Hallo zusammen, folgende Fall:
A arbeitet als Freiberufler mehr schlecht als recht, B als Angestellte in einer Berufsguppe mit eigenem Versorgungswerk.
B ist bei Beginn der Beziehung noch Student und macht dann Karriere.
A arbeitet Vollzeit und steckt allen Verdienst und Ersparnisse in die Familie zur Existenzsicherung, da die Zeiten am Anfang schwierig und auch noch bei A eine größere Kundeninsolvenz zu verkraften ist.
Nun trennen sich nach vielen Jahren A und B wieder.
B hat einen sehr ansehnlichen Rentenanspruch „angesammelt“, A als Freiberufler hat keine Altersversorgung, da er alles in die Familie zum Lebensunterhalt gesteckt hat und gelegentlich auch in sein Freelance-Tätigkeit investieren mußte (z.B. Reisen zu Kunden etc.).
Hat A nun im Falle einer Trennung Ansprüche auf (Teile) der Rentenanwartschaften von B?
Gelten diese - sofern vorhanden - bereits im Falle einer Trennung oder erst ab Scheidung?
Spielt die Existenz von Kindern bei dieser Fragestellung eine Rolle?
Danke für alle Tipps.
Viele Grüsse
Claudia