Trennung, was nun?

guten tag

Ich bin sehr aufgelöst, da mir meine freundin gestern klar gemacht hat das sie sich von mit trennen will. ich hatte vor se zu heiraten und wir haben eine 3 monate alte tochter. eine rückkehr schließt sie voll aus. ich wohne noch in ihrer wohnung zahle aber meinen mietanteil. was kommt auf mich zu? brauchte ich jetzt einen anwalt? ich möchte die 50% die mir die kleine zusteht unbedingt haben? mache mir sorgen über miene und die zukunf des Kindes. ich arbeite wochentags vollzeit.
was muss ich jetzt tun? muss ich etwas beantragen und wie regelt sich das mit dem Unterhalt?
vielen dank

simon (25)

hallo,
da ihr nicht verheiratet seid, hast du null rechte. Du mußt Unterhalt für dein Kind zahlen , und da die Kleine erst 3 Monate alt ist, auch für die Kindsmama, hast aber ein Selbsterhalt von 900€. Du darf alle 2 wochen dein kind sehen, je nachdem was die mama zuläßt. Du mußt dir schnell eine kleine bude nehmen und ausziehen…Anwalt brauchst du eigendlich nicht…schaust in die Düsseldorfer Tabelle,oder goooglen

lisa

Hallo Simon,
das wichtigste ist jetzt, dass ihr versucht trotz Trennung einen möglichst guten Kontakt zu halten im Interesse des Kindes. Jeder von Euch wird ab und zu zurückstecken müssen und es wird dauern, bis ihr Erwachsenen seht, das der andre auch zurücksteckt. Nur so kann es gelingen, dass ihr auch in Zukunft trotz Trennung gute Eltern für Euer Kind bleibt und nicht Eure Konflikte auf dem Rücken des Kindes austragt.
Viel Glück
Walter

ja, suchen Sie sofort einen Anwalt für Familienrecht auf.
Da Sie nicht miteinander verheiratet sind (das Gesetzt ist zwar geändert, aber dennoch ein leichtes für die Mutter Sie schnellstens da raus zu kegeln. Dann dürfen Sie für ein Kind bezahlen, dass sie nicht mal kenne.)muss schnellstens gerichtlich das beiderseitige Sorgerecht eingetragen werden.
Das Baby ist 3 Monate, da kann man schnell sagen… sie ist noch zu klein, um an den zweiten Wochenenden beim Vater zu bleiben. Ein halbes Jahr später sieht es dann so aus… das Kind kennt ihren Vater gar nicht, es besteht keine Beziehung und wäre nicht zum Wohle das Kindes. Und schon sind Sie raus, nur beim bezahlen nicht Sie müssen ja auch für die Mutter aufkommen und ihr Unterhalt zahlen!!!

Gruss

guten tag

Ich bin sehr aufgelöst, da mir meine freundin gestern klar
gemacht hat das sie sich von mit trennen will. ich hatte vor
se zu heiraten und wir haben eine 3 monate alte tochter. eine
rückkehr schließt sie voll aus. ich wohne noch in ihrer
wohnung zahle aber meinen mietanteil. was kommt auf mich zu?
brauchte ich jetzt einen anwalt? ich möchte die 50% die mir
die kleine zusteht unbedingt haben? mache mir sorgen über
miene und die zukunf des Kindes. ich arbeite wochentags
vollzeit.
was muss ich jetzt tun? muss ich etwas beantragen und wie
regelt sich das mit dem Unterhalt?
vielen

Deine Tochter steht dir normal zu außer diene Freundin beantragt das alleinige Sorgerecht.Dann schalte einen Anwalt ein.Der Unterhalt geht nach der düsseldorfer Tabelle.Das regelt eigentlich das Jugendamt ca.300€,

Hallo Simon,
das tut mir sehr leid,aber glaub mir,es geht weiter auch wenn du das jetzt noch nicht so sehen kannst.
Einen Anwalt brauchst du nicht,ihr seit ja nicht verheiratet so wie ich das verstanden habe.
Der Unterhalt errechnet sich nach deinem Gehalt und nach dem Alter des Kindes.
Du hast zwar Pflichten,aber auch Rechte und auf diese solltest du auch bestehn.
Üblicher weise ist jedes zweite WE und ein Teil der Ferien für dich.Es sei denn ihr regelt das anders.
Beim Jugendamt,kann man sich da Beratung holen und das ist kostenfrei.
Also kopf hoch und alles Gute!!

geh zum Jugendamt und lass dich beraten. Die helfen dir. Viel Kraft, Andi

Hallo

wenn möglich einigt euch freiwillig. Du (ihr) braucht keinen Anwalt, Jugendamt usw. Ist besser ohne, da es ansonsten nur unnötig „schutzig“ wird.

