Trennung - Zugewinn - Rentenversorgung

Hallo zusammen, folgende Fall:

A arbeitet als Freiberufler mehr schlecht als recht, B als Angestellte in einer Berufsguppe mit eigenem Versorgungswerk.

B ist bei Beginn der Beziehung noch Student und macht dann Karriere.

A arbeitet Vollzeit und steckt allen Verdienst und Ersparnisse in die Familie zur Existenzsicherung, da die Zeiten am Anfang schwierig und auch noch bei A eine größere Kundeninsolvenz zu verkraften ist.

Nun trennen sich nach vielen Jahren A und B wieder.
B hat einen sehr ansehnlichen Rentenanspruch „angesammelt“, A als Freiberufler hat keine Altersversorgung, da er alles in die Familie zum Lebensunterhalt gesteckt hat und gelegentlich auch in sein Freelance-Tätigkeit investieren mußte (z.B. Reisen zu Kunden etc.).

Hat A nun im Falle einer Trennung Ansprüche auf (Teile) der Rentenanwartschaften von B?

Gelten diese - sofern vorhanden - bereits im Falle einer Trennung oder erst ab Scheidung?
Spielt die Existenz von Kindern bei dieser Fragestellung eine Rolle?

Danke für alle Tipps.

Viele Grüsse

Claudia

Hallo Claudia,

in deinem Beispielfall sprichst du von Beziehung und Trennung.

Das Beispiel ergäbe aber nur Sinn, wenn es sich um Heirat, Ehe und Scheidung handelte.

Ist das so gemeint?

Fragt
BT

kurze Antwort: JA - o.T.
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Hallo zusammen, folgende Fall:

A arbeitet als Freiberufler mehr schlecht als recht, B als
Angestellte in einer Berufsguppe mit eigenem Versorgungswerk.
Hat A nun im Falle einer Trennung Ansprüche auf (Teile) der
Rentenanwartschaften von B?

Nur im falle einer scheidung, dann wird der sog. Versorgungsausgleich vom Gericht durchgeführt.

Gelten diese - sofern vorhanden - bereits im Falle einer
Trennung oder erst ab Scheidung?

Erst ab dem tag, an dem die Scheidung eingereicht wurde.

Spielt die Existenz von Kindern bei dieser Fragestellung eine
Rolle?

Beim Versorgungsausgleich nicht.

Danke für alle Tipps.

Bitte.