Trennung, wann kann ich die steuerkarte ändern

Hallo,
Ich möchte mich von meinem Mann trennen aber möglichst ohne Anwalt.
Da ich mir und meiner 11jährigen Tochter eine Wohnung Suche möchte ich so schnell wie möglich meine Lohnsteuerkarte von klasse 5
Auf Klasse 2 ändern, damit ich bei verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften überhaupt eine Chance habe das angeforderte Einkommen Netto habe.
Denn dort muss man ein Verhältnis nachweisen, dass die Miete nicht mehr als 40 Prozent des nettolohnes haben darf
Danke vorab für hilfreiche antworten

Hallo,

im dem Trennungsjahr folgenden Kalenderjahr (also wenn Trennung 2012, dann in 2013) wird die Steuerkarte auf Klasse 2 und beim Unterhaltszahler auf Steuerklasse 1 geändert.

Ergebnis: er hat auch weniger Einkommen und kann nur weniger Unterhalt bezahlen.

Mal mit einem Steuerrechner aus dem Internet vergleichen, ob der Unterschied von Steuerklasse 5 zu 2 wirklich so groß ist.

Während des aktuellen Kalenderjahres hat jeder Ehepartner Anspruch auch Steuerklasse 4. Ergibt vermutlich ein höheres Netto als Steuerklasse 2.

Gruß
Ingrid

Mal mit einem Steuerrechner aus dem Internet vergleichen, ob
der Unterschied von Steuerklasse 5 zu 2 wirklich so groß ist.

Du hattest noch nie Stkl. V?

Der Unterschied ist zum heulen.
Dir bleiben nach allen Abzügen +/- 50% vom Bruttogehalt.
Inzwischen gibts die Möglichkeit IV/IV mit Faktorverfahren, da besteht gleich ein gewisser Ausgleich.

Deshalb schnellstens auf IV/IV ändern. Dann kann jeder mit „seinem“ Geld planen und Unterhaltsberechnungen können auch gleich richtig gemacht werden.

Während des aktuellen Kalenderjahres hat jeder Ehepartner
Anspruch auch Steuerklasse 4. Ergibt vermutlich ein höheres
Netto als Steuerklasse 2.

Steuerklasse IV entspricht der I, Klasse II ist etwas besser.

Nur bei der gemeinsamen Steuererklärung kommt evtl. durch das Ehegattensplitting bei IV/IV anstatt I/II mehr raus.

Bröselchen

1 Like

Hallo Ingrid,

im dem Trennungsjahr folgenden Kalenderjahr (also wenn
Trennung 2012, dann in 2013) wird die Steuerkarte auf Klasse 2
und beim Unterhaltszahler auf Steuerklasse 1 geändert.

Ergebnis: er hat auch weniger Einkommen und kann nur weniger
Unterhalt bezahlen.

soweit vermutlich richtig, wie so vieles das Du schreibst.

Mal mit einem Steuerrechner aus dem Internet vergleichen, ob
der Unterschied von Steuerklasse 5 zu 2 wirklich so groß ist.

Steuerrechner ist wirklich eine gute Idee, auch wenn Dir die Steuerklasse 2 nicht geläufig zu sein scheint.

Während des aktuellen Kalenderjahres hat jeder Ehepartner
Anspruch auch Steuerklasse 4. Ergibt vermutlich ein höheres
Netto als Steuerklasse 2.

Das nämlich halte ich für ein Gerücht: 4 ist das Pendant zu 1, nur mit der Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung, 2 ist die Steuerklasse, in der der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende eingearbeitet ist. Hier hatte ich vor vielen (über 10) Jahren einen Unterschied von 200 DM zugunsten der Steuerklasse 2, das habe ich mir von meinem Lohnbüro ausrechnen lassen.

Gruß, Karin

Hallo,

Mal mit einem Steuerrechner aus dem Internet vergleichen, ob
der Unterschied von Steuerklasse 5 zu 2 wirklich so groß ist.

