Hallo, ich hoffe mir kann jemand von euch helfen. Bin ziemlich ratlos.
Vor langer Zeit, als ich noch ziemlich jung war bin ich mit meinem Ex-Freund zusammen gezogen. Was sicher auch ein bisschen naiv war. Er hatte die komplette Einrichtung mit in die Wohnung genommen, bevor er angefangen hat zu studieren. Ich, schon immer arbeitstätig, bin dann für ihn aufgekommen, d.h. ich hab alleine die Miete, Essen, usw. bezahlt. Alles was eben anfiel.
In letzter Zeit lief es nicht gut bei uns. Er bliebt immer öfter weg, kam nur zum waschen, essen und schlafen nach Hause und wenn ich ihn darauf ansprach wurde er aggressiv und handgreiflich, was er früher nie getan hat. Vor ein paar Monat hat er sich in seinem Wahn sogar das Handgelenk gebrochen, weil er gegen den Küchenschrank schlug. Als es letzten Sonntag wieder einmal so weit war, nahm ich ihn seinen Schlüssel weg von unserer gemeinsamen Wohnung und warf ihn raus. Gestern holte er alle seine Klamotten und sagte mir, dass er alle Möbel in 2 Wochen holt, wenn er Urlaub hat. Ich würde dann praktisch in einer leeren Wohnung leben und habe das Geld auch momentan nicht, um alles wieder neu zu kaufen. Bin total ratlos. Kann er denn das einfach machen, oder hab ich irgendwelche Rechte? Wir waren nicht verheiratet.
Moin moin,
also das ist schon eine verzwickte Situation und ich hoffe, dass ich dir helfen kann
Bin kein Experte in Sachen recht, aber ich würde zumindest so handeln und kann es auch begründen.
- Denke ich, dass du nichts aufwiegen kannst, sprich nur weil du Miete zahlst und sämtliche andere Kosten trägst, heißt das nicht, dass du den Besitz an seinen Sachgütern erwerbst.
Aber… - lt § 854 BGB
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber dieser Paragraph besagt, dass du sehrwohl Mitbesitzer seiner Güter bist.
Wie die Aufteilung passiert, ist auch im BGB festgesetzt, hab nur jetzt leider keine Zeit mehr…ist vllt erstmal auch nicht so wichtig…
Noch ne Frage: Wer steht denn im Mietvertrag du? oder dein (Ex) Freund?
Wenn nur du drin stehen solltest (Gehe ich jetzt mal von aus, de die Mietleistungen ja auch von dir kommen)
Dann tausch das Schloß der Wohnungseingangstür aus…
Kosten im Baumarkt oder Großhandel wirklich nicht die Welt.
Und dann Arschlecken
Wenn er aber doch im Mietvertrag drin steht ist das nicht so einfach, dann würde ich zur Polizei gehen und ne Anzeige wegen „Körperverletzung“ erstellen lassen.
Er wird doch handgreiflich oder?
Dann sag noch, dass du große angst vor ihm hast und er androht in 2 Wochen zu kommen und die Wohnung leer räumen will. und das du große Angst vor ihm hast
Ich denke dass sollte reichen um ihn von deiner Wohnung fern zu halten.
Hoffe, dass noch andere schreiben und das ganze nochmal untermauern.
Schönes Wochenende wünsch ich
Wer die Quittungen hat, dem gehören die Gegenstände.
Ganz einfach.
Viel Er