Trennungsandrohung durch anwalt

hallo, folgender fiktiver fall:

Ehemann mit eigenem kleinen Lebensmittelgeschäft und Kind (8) lässt seiner Frau durch Rechtsanwalt ein Schreiben zukommen, in dem sinngemaess steht:

Sie möge ihr Verhalten ihm gegenüber ändern und sich mehr um ihn, Kind und Haushalt kümmern (eigentlich sucht sie eine Arbeitsstelle TZ flexibel, arbeitet stundenweise bei ihm im Laden im Moment), ansonsten will er sich scheiden lassen. Frist: bis Ende Januar soll sie sich ändern, ansonsten wirfst er sie aus seinem haus raus.

Ausserdem würde er ihr auch nichts zahlen, da sein Geschäft nichts abwirft, was die Ehefrau bestätigt.

An welche Stelle kann sich die frau wenden? Wohin kann sie erst einmal gehen, falls er sie wirklich Ende Januar auf die Strasse wirft? Frauenhaus wird sie nicht nehmen, weil keine Gewalt vorliegt, oder?

Kann sie ab sofort Hartz 4 beantragen, wird ihr dann ab sofort geholfen, wenn sie eine Wohnung findet? Wer zahlt z.B. Mietkaution? Sie verfügt über keinerlei Vermögen.

Da der Sohn in psychotherapeutischer Behandlung ist, ist eine Arbeitsaufnahme mehr als Teilzeit auch nicht zuzumuten, der Therpeut wird dies bestätigen.

Danke, Paragraphenmaus

Hallo!

Wegen ihrer sozialen Probleme (Unterkunft, Sozialleistungen) kann die Ehefrau Rat und Hilfe bei entsprechenden kirchlichen oder anderen Sozialdiensten (Diakonie, Caritas, AWO, Frauenhilfe u.a.) und auch beim Sozialamt erhalten, wegen des Kindes auch beim Jugendamt.

Wegen der Rechtsfragen (Getrenntleben, Unterhalt, Hausrat) kann die Ehefrau einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht, beauftragen. Hat sie nicht die Mittel, die Kosten eines Rechtsanwalts aufzubringen, kann sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und mit dem vom Gericht ausgestellten Beratungsschein einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Sobald die Ehefrau mit dem Sohn in einem gemeinsamen Haushalt lebt, kann sie bei der Familienkasse die Auszahlung des Kindergelds für den Sohn an sich beantragen, falls sie es bisher nicht erhält.

Auch kann sie bei der Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Zahlung von Wohngeld beantragen.

Schließlich kann sie bei der Arbeitsagentur die Zahlung von ALG II beantragen, jedenfalls solange, bis sie eine Teilzeitarbeit aufnehmen kann. Danach könnte sie bei der Familienkasse Kinderzuschlag beantragen.

Gruß, Franz