Hallo,
hier ist ein zweiter fiktiver Fall, der mit dem gerade geposteten Fall „schulden ehepartner, wem gehört haus nach trennung“ verwoben ist.
Nehmen wir mal an, es gäbe folgenden Fall:
Familie (Mann, Frau, 3 Kinder im Alter von z.B. 7, 9 und 10 Jahren).
Mann arbeitet in mehreren Jobs (teils auch am Wochenende und bis 22 Uhr), um diverse Schuldenberge (einige davon nicht von ihm, sondern von der Ehefrau verursacht) abzuarbeiten. Er ist entsprechend wenig zu Hause und physisch erledigt.
Frau ist Hausfrau.
Mann kommt eines Abends nach Hause und die Wohnung ist halb leer, Dokumente fehlen, die Kinder sind weg.
Frau hatte sich heimlich eine eigene Wohnung genommen, eine Umzugsfirma organisiert und ist mit den Kindern ausgezogen.
Mann ratlos.
Fragen:
- Ist es möglich, dass der Frau Wohngeld für eine Wohnung bewilligt wird, obwohl sie ein Haus hat?
- Muss sie für den Umzug und das daraufhin beantragte Wohngeld auf dem Amt bestimmte Gründe nennen? Gibt es hier bestimmte Voraussetzungen für die Bewilligung (Trennung, weitere - evtl. unrichtige - Angaben über den Mann und den Grund der Trennung, …)?
- Darf sie ungefragt (und in Abwesenheit des Mannes) Möbel und Dokumente ihrer Wahl aus dem gemeinsamen Haus entfernen (manche der Möbel gehörten bereits vor der Ehe dem Mann)?
- Darf sie die Kinder einfach dem Mann entziehen (er darf sie alle 14 Tage sehen).
- Ist es nötig, eine solche Trennung irgendwo zu melden (Finanzamt, andere Ämter…).
Danke fürs Lesen und Mitdenken!
Ruben
Hallo,
Fragen:
- Ist es möglich, dass der Frau Wohngeld für eine Wohnung
bewilligt wird, obwohl sie ein Haus hat?
Ja sie bekommt wegen der Trennung erst mal Sozialleistungen bewilligt. Kann aber sein, dass sie diese Gelder wieder an das Amt zurückbezahlen muss, wenn sie bei der Vermögensteilung Gelder bekommen sollte.
- Muss sie für den Umzug und das daraufhin beantragte
Wohngeld auf dem Amt bestimmte Gründe nennen? Gibt es hier
bestimmte Voraussetzungen für die Bewilligung (Trennung,
weitere - evtl. unrichtige - Angaben über den Mann und den
Grund der Trennung, …)?
Nein, jeder Ehepartner kann sich Trennen. Selbst wenn er vom anderen Ehepartner „auf den Händen getragen“ wird. Behörden dürfen sich hier nicht einmischen.
- Darf sie ungefragt (und in Abwesenheit des Mannes) Möbel
und Dokumente ihrer Wahl aus dem gemeinsamen Haus entfernen
(manche der Möbel gehörten bereits vor der Ehe dem Mann)?
- Darf sie die Kinder einfach dem Mann entziehen (er darf sie
alle 14 Tage sehen).
Hier sollte der Mann - am besten mit einem Anwalt - die Herausgabe seiner persönlichen Habe (incl. der Ersatzbeschaffungen) schriftlich fordern.
Lässt die Frau die Frist verstreichen eine Klage (per einstweiliger Anordnung) machen.
- Ist es nötig, eine solche Trennung irgendwo zu melden
(Finanzamt, andere Ämter…).
Ab Januar 2011 fällt der Mann in die Steuerklasse eins. Also muss er die Trennung vorher (nicht jetzt sofort) melden.
Bei der Vereinbarung über Unterhalt darauf achten, dass ab Januar das Nettoeinkommen niedriger wird.