Langfristig ist es für alle bessser, wenn der Kontakt gut ist, spzeziel für das Kind.

Ein Termin beim Anwalt für eine Beratung ist hilfreich, damit man weiß wo man steht. Ihr könnt das auch zu zweit machen.

Wenn sie mit dem Kind auszieht, hat sie Anspruch auf Unterhalt( 3 Lebensjahr des Kindes danach je nach Fall) und natürlich das Kind auch.

Viel Erfolg

hallo,
sie haben anspruch darauf, ihre Tochter regelmässig zu sehen. Sie sind allerdings auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ab dem Zeitpunkt der Trennung. Hier kommt die Düsseldorfer Tabelle zum Tragen. Dort können Sie sich im Internet vorab schon informieren. Allerdings hängt der Unterhalt ebenso von Ihrem Einkommen ab. Das Jugendamt kann den Kindesunterhalt errechnen.
Wenn Sie sich einig sind, brauchen Sie keinen Anwalt.
Alles Gute

Hallo Simon,
die erste Frage lautet, bist du als leiblicher Vater von ihr benannt worden? Wer hat das Sorgerecht für das Kind? Wenn du in ihrer Wohnung wohnst und sie allein den Mietvertrag unterschrieben hat, kann sie dich bitten, auszuziehen. Ich würde versuchen, nicht in Panik zu geraten. Wo wohnt sie zur Zeit? Versuche keine Kriegsführung, wenn es geht, zeige dich als verantwortungsvoller Vater und „Freund“. Du kannst dich sicher erst einmal beim Jugendamt beraten lassen, wie das mit dem Kindschaftsrecht und Unterhalt aussieht. Im Grunde müsste sie eine Forderung an dich stellen, und am besten einigt ihr euch, wenn du zahlen kannst. Auch, wenn es um den Umgang mit dem Kind geht. zur Not müsste ein Familienrichter dies entscheiden, dann wäre ein Anwalt sinnvoll. Aber für den Moment rate ich ab, da diese viel Geld kosten. Oder du sagst dem Anwalt direkt, was du für die Erstberatung bereit bist zu bezahlen und handelst einen Festpreis aus. Beim Amtsgericht kann man sich ebenfalls beraten lassen. Unterhalt ist immer vom Einkommen abhängig und ist in der s.g. Düsseldorfer Tabelle geregelt.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
liebe Grüße
Anke Löffelhardt

das mit dem Unterhalt ist im Prinzip geregelt. Deine Freundin wird zum Jugendamt gehen und dann bekommst Du bescheid. Zum Anwalt bruchst Du nicht, das kostet ein Heidengeld. Reden musst Du mit dem Kind mit ihr.Mit reden ist es oft leichter als mit Anwälten.
Tut ir sehr leid eure Situation.
Viele Grüsse von Susanne

Hallo Simon,

der Unterhalt den du aufbringen musst wird über die Düsseldorfer Tabelle berechnet falls ihr euch nicht einigen könnt. Weiter hast Du nicht nur die Pflicht zu zahlen auch hast Du das Recht deine Tochter alle 2 Wochen ein ganzes Wochenende zu Dir zu nehmen auch die Hälfte des Urlaub darfst Du mir ihr verbringen.

Falls ihr euch nicht einigt musst du leider eine Anwalt aufsuchen.

Gruß

Hallo,

ein Anwalt wäre nicht schlecht. Eine 50%-ige Betreuung gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmefällen. Das heißt dann Wechselmodell. Durchsetzen kannst Du das nur, wenn die Mutter damit einverstanden ist.

Anwalt ist u. U. gut, aber vielleicht hilft erst mal eine Selbsthilfegruppe. Schau mal ob Du unter www.vafk.de eine in Deiner Nähe findest.

Gruß