Also mein problem ist …
Meine Frau Denkt nach 11 monaten ehe an scheidung.
wir sind 7 jahre zusammen also auch nicht frühzeitig geheiratet.
muss ich ihr unterhalt zahlen wenn sie eine Ausbildung macht ?
wir sind ja kein jahr verheiratet,ich habe gehört das unter einem jahr keine zahlungspflicht besteht.
wenn sie nicht drauf klagt komme ich dann ohne unterhalt davon ?
sorry, ich weiss das leider nicht
bevor ihr rechlich streitet ist es aber sicher mal klüger ehrlich zu reden, wo das
problem liegt
nach so einer langen beziehung kann ja alles wieder gut werden
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Also mein problem ist …
Meine Frau Denkt nach 11 monaten ehe an scheidung.
wir sind 7 jahre zusammen also auch nicht frühzeitig
geheiratet.
muss ich ihr unterhalt zahlen wenn sie eine Ausbildung macht ?
wir sind ja kein jahr verheiratet,ich habe gehört das unter
einem jahr keine zahlungspflicht besteht.
Grüß Dich kalle09,
in diesem konkreten Fall bin ich überfragt. Fakt ist,…das zunächst das Trennungsjahr erst mal durchgestanden werden muss. In dieser Zeit hast du alle Möglichkeiten dieser Sache genauestens auf den Grund zu gehen. Darüber hinaus wird eine Unterhaltsverpflichtung im Scheidungsverfahren geklärt,…und ist von den Einkommensverhältnissen beider Ehepartner abhängig.
Es wäre unter Umständen durchaus ratsam,noch vor Beginn des Trennungsjahrs Deine eigenen Einkommensverhältnisse vorübergehend runter zu schrauben. (Arbeitslosigkeit),…dann hat sie keine Chance mehr. Aber wichtig ist jetzt vorallem,…einen RA auf zu suchen, für Familien und Scheidungsrecht. Meines wissens ist das Unterhaltsrecht vor kurzem durch BGH Urteil neu definiert worden. Leider kann ich nicht mehr sagen. LG muzzifusi
Hallo Kalle,
als erstes; Wo kein Kläger da kein Richter. Unterhalt ist ein weites Feld. Auf jeden Fall hast du ein Selbstbehalt, an den niemand rankommt. Ich glaube er schwankt zwischen 900 - 1000 €, abhängig von Ost und West. Du „wärest“ auch erst nach Aufforderung durch z.B. Klage zur Zahlung verpflichtet, soll heißen, erst ab Antragsstellung und nicht ab Trennungszeitpunkt „müssetest’“ du zahlen. Ich glaube auch, dass nach neuer Regelung erstmal jeder selbst dazu verpflichtet, für seinen Unterhalt zu sorgen. Wenn sie eine Ausbildung machen will, dann muss sie selbst Sorge tagen. In solch verzwikten (Unterhalts-) Angelegenheiten würde ich dir auf jeden Fall raten, eine Rechtsauskunft einzuholen und am besten gleich einen Psychologen mit, denn Unterhaltssachen regeln sich in der Regel nicht friedlich…
PS: Ich bin kein Anwalt, darum können meine Antworten auch daneben sein, trotzdem wünsche ich dir ganz viel Kraft für die kommende Zeit!