Trennung - wer bekommt die Katze?

Angenommen ein Mann und eine Frau führen knapp 2,5 Jahre eine Beziehung und leben auch zusammen.
Ziemlich am Anfang der Beziehung möchte der Mann eine Katze haben. Er hat aber kein Geld. Die Frau leiht ihm die 200 Euro. Der Mann kauft die Katze, und zahlt das Geld später wieder zurück.

Dann geht die Beziehung zu Ende, der Mann zieht aus, und kann die Katze nicht mitnehmen. Er überlässt die Katze der Frau, die sich mittlerweile gar kein Leben mehr ohne die Katze vorstellen kann.

Da sich der Mann und die Frau nicht im guten trennen versucht der Mann alles um der Frau weh zu tun.
Er will ihr die Katze abnehmen und in ein Tierheim geben oder fremden Leuten geben, hauptsache die Katze bleibt nicht bei der Frau.

Die Frau lässt den Mann nicht mehr in die Wohnung und sagt er bekomme die Katze nicht. Zumindest nicht wenn er sie einfach weggeben will.

Der Mann sagt er habe schon einen Anwalt eingeschaltet. Es wäre jetzt die letzte Möglichkeite die Katze freiwillig rauszurücken.

Ist das rechtens? Kann der Mann die Katze einfach verlangen? Auch wenn es keine Beweise gibt das es seine Katze ist?
Er sagt er hätte den Verkäufer schon kontaktiert, der könne bezeugen das er derjenige war der die Katze bezahlt und abgeholt hat.

Die Frau hat keine Rechtschutzversicherung und kann sich somit auch keinen Anwalt oder ähnliches leisten. Kann sie einfach abwarten bis sie Post vom Anwalt bekommt, und solange warten bis es keine Möglichkeit mehr gibt?

Oder bekommt die Frau schon von Anfang an ärger und muss eventuell die Gegnerischen kosten übernemen? Das könnte sie sich keinesfalls leisten.

Was könnte man der Frau raten? Was kann sie tun um die Katze zu behalten? Sie hängt wirklich an ihr.

Hallo

Hat die Frau schon mal daran gedacht sich direkt an den Mann zu wenden und ihm anzubieten, ihm die Katze um 200 Euro abzukaufen?

LG

Martin

Dem Mann geht es nicht um die Katze ansich oder um das Geld,…der Mann möchte einfach aus Rache weil er weiss das die Frau an der Katze hängt, sie ihr wegnehmen.

Hi,
zunächst mal, ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich sage dir mal meine Gedanken dazu.

Wenn der Mann einen Rechtsanwalt beauftragt, muss er ihn zunächst mal selbst bezahlen, oder er müsste eine Rechtsschutzversicherung haben. Allerdings bezweifle ich, dass die Rechtsschutzversicherung in so einem Fall überhaupt die Anwaltskosten übernehmen würde. Ich halte das eher für eine leere Drohung. Ich glaube nicht, dass der Mann wirklich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, denn sonst hätte dieser sich schon bei der Frau gemeldet.

Ich würde mich an Stelle der Frau mal erkundigen, ob es in ihrem Wohnort einen Schiedsmann gibt. Den würde ich dann mal um Rat fragen. Evtl. könnte man auch den Tierschutzverein oder Katzenschutzbund um Rat fragen. Wenn der Mann merkt, dass da andere, „größere“ Gegner zu der Frau halten, wird er vielleicht nachgeben. Notfalls müsste man ihm die Katze dann eben abkaufen.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der Mann wirklich Geld für einen Anwalt ausgibt, nur um der Frau die Katze wegzunehmen. Wahrscheinlich will er sie nur mit dieser Drohung terrorisieren.