Steuerrechner ist wirklich eine gute Idee, auch wenn Dir die
Steuerklasse 2 nicht geläufig zu sein scheint.

Doch die Steuerklasse 2 ist mir bekannt. Ist (grob gesagt) die, speziell für Alleinerziehende, modifizierte Steuerklasse 1.

Die Unterschiedliche Berechnung bei einem Monatsbrutto von 2.000 Euro laut Rechner des Bundesfinanzministeriums:
Ihre Eingabedaten
Monatsbruttolohn 2.000,00 Euro
davon Versorgungsbezüge 0,00 Euro
Steuerklasse 1 Zahl der Kinderfreibeträge 0.5
Kirchensteuerabzug 9% (Nordrhein-Westfalen)
Rentenversicherung gesetzlich (West) K
rankenversicherung gesetzlich
Pflegeversicherung ohne Zuschlag, nicht Sachsen
Beiträge zur privaten KV 0,00 Euro
Freibetrag 0,00 Euro
Hinzurechnungsbetrag 0,00 Euro

Ergebnis der Berechnung der Lohnsteuer 2012
Die Lohnsteuer beträgt 218,41 Euro
Der Solidaritätszuschlag beträgt 7,83 Euro
Die Kirchensteuer beträgt 12,81 Euro

Für Steuerklasse 2 und halbes Kind:

Monatsbruttolohn 2.000,00 Euro
davon Versorgungsbezüge 0,00 Euro
Steuerklasse 2 Zahl der Kinderfreibeträge 0.5
Kirchensteuerabzug 9% (Nordrhein-Westfalen)
Rentenversicherung gesetzlich (West)
Krankenversicherung gesetzlich
Pflegeversicherung ohne Zuschlag, nicht Sachsen
Beiträge zur privaten KV 0,00 Euro
Freibetrag 0,00 Euro
Hinzurechnungsbetrag 0,00 Euro

Ergebnis der Berechnung der Lohnsteuer 2012
Die Lohnsteuer beträgt 189,50 Euro
Der Solidaritätszuschlag beträgt 6,33 Euro
Die Kirchensteuer beträgt 10,37 Euro

Während des aktuellen Kalenderjahres hat jeder Ehepartner
Anspruch auch Steuerklasse 4. Ergibt vermutlich ein höheres
Netto als Steuerklasse 2.

Hab ich falsch vermutet, hier die Berechnung:

Monatsbruttolohn 2.000,00 Euro
davon Versorgungsbezüge 0,00 Euro
Steuerklasse 4 Zahl der Kinderfreibeträge 0.5
Kirchensteuerabzug 9% (Nordrhein-Westfalen)
Rentenversicherung gesetzlich (West)
Krankenversicherung gesetzlich
Pflegeversicherung ohne Zuschlag, nicht Sachsen
Beiträge zur privaten KV 0,00 Euro
Freibetrag 0,00 Euro Hinzurechnungsbetrag 0,00 Euro

Ergebnis der Berechnung der Lohnsteuer 2012
Die Lohnsteuer beträgt 218,41 Euro
Der Solidaritätszuschlag beträgt 9,89 Euro
Die Kirchensteuer beträgt 16,18 Euro

Das nämlich halte ich für ein Gerücht: 4 ist das Pendant zu 1,
nur mit der Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung, 2 ist die
Steuerklasse, in der der Haushaltsfreibetrag für
Alleinerziehende eingearbeitet ist. Hier hatte ich vor vielen
(über 10) Jahren einen Unterschied von 200 DM zugunsten der
Steuerklasse 2, das habe ich mir von meinem Lohnbüro
ausrechnen lassen.

War kein Gerücht, sondern eine Vermutung. Die reine Lohnsteuerdifferenz beträgt heutzutage nicht mal 30 Euro pro Monat (bei einem Brutto von 2.000 Euro.

Eventuelles Problem dabei ist aber: Der Unterhaltszahler hat das RECHT bis zum Ende des Kalenderjahres (im Trennungsjahr) auch größtmögliche Steuerersparniss zu bekommen. Umgekehrt muss der getrenntlebende arbeitende Partner (mit geringerem Einkommen) nicht unnötig viel Steuern bezahlen.

