Trennung von Staat und Religion?

Ich habe vor einiger Zeit ein Gespräch zur Kopftuchdebatte geführt. Neben den verschiedenen dazugehörigen Themen wie Toleranz, Ausgrenzung, Missionierung, Religionsfreiheit, etc. kam dabei die Frage auf, ob Deutschland per se ein christliches Land sei.

Meine Einstellung dazu: wir befinden uns natürlich im christlichen Kulturkreis und sind auch historisch gesehen hauptsächlich christlich geprägt, meiner Auffassung nach befindet im deutschen Grundgesetz aber keine Verknüpfung zur christlichen Religion (wie das z.B. in der amerikanischen Verfassung sehr wohl der Fall ist). Auch haben wir z.B. keine Banknoten auf denen stünde „in god we trust“.

Ich war immer der Meinung, in Deutschland sei der Staat rechtlich vollkommen von der Religion getrennt (mal von soetwas wie Kirchensteuer abgesehen), und somit kein „christlicher“ Staat - so dass christliche Symbole rein rechtlich keinen Vorrang vor anderen religiösen Symbolen haben dürften. Aber stimmt das überhaupt?

Leider hatte keiner von uns so präzise Kenntnis der historischen oder aktuellen Gesetzeslage.
Wer kann mir erklären, wie sehr der Staat in Deutschland per Gesetz mit dem Christentum verunden ist?

Besten Dank!

Andreas Wilhelm

Hallo Andreas,

Ich habe vor einiger Zeit ein Gespräch zur Kopftuchdebatte
geführt. Neben den verschiedenen dazugehörigen Themen wie
Toleranz, Ausgrenzung, Missionierung, Religionsfreiheit, etc.
kam dabei die Frage auf, ob Deutschland per se ein
christliches Land sei.

Meine Einstellung dazu: wir befinden uns natürlich im
christlichen Kulturkreis und sind auch historisch gesehen
hauptsächlich christlich geprägt, meiner Auffassung nach
befindet im deutschen Grundgesetz aber keine Verknüpfung zur
christlichen Religion (wie das z.B. in der amerikanischen
Verfassung sehr wohl der Fall ist). Auch haben wir z.B. keine
Banknoten auf denen stünde „in god we trust“.

Stimmt nicht ganz: Sieh dir mal den 1. Satz der Präambel zum GG an, dort heißt es: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … (hat sich das dt. Volk dieses GG gegeben). Einen Gottesbezug gibt es also schon, wobei sich vortrefflich darüber streiten lässt, ob dies einen Bezug zu einem ausschließlich christlichen Gott bedeuten muss.

Ich war immer der Meinung, in Deutschland sei der Staat
rechtlich vollkommen von der Religion getrennt (mal von
soetwas wie Kirchensteuer abgesehen), und somit kein
„christlicher“ Staat - so dass christliche Symbole rein
rechtlich keinen Vorrang vor anderen religiösen Symbolen haben
dürften. Aber stimmt das überhaupt?

Na ja, es gibt da schon einige weitere Verknüpfungen, denkt man z.B. an den Konkordatsvertrag, Dinge wie den Anteil der Kirchen am Subsidiarsystem (Betrieb von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Behindertenheimen, Kultur, …). Des weiteren dann z.B. die Klosterkammer in Niedersachsen.

Aber trotzdem würde ich dir grundsätzlich Recht geben. Die christlichen Kirchen genießen zwar aus historischen Gründen, bzw. einfach rein faktisch aufgrund des großen Bevölkerungsanteils der sich ihnen zurechnet, gewisse Privilegien (haben dafür aber auch insbesondere im Bereich der Subsidiarität klassisch immer schon auch viele Aufgaben und Verpflichtungen übernommen für die sonst der Staat einstehen müsste), sind aber grundsätzlich rechtlich als unabhängig vom Staat und mit anderen anerkannten Religionsgemeinschaften gleichgestellt zu betrachten. Dabei ist allerdings davon auszugehen, dass in der Zunkunft, aufgrund sinkender Mitgliederzahlen, die Kirchen einerseits wieder übernommene Aufgaben zurückgeben müssen (aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen), dafür andererseits dann aber auch Privilegien wegfallen werden. Hinzu kommen wird dafür andererseits ggf. eine stärkere Position anderer Glaubensgemeinschaften (siehe Vertrag der Bundesrepublik mit dem Zentralrat der Juden, in Zukunft vielleicht auch stärkeres Engagement islamischer Vereinigungen). Stärkste Auswirkung dürfte aber wohl die fortschreitende Sekularisierung unseres täglichen Lebens haben, in dem Kirche und Glaube nicht mehr die Position haben, wie sie sie traditionell bislang auf unseren heutigen Staatsgebiet gehabt haben.

Gruß vom Wiz

Guten Morgen Andreas,

Ich war immer der Meinung, in Deutschland sei der Staat
rechtlich vollkommen von der Religion getrennt (mal von
soetwas wie Kirchensteuer abgesehen), und somit kein
„christlicher“ Staat - so dass christliche Symbole rein
rechtlich keinen Vorrang vor anderen religiösen Symbolen haben
dürften. Aber stimmt das überhaupt?

Hierzu empfehle ich folgende Artikel des Grundgesetzes:

Artikel 2 komplett
Artikel 3 Abs. 3
Artikel 4 Abs 1 & 2

auch interessant hierzu ist:

Artikel 5 Abs. 3
und
Artikel 7 Abs. 2 & 3

Alles in allem sehr informativ und lehrreich

Falls du gerade keine Ausgabe des GG zur Hand hast leihe ich dir diesen Link:

http://www.bundestag.de/gesetze/gg/gg_07_02.pdf

:wink:

Gruss Chris

Hallo, Andreas und HM,
außerdem greift natürlich Artikel 140 GG
[Recht der Religionsgesellschaften; Glaubensfreiheit; Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Nachzulesen hier: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg-wv_d…
Grüße
Eckard.

Hallo Andreas,

solange die Kirche solange die katholische Kirche gegen das GG verstoßen darf (Stichwort Gleichberechtigung) aber Kirchesteuer über den Staat erhält, kann man nicht von einer 100% Trennung sprechen.

Ebenso gibt es bei uns immer noch Regligion als nahezu Pflichtfach in den Schulen.

Allerings hat sie bei weitem nicht so viel Einfluss wie in radikaleren Staaten - insbesondere in islamischen Ländern, oder früher auch in Russland.

Neben dem GG ist es allerdings auch mal interessant in die Landesverfassungen zu schauen. Hier in Ba-Wü z.B. Artikel 1, 1. Satz:

Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.

Also in z.B. Frankreich ist die Trennung weiter fortgeschritten.

Gruß Ivo

Hallo,

Ebenso gibt es bei uns immer noch Regligion als nahezu
Pflichtfach in den Schulen.

… und christliche Inhalte z.B. im Fach Deutsch.
Das steht aber nicht im Gesetz! Nur ändern kann man es trotzdem nicht.

Solange vom Lehrer bis zum Minister alle katholisch sind, müßtest Du schon klagen. Ist dann der Richter auch noch katholisch, kommst Du u.U. nach Jahren nach Karlsruhe und bist pleite. :wink:

Die haben Zeit!
Recht haben ist leicht. Recht bekommen manchmal unmöglich.

cu Rainer