinn. Geheimdienste haben keinerlei hoheitliche Befugnisse. Das Problem ist vereinfacht gesagt, dass sie auf eine Weise Informationen gewinnen dürfen, die bei polizeilicher Arbeit dem Richtervorbehalt unterliegen würde. Das Fehlen polizeilicher (hoheitlicher) Befugnisse kompensiert das ein Stück weit. Der Geheimdienst kann dich also z.B. nicht verhaften.
Das Problem ist, dass es einen Informationsaustausch zwischen Geheimdienst und Polizei geben kann. Wie der gestaltet sein muss, ist Gegenstand politischer Diskussionen. Beispiel: Die Polizei darf dein Telefonat nicht einfach so abhören. Wenn es der Geheimdienst tut, dann erfährt es ohnehin niemand (ob er es darf und wann, weiß ich nicht, aber es gibt kaum Kontrolle über den Geheimdienst). Wenn die Polizei nun die Informationen vom Geheimdienst bekommt, ist der Richtervorbehalt für das polizeiliche Abhören eigentlich für die Katz.
Levay
Der
Geheimdienst kann dich also z.B. nicht verhaften.
streiche „kann“, schreibe „braucht“…
verhaften zieht einen faden an buerokratischem aufwand nach sich und benoetigt einen grund, der nach gesetzenbuechern gerechtfertigt werden muss.
mfg:smile:
rene