Gruß
Nelly

Das kann niemand beantworten:

siehe:

www.op-marburg.de/Lokales/Marburg/Gigi-und-kein-Ende…

Hallo,

Wenn der Mann einen Rechtsanwalt beauftragt, muss er ihn
zunächst mal selbst bezahlen, …

Ja. Und wenn er den Prozess dann gewinnt, zahlt die Katzenbesitzerin den Anwalt und den Prozess.
Nach der Beschreibung ist nämlich der Mann der Eigentümer der Katze und hat einen Herausgabeanspruch.
Gruß
loderunner (ianal)

Dann geht die Beziehung zu Ende, der Mann zieht aus, und kann
die Katze nicht mitnehmen. Er überlässt die Katze der Frau

Peng, das war’s. Eine glasklare Schenkung.

Da sich der Mann und die Frau nicht im guten trennen versucht
der Mann alles um der Frau weh zu tun.

Hilfsweise könnte man dann vor Gericht mit Rechtsmissbrauch argumentieren, § 242 BGB.

Er will ihr die Katze abnehmen und in ein Tierheim geben oder
fremden Leuten geben, hauptsache die Katze bleibt nicht bei
der Frau.

Aus dem Tierheim könnte man die Katze allerdings leicht wieder abholen.

Der Mann sagt er habe schon einen Anwalt eingeschaltet.

Sehr unwahrscheinlich. Wenn man einen Anwalt einschaltet, führt der die Korrespondenz. Man geht nicht zum Anwalt und schreibt danach weiter selbst die Briefe. Also vermutlich ein Bluff.

Ist das rechtens? Kann der Mann die Katze einfach verlangen?

Wenn sie ihm nicht gehört, dann nicht. Dafür, dass die Katze geschenkt war, spricht übrigens eine gesetzliche Vermutung, § 1006 BGB. Der Mann trägt die volle Beweislast.

Auch wenn es keine Beweise gibt das es seine Katze ist?

Nö, dann bekommt er sie auch nicht.

Er sagt er hätte den Verkäufer schon kontaktiert, der könne
bezeugen das er derjenige war der die Katze bezahlt und
abgeholt hat.

Das soll er ruhig bezeugen, das ist ja völlig irrelevant. Später hat der Mann die Katze der Frau überlassen. Und dann wäre da noch § 1006 BGB…

Die Frau hat keine Rechtschutzversicherung und kann sich
somit auch keinen Anwalt oder ähnliches leisten.

In dem eher unwahrscheinlichen Fall einer Klage kann sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Kann sie
einfach abwarten bis sie Post vom Anwalt bekommt, und solange
warten bis es keine Möglichkeit mehr gibt?

Ich an ihrer Stelle würde überhaupt nicht auf anwaltliche Post reagieren. Erst, wenn Post vom Gericht kommt, sollte sie PKH beantragen und sich selbst einen Anwalt nehmen.

Oder bekommt die Frau schon von Anfang an ärger und muss
eventuell die Gegnerischen kosten übernemen? Das könnte sie
sich keinesfalls leisten.

Das Risiko besteht bei jedem Gerichtsverfahren. Im Übrigen ist es u.U. zu spät, Kosten zu verhindern, denn wenn der Anwalt schon eingeschaltet wurde, und wenn ein Kostenersatzanspruch in Betracht kommt, dann besteht dieser teilweise schon.

Was könnte man der Frau raten? Was kann sie tun um die Katze
zu behalten? Sie hängt wirklich an ihr.

Einfach nicht mehr reagieren und, wenn die Sache vor Gericht geht, sofort einen Anwalt nehmen und dem die Argumentation überlassen.

Thema Kostenersatzanspruch

Das Risiko besteht bei jedem Gerichtsverfahren. Im Übrigen
ist es u.U. zu spät, Kosten zu verhindern, denn wenn der
Anwalt schon eingeschaltet wurde, und wenn ein
Kostenersatzanspruch in Betracht kommt, dann besteht dieser
teilweise schon.

Habe hier das Wort Kostenersatzanspruch gelesen und würde mich dazu gern einlesen. Wo kann ich dazu gute juristisch korrekte Infos erhalten?

