Angenommen ein Mann und eine Frau führen knapp 2,5 Jahre eine Beziehung und leben auch zusammen.
Ziemlich am Anfang der Beziehung möchte der Mann eine Katze haben. Er hat aber kein Geld. Die Frau leiht ihm die 200 Euro. Der Mann kauft die Katze, und zahlt das Geld später wieder zurück.
Dann geht die Beziehung zu Ende, der Mann zieht aus, und kann die Katze nicht mitnehmen. Er überlässt die Katze der Frau, die sich mittlerweile gar kein Leben mehr ohne die Katze vorstellen kann.
Da sich der Mann und die Frau nicht im guten trennen versucht der Mann alles um der Frau weh zu tun.
Er will ihr die Katze abnehmen und in ein Tierheim geben oder fremden Leuten geben, hauptsache die Katze bleibt nicht bei der Frau.
Die Frau lässt den Mann nicht mehr in die Wohnung und sagt er bekomme die Katze nicht. Zumindest nicht wenn er sie einfach weggeben will.
Der Mann sagt er habe schon einen Anwalt eingeschaltet. Es wäre jetzt die letzte Möglichkeite die Katze freiwillig rauszurücken.
Ist das rechtens? Kann der Mann die Katze einfach verlangen? Auch wenn es keine Beweise gibt das es seine Katze ist?
Er sagt er hätte den Verkäufer schon kontaktiert, der könne bezeugen das er derjenige war der die Katze bezahlt und abgeholt hat.
Die Frau hat keine Rechtschutzversicherung und kann sich somit auch keinen Anwalt oder ähnliches leisten. Kann sie einfach abwarten bis sie Post vom Anwalt bekommt, und solange warten bis es keine Möglichkeit mehr gibt?
Oder bekommt die Frau schon von Anfang an ärger und muss eventuell die Gegnerischen kosten übernemen? Das könnte sie sich keinesfalls leisten.
Was könnte man der Frau raten? Was kann sie tun um die Katze zu behalten? Sie hängt wirklich an ihr.