Hallo,
ich möchte gerne wissen ob Trennungsgeld §6 - bei täglicher Rückkehr zum Wohnort versteuert wird oder nicht.
In diversen Zeitschriften steht, es ist steuerfrei, die Angestellte im BwDlZ sagt, es ist steuerpflichtig.
Was jezt nun?
Noch kurz was zum Sachverhalt:
Ein Soldat war letztes Jahr von Oktober bis Dezember (genau 3 Monate) kommandiert und ist täglich an seinen Wohnort zurück gekehrt. Entfernung betrug 56 km.
Trennungsgeld wurde nach § 6 gewährt. Ist das jetzt nu steuerfrei oder nicht?
Danke schon mal
Der Soldat sollte ein Steuerberater haben der für ihm diese Fragen klärt.
Ich habe es immer als ein Teil von meinem Lohn gesehen und wurde auch enstprechend versteuert.
Kann ich leider nicht beantworten, bin zu lange raus.
Hallo Urseline,
habe mich schlau gemacht:
wenn es sich um eine vorrübergehende Kommandierung, ohne Versetzungsabsicht handelt, dann steuerfrei.
Wenn das Ziel die Versetzung ist, dann ab dem 1. Tag steuerpflichtig.
Hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Harry
Hallo Urseline,
leider kann ich Dir da auch nicht helfen. Solltest Du bei den anderen keine passende Antwort bekommen, dann melde Dich nochmal dann kläre ich das über die WBV.
Gruß Chris
Hallo,
Trennungsgeld ist bei der Auszahlung steuerfrei, erhöht allerdings das zu versteuernde jährliche Einkommen. Bei der Steuererklärung wird sich das dementsprechend bemerkbar machen.
Gruesse
Andre
Danke dir schon mal
Wie meinst du das mit bemerkbar machen bei der Einkommensteuererklärung?
Kann ich trotzdem jeden gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro ansetzen? Da das Trennungsgeld ja 1-2 Monate später versteuert wird, oder? Zumindest seh ich das auf meiner Gehaltsbescheinigung, dass das Trennungsgeld versteuert wurde.
Ich will ja nix falsch machen.
Magst du darauf nochmal antworten?
Grüße