Vielleicht sollte sich der Vater bei einem Väterverein melden und sich dort weitere Tipps geben lassen. Adressen in seiner Nähe findet er z. B. unter www.vafk.de
Gruß
Ingrid
weiter: Drohung, Vertrauensbruch, Unterhalt
Liebe Ingrid,
danke für die guten Antworten.
Ja sie bekommt wegen der Trennung erst mal
Sozialleistungen bewilligt.
… das heißt also, die Frau mußte die Trennung dem Amt melden, bevor sie Sozialleistungen bekommt.
Ich spinne den Fall mal weiter:
die Frau sagt dem Mann, dass er die Trennung auf keinen Fall melden und auch keinen Anwalt einschalten soll. Sollte er es tun, würde sie Unterhalt einfordern, so müsse er nur einen von ihr festgelegten Betrag zahlen, der angeblich niedriger ist.
Vielleicht ist der Mann eine eher unsichere Natur und hört darauf, auch da er denkt, die Ehe liese sich so retten.
Wenn sich nun herausstellt, dass die Frau den Mann vorsätzlich in dem falschen Glauben lies, auch sie würde die Trennung nicht melden, so dass die Ehe einfach weiterbesteht, würde das dann bei tatsächlicher Scheidung als Vertrauensbruch seitens der Frau in die Unterhaltsberechnung eingehen?
Herausgabe seiner persönlichen Habe (incl. der
Ersatzbeschaffungen)
Was meinst Du mit den Ersatzbeschaffungen?
Beste Grüße
Ruben
Hallo,
… das heißt also, die Frau mußte die Trennung dem Amt
melden, bevor sie Sozialleistungen bekommt.
Wenn sie Sozialleistungen will, muss sie die Trennung dem Amt melden. Ansonsten - wenn sie mit dem Ehemann in gemeinsamen Haus lebt - sehen die kaum einen Bedarf ihr irgendwelche öffentlichen Gelder zu geben.
Ich spinne den Fall mal weiter:
die Frau sagt dem Mann, dass er die Trennung auf keinen Fall
melden und auch keinen Anwalt einschalten soll. Sollte er es
tun, würde sie Unterhalt einfordern, so müsse er nur einen von
ihr festgelegten Betrag zahlen, der angeblich niedriger ist.
Vielleicht ist der Mann eine eher unsichere Natur und hört
darauf, auch da er denkt, die Ehe liese sich so retten.
Was hat sie für einen Vorteil, wenn die Trennung verheimlicht wird? Für was soll es gut sein, dass der Mann keinen Anwalt einschaltet? Den Unterhalt kann man ausrechnen - dabei hilft Dir u. U. eben die nächstgelegene Vätergruppe - und dabei evtl. bestimmte Schulden bzw. die Zinsen mit einbeziehen. Ansonsten will sie nicht, dass der Mann seine Rechte wahr nimmt.
Wenn sich nun herausstellt, dass die Frau den Mann vorsätzlich
in dem falschen Glauben lies, auch sie würde die Trennung
nicht melden, so dass die Ehe einfach weiterbesteht, würde das
dann bei tatsächlicher Scheidung als Vertrauensbruch seitens
der Frau in die Unterhaltsberechnung eingehen?
Nee. Die schuldrechtliche Scheidung ist schon lange abgeschafft.
Herausgabe seiner persönlichen Habe (incl. der
Ersatzbeschaffungen)
Was meinst Du mit den Ersatzbeschaffungen?
Ersatzbeschaffung sind Gegenstände die als Ersatz für bereits vorher von einem der Partner vorhandenen Gegenstände angeschafft wurden.
Beispiel: Der Mann bringt einen (voll bezahlten) Fernseher mit in die Ehe. Der geht während der Ehe kaputt und es wird ein neuer (in etwa gleicher Qualität) Fernseher gekauft. Diese Ersatzbeschaffung gehört dann dem Mann und muss nicht bei der Hausratsteilung (finanziell) geteilt werden.
Gruß
Ingrid
Danke
Liebe Ingrid,
vielen Dank für Deine Antworten.
Beste Grüße
Ruben