Trennungsgeld auch aus Nebeneinkünften ?

Hallo, hat man auch einen Anspruch auf Trennungsgeld nicht nur vom Nettoeinkommen, sondern auch aus den Nebeneinkünften von 2 Monatsmieten ?

Guten Tag Stevie65,

ich verstehe Ihre Frage nicht. Bezieht sie sich wirklich auf Trennungsgeld, also auf Bezüge im Sinne der Trennungsgeldverordnung (TGV)? Oder meinen Sie etwas anderes?

Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling

Hallo Thorsten,

Ich bin seit 2 Monaten von meinem Mann getrennt. Er verdient monatl. 3200 Euro netto. Von diesem Geld bezahlt er für mich das sogenannte Trennungsgeld. Er bezieht aber noch zusätzlich ca. 700 Euro monatl. aus 2 Mieten. Das wären dann zusammen 3900 Euro monatl. netto. Aus welchem Betrag errechnet sich jetzt das Trennungsgeld. Und wieviel monatl. wäre das jeweils, also entweder von den 3200 oder den 3900 Euro. Vielen Dank.

Guten Tag Stevie65,

ich glaube Sie sprechen von Trennungsunterhalt. Das ist etwas anderes als Trennungsgeld. Bitte nicht verwechseln.

Ich bin Experte für Trennungsgeld. Leider kann ich Ihnen nicht helfen.

Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling