Hallo Andreas,
Ich habe vor einiger Zeit ein Gespräch zur Kopftuchdebatte
geführt. Neben den verschiedenen dazugehörigen Themen wie
Toleranz, Ausgrenzung, Missionierung, Religionsfreiheit, etc.
kam dabei die Frage auf, ob Deutschland per se ein
christliches Land sei.
Meine Einstellung dazu: wir befinden uns natürlich im
christlichen Kulturkreis und sind auch historisch gesehen
hauptsächlich christlich geprägt, meiner Auffassung nach
befindet im deutschen Grundgesetz aber keine Verknüpfung zur
christlichen Religion (wie das z.B. in der amerikanischen
Verfassung sehr wohl der Fall ist). Auch haben wir z.B. keine
Banknoten auf denen stünde „in god we trust“.
Stimmt nicht ganz: Sieh dir mal den 1. Satz der Präambel zum GG an, dort heißt es: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … (hat sich das dt. Volk dieses GG gegeben). Einen Gottesbezug gibt es also schon, wobei sich vortrefflich darüber streiten lässt, ob dies einen Bezug zu einem ausschließlich christlichen Gott bedeuten muss.
Ich war immer der Meinung, in Deutschland sei der Staat
rechtlich vollkommen von der Religion getrennt (mal von
soetwas wie Kirchensteuer abgesehen), und somit kein
„christlicher“ Staat - so dass christliche Symbole rein
rechtlich keinen Vorrang vor anderen religiösen Symbolen haben
dürften. Aber stimmt das überhaupt?
Na ja, es gibt da schon einige weitere Verknüpfungen, denkt man z.B. an den Konkordatsvertrag, Dinge wie den Anteil der Kirchen am Subsidiarsystem (Betrieb von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Behindertenheimen, Kultur, …). Des weiteren dann z.B. die Klosterkammer in Niedersachsen.
Aber trotzdem würde ich dir grundsätzlich Recht geben. Die christlichen Kirchen genießen zwar aus historischen Gründen, bzw. einfach rein faktisch aufgrund des großen Bevölkerungsanteils der sich ihnen zurechnet, gewisse Privilegien (haben dafür aber auch insbesondere im Bereich der Subsidiarität klassisch immer schon auch viele Aufgaben und Verpflichtungen übernommen für die sonst der Staat einstehen müsste), sind aber grundsätzlich rechtlich als unabhängig vom Staat und mit anderen anerkannten Religionsgemeinschaften gleichgestellt zu betrachten. Dabei ist allerdings davon auszugehen, dass in der Zunkunft, aufgrund sinkender Mitgliederzahlen, die Kirchen einerseits wieder übernommene Aufgaben zurückgeben müssen (aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen), dafür andererseits dann aber auch Privilegien wegfallen werden. Hinzu kommen wird dafür andererseits ggf. eine stärkere Position anderer Glaubensgemeinschaften (siehe Vertrag der Bundesrepublik mit dem Zentralrat der Juden, in Zukunft vielleicht auch stärkeres Engagement islamischer Vereinigungen). Stärkste Auswirkung dürfte aber wohl die fortschreitende Sekularisierung unseres täglichen Lebens haben, in dem Kirche und Glaube nicht mehr die Position haben, wie sie sie traditionell bislang auf unseren heutigen Staatsgebiet gehabt haben.
Gruß vom Wiz