Hallo Susanne,
Das was ich Dir dazu mit zu teilen habe wird Dir vermutlich wenig gefallen. Bedenke bitte das Justizia bekanntlich blind ist…
Zum Sachverhalt:
Er kann zu einem Anwalt gehen.
Entscheidend ist wer kann was beweisen!!! Er hat die Kaufbelege. Damit gilt er sollange als Eigentümer, bis das Gegenteil von Ihnen bewiesen werden kann. Das bedeutet im konkreten Einzelfall: Bei jedem gekauften Artikel müssen Sie den Nachweis führen können, das er z.B.das Geld in bar bekommen hat. Können Sie das nicht, können Sie die Sachen lieber sofort herraus geben. Er würde sowieso vor Gericht recht bekommen.
Den Nachweis können Sie nur erbringen z.B. mit einer Quittung oder mit Zeugen. Wobei es hierbei deutlich von Vorteil ist wenn diese nicht Verwandt und Verschwägert mit Ihnen sind. Diese müßten dann „per Aussage“ bestätigen das Sie gesehen haben, das dann und dann, um die und die Uhrzeit, die und die Summe Geld in Bar, an den und den übergeben wurden. Können dies diese Zeugen nur in einem Punkt nicht, lösen sich diese Zeugen nahezu als „Wertlos“ in Luft auf. Sind diese mit Ihnen Verwandt, wird man diesen vielleicht unterstellen „Parteisch, und somit nicht Neutral“ zu sein.
Ein Geschenk muß nicht Generell zurück gegeben werden. Aber Sie müßen hierbei den Nachweisa wie oben genannt erbringen, das dies auch wirklich ein Geschenk war! Auch hier gilt, können Sie es nicht nachweisen, geben Sie es besser zurück. Wobei sich hierfür durch eine Geburtstagsparty bedingt „leichter“ Zeugen finden lassen dürften. Freunde oder Verwandte sind hier bei ja oft anwesend, manchmal auch nacheinander, und können dann als Zeugen die „Schenkung“ bestätigen.Dies könnte evt. sogar auch noch ein Verkäufer im Geschäft sein.
Können sich Freunde z.B „garantiert“ daran erinnern, das vom EX Freund die Aussage kam, das dies nicht nur gemeinsan Angeschaft, sondern auch, das jeder die Hälfte bezahlt hat! verbessern sich hierdurch Ihre Chancen deutlich. Bedenken Sie aber auch, das diese Zeugen vielleicht sogar vor Gericht später eine Aussage tun müssten. Dabei bekommen einige Zeugen dann plötzlich „Kalte Füße“ und sagen gar nichts mehr dazu.
Jetzt machen Sie einmal eine Gegenstandsliste, und überlegen Sie bei jedem Gegenstand einzeln… So jetzt einmal Hand aufs Herz, nachdem Sie dies alles Wissen. Was Glauben Sie werden Sie Wirklich, Wahrhaftig, und Real bewiesen bekommen? Meistens ist dies sehr wenig, meiner Erfahrung nach…
Bevor Sie sich jetzt an Gegenständen hängen, diese nicht herraus geben wollen, vielleicht weil der Erinnerungswert oder Idelle Wert so hoch ist, bedenken Sie, das Sie im Ernstfalle jeweils teure Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen haben werden. Diese sind schnell bei einer über vierstelligen Summe angekommen. Lohnt sich dies? Ist es das alles Wert? Oder ist es vielleicht nicht sinnvoller in den kommenden 4-6 Monaten dann lieber statt dieser Kosten dann „Ersatzkäufe“ für einen selber für die zurück gegeben Waren und Gegenstände zu tätigen. Sie selbst entscheiden wofür Sie Ihr Geld ausgeben…
Die Gegenstände müßen zudem auch Ordentlich und in einem Akzeptablen Zustand zurück gegeben werden. Ansonsten wird von Ihnen vermutlich Schadensersatz in entsprechender Höhe verlangt werden.
Ist von Ihnen der (Eigentums)Nachweis Lückenlos und Sicher zu erbringen, könnten Sie es eventuell auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wobei hierfür dann auch die Frage ist, sind Sie Rechtschutzversichert? oder müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Schätzen Sie hierfür bei jedem einzelnen Artikel in % z.B. Ihre Chancen ein, das Sie gewinnen oder verlieren werden. Fragen Sie dies dann auch Ihren durch Sie beauftragten Rechtsanwalt. Bedenken Sie Die andere Hälfte der % Zahl haben Sie in irgend einer Form nacher zu bezahlen. Ist der Gegenstand, die Gegenstände das alles Wert? Seien Sie sich dessen bewußt.
Für eine Detalierte Rechtsberatung ist es dann auch ganz sicher Empfehlenswert bzw. unumgänglich einen Fachanwalt hinzu zu ziehen. Dieser wird Ihnen vermutlich ziemlich ähnliches Mitteilen wie ich grade eben.
Mein Mitgefühl und Verständnis haben Sie auf jeden Fall. Ich vermute einmal , das Sie durch dieses gezahlte „Lehrgeld“ für die Zukunft besser wissen, wie Sie dies „handhaben sollten“. So nen ganzer Mist ist unheimlich ärgerlich, und mir geht dabei persönlich „der Hut“ hoch. Nur wie schon gesagt, Justiza ist bekanntlich blind. Recht haben und Recht kriegen sind zwei ganz verschiedene Sachen!!! Diese Erkenntnis schmeckt mir auch heute noch unheimlich bitter.
Dies sind meine Erfahrungen und Ansichten zu Ihrem Thema, bzw. Ihrem Problem. Für eine sichere Rechtskundige Beratung sollten Sie sich ansonsten einen Anwalt nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Betriebswirt HWK
und angehender Betriebswirt IHK