Habe hier das Wort Kostenersatzanspruch gelesen und würde
mich dazu gern einlesen. Wo kann ich dazu gute juristisch
korrekte Infos erhalten?

Na, hier bei mir:

Jeder Anspruch bedarf einer Anspruchsgrundlage, die entweder im Gesetz oder in einem Vertrag zu finden ist. Wer einen Anwalt beauftragen muss, weil er einen bestimmten Fall selbst nicht regeln kann, der muss diesen Anwalt bezahlen. Weil er das aber muss und ohne das schädigende Ereignis nicht müsste, handelt es sich um einen Schaden. Und wenn es dafür eine Anspruchsgrundlage gibt, dann kann der Gläubiger von dem Schädiger die Anwaltskosten als Schaden ersetzt verlangen.

Wenn zum Beispiel S mit seinem Auto den Passanten G anfährt und diesen verletzt, dann entstehen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wenn G nicht krankenversichert ist, gehören hierher zum Beispiel die ärztlichen Behandlungskosten, aber auch die Kosten für einen Anwalt, der die Schadensregulierung übernimmt.

Die häufigste Anspruchsgrundlage ist § 280 I, II, 286 BGB. Nach diesen Paragrafen kann der sog. Verzugsschaden geltend gemacht werden. Das ist der Schaden, der entsteht, weil der Schuldner in Verzug geraten ist, und der Verzugsschaden besteht eben nicht zuletzt in den außergerichtlichen Kosten für einen Rechtsanwalt. Leider ist die Sache ein wenig komplizierter und für Laien kaum noch verständlich, wenn danach ein Gerichtsverfahren folgt, weil hier außergerichtliche Gebühren auf Gebühren für das Gerichtsverfahren angerechnet werden.

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Danke Mevius!

Hallo,

Dann geht die Beziehung zu Ende, der Mann zieht aus, und kann
die Katze nicht mitnehmen. Er überlässt die Katze der Frau

Peng, das war’s. Eine glasklare Schenkung.

Kommt es nicht auch darauf an, was dazu gesagt wurde? Z.B. " ich lasse sie hier bis…"?
Gruß
loderunner (ianal)

Kommt es nicht auch darauf an, was dazu gesagt wurde? Z.B. "
ich lasse sie hier bis…"?

Ja, wenn das „bis“ so gesagt wurde, wäre es keine Schenkung. Die Beweislast liegt aber wie gesagt voll bei dem Mann.

Danke, alles klar! (owt)
-nix-

Hallo,

Nach der Beschreibung ist nämlich der Mann der Eigentümer der
Katze und hat einen Herausgabeanspruch.

das scheint nicht unbedingt zu stimmen, siehe Postings von Mevius weiter oben. Also mal genauer prüfen.
Gruß
loderunner (ianal)

Der Mann hat gesagt der er die Katze nicht mitnehmen kann wo er jetzt hinzieht. Die Katze solle solange bei der Frau bleiben bis er sie irgendwann zu sich nehmen kann.

Aber da der Mann mittlerweile keine Trennung im guten will, versucht er alles um der Frau weh zu tun.
Es gibt keine Möglichkeit die Katze abzukaufen oder ähnliches. Er will sie ihr ja wegnehmen weil der Mann weiß wie sehr die Frau an der Katze hängt. Es geht im nur um Rache.

Der Mann hat übrigens eine gute Rechtschutzversicherung, im Gegensatz zur Frau. Die hat keine.

Hallo,

Der Mann hat gesagt der er die Katze nicht mitnehmen kann wo
er jetzt hinzieht. Die Katze solle solange bei der Frau
bleiben bis er sie irgendwann zu sich nehmen kann.

Sorry, aber dann ist er immer noch der Eigentümer der Katze. Bleibt nur noch die Beweisfrage. Siehe Posting von Mevius eins tiefer - der ist auch im Gegensatz zu mir Jurist.
Gruß
loderunner