Liebe/-r Experte/-in,
als Neuling hier warte ich gleich mit folgender Frage auf.
Ich bin seit 2 Jahren in einer Privatinsolvenz.Meine Ehefrau ist seit 1,5 Jahren in einer Regelinsolvenz.
Ich selbst gehe einer geregelten Arbeit nach,während meine Frau kein eigenes Einkommen bezieht.Gelder vom Staat erhalten wir nicht.
Nun beabsichtigen wir uns räumlich zu trennen,ohne jedoch von einer Scheidung zu sprechen.
Nun meine Frage:Ist dadurch die Insolvenz eines jeden Einzelnen gefährdet?
Oder ist man gezwungen während der Zeit zusammen zu bleiben,oder die Scheidung einzureichen?
Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort.
MFG
Bernhard
Sehr geehrter Berhard,
Insolvenz hat für die Familienrechtsseite keine Auswirkungen, denn Ehegatten haften nur für gemeinsam begründete Schuldenn oder Verbindlichkeikten aus dem gemeinsamen Tagesgeschäft als Eheleute (also wenn man beim Kaufmann hat anschreiben lassen für den Familienlebensbedarf, obwohl es „Anschreiben“ heute kaum noch gibt).
Eine (auch nur formelle) Trennung hat für die Insolvenzabwicjklung keine Auswirkungen. Aber - falls der Insolvenzschuldner evtl. aufgrund der räumlichen Trennung vom Insoverwalter oder JobCenter evtl. Unterhalt begehrt, hebt das nicht die familienrechtliche Unterhaltsverpflichtung auf! Also müßten Sie als Verdiener aus der Differenz zwischen Sozialhilfesatz und unpfändbarem Einkommen ggf. Ihrer Frau Trennungsunterhalt zahlen. Daher sind mir die von Ihnen erwogenen „Vorteile“ aus einer Trennung nicht einleuchtend (außer daß Sie in der Berichterstattung an Ihren Insoverwalter sich nicht mehr zu Ihrer Frau äußern müssten.
Mit freundlichen Grüßen RA Streich
Sehr geehreter Herr Streich,
ich bedanke mich für die prompte Auskunft.
Meine Sorge ist,das evtl. meine Privatinsolvenz gefährdet ist,wenn ich mich zwar räumlich trenne ,weil die Ehe zerrüttet ist,ich mich aber nicht scheiden lasse.Laut Insovenzverwalter hätte ich dafür zu soregn,das immer Geld als Verteilungsmasse fliesst.
Auch hätte ich darauf zu achten,das ich die günstigste Steuerklasse zu wählen hätte.Es gäbe da auch scheinar Urteile,die das besagen.
MFG
Bernhard
Sehr geehrter Bernhard,
Sie können sich ja auch räumlich trennen ohne eine getrennte Steuerveranlaguzng zu beantragen. Wenn Sie beim FA aber die Trennung anmelden, gehen Sie des Ehegattensplittings verlustig, wass bedeutet, daß Sie u. U, weniger netto haben und dadurch weniger Pfändungsfähiges zur Masse fließt.
Daraus kann aber Ihnen kein Vorwurf gemacht werden, denn die Entscheidung, wie Sie ihr persönliches Leben gestalten kann Ihnen nicht verwehrt werden. Es gibt lediglich Urteile, wenn nur ein Ehepartner in Insolvenz ist, daß der Insolvenzschuldner die für ihn günstigste Steuerklasse zu wählen hat.
Einen schönen Abend wünscht RA Streich