Er muss sich also nicht auf die Steuerklasse 1 verweisen lassen - WENN das Rechenspiel kann ja jeder selber auf der HP vom Finanzministerium machen) sie für ihn negativer ist.

Beide habe bis zum Ende des Kalenderjahres aber das Recht sich die Steuerklasse 4 eintragen zu lassen.

Vor vielen Jahren als ich noch Löhne (mit Papiertabellen) rechnete, war es so gewesen, dass das Finanzamt am Jahresende beim Lohnsteuerausgleich sowieso 4/4 rechnete.

Die Aufteilung 3/5 bewirkte nur, dass man dem Finanzamt keinen zinslosen Kredit gab. Es gab dann einfach weniger Steuererstattung als wenn man 4/4 eingetragen hätte und in ungünstigen Fällen sogar eine Steuernachzahlung.

Ob das finanzamtliche Prozedere jetzt immer noch so ist, kann ich nicht beschwören, dürfte aber heutzutage nicht viel davon abweisen.

Gruß
Ingrid

Hallo,

Du hattest noch nie Stkl. V?

Stimmt. Immer die 1 oder 3

Der Unterschied ist zum heulen.

Wird aber (vermutlich auch heute noch) beim Lohnsteuerjahresausgleich eh auf 4/4 umgerechnet. Wenn die Klufft zwischen den Einkommen 3 und 5 sehr groß ist, kann es dann zu Steuernachzahlungen kommen und im günstigsten Fall erhält man weniger erstattet als bei 3/5.

Deshalb schnellstens auf IV/IV ändern. Dann kann jeder mit
„seinem“ Geld planen und Unterhaltsberechnungen können auch
gleich richtig gemacht werden.

Das ist korrekt und auch der rechtliche Anspruch bezüglich Unterhaltszahlung und Unterhaltsempfang.

Nur bei der gemeinsamen Steuererklärung kommt evtl. durch das
Ehegattensplitting bei IV/IV anstatt I/II mehr raus.

Der eventl. Unterhaltsempfänger ist für das restliche Kalenderjahr verpflichtet eine gemeinsame Steuererklärung mit zu unterschreiben.

Gruß
Ingrid

Man kann aber getrennt veranlagen - kommt halt auf den Steuerfall an.
Gibt Ehepaare die gewollt getrennt veranlagen.

Steuernachzahlung mit IV/IV glaub ich eher nicht, es wird mehr Steuer (voraus)gezahlt als mit III/V, deshalb wählen ja viele Paare diese Kombination.
Deshalb vielleicht auch das neue Faktorenverfahren? Damit der Staat seinen Mitbürgern die eben nicht heulen wollen erst gar keinen noch so kleinen zinslosen Kredit einräumt.

Bröselchen

Hallo Ingrid,

War kein Gerücht, sondern eine Vermutung. Die reine
Lohnsteuerdifferenz beträgt heutzutage nicht mal 30 Euro pro
Monat (bei einem Brutto von 2.000 Euro.

und 10 € (für geringer verdienende) kann verdammt viel Geld sein, wenn man es dringend braucht.

Vor vielen Jahren als ich noch Löhne (mit Papiertabellen)
rechnete, war es so gewesen, dass das Finanzamt am Jahresende
beim Lohnsteuerausgleich sowieso 4/4 rechnete.

Das Finanzamt rechnet gar keine Lohnsteuerklassen, sondern einfach beider Einkommen bei gemeinsamer Veranlagung zusammen. So steht es in der Anleitung für Einkommensteuererklärung beider Ehegatten. Und dann macht es noch darauf aufmerksam, dass bei getrennter Veranlagung beide wie Unverheiratete behandelt werden.

Gruß, Karin
PS: Nochmal zur Betonung: Ich möchte Deine Qualifikation für Infos für getrennte Eltern nicht anzweifeln, nur in obigem Fall hatte ich es eben besser gewusst.