Hallo,
ich bin total durcheinander, deswegen gebe ich die Frage jetzt einfach mal weiter, vielleicht könnt ihr mir Klarheit verschaffen?!
Ich bin z. Zt. Beamtenanwärterin im mittleren Justiz-Dienst. So ca. in einem Jahr muss ich für ein halbes Jahr zu einem Lehrgang nach Lübeck (ich wohne in Hohenlockstedt, also ist schon ein Stück zu fahren), deswegen werde ich da für 1/2 Jahr hinziehen müssen. Jetzt meine Frage, wie sieht es eigentlich mit dem Trennungsgeld, Tagegeld usw. während dieses halben Jahres aus? Das ist doch eigentlich nur für Leute mit eigener Wohnung, Partner etc. bestimmt, ODER? Und bekomme ich Reisekosten/Fahrkosten oder Dienstantrittsreisekosten oder sonstiges erstattet?
Ich wäre so dankbar, wenn jemand eine Antwort, einen Link oder sonstiges hätte, der mir meine Fragen beantwortet!
Liebe Grüße
Hallöchen,
soweit ichmich erinnere, wendet das Land S-H die Trenneungsgeldregelung des Bundes an, die Regelung findest du beispiels weise hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tgv_19…
Hiernach stehen dir für die Zeit durchaus Gelder zu. Du kannst Dich aber in solchen Fragen auchohne Probleme an Deine Personalstelle wenden.
Gruß
Michael
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Hallöchen,
soweit ichmich erinnere, wendet das Land S-H die
Trenneungsgeldregelung des Bundes an, die Regelung findest du
beispiels weise hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tgv_19…
Hiernach stehen dir für die Zeit durchaus Gelder zu. Du kannst
Dich aber in solchen Fragen auchohne Probleme an Deine
Personalstelle wenden.
Erstmal vielen Dank für den Link… hab mir das jetzt auch schön durchgelesen, checke aber noch nicht, ob das gilt, wenn ich jetzt eine eigene Wohnung habe oder nicht? Mir wurde nämlich auch irgendwie erzählt, dass man nur Anspruch auf Trennungsgeld hätte, wenn man schon eine eigene Wohnung hätte und da ich aber noch zu Hause wohne, keinen Anspruch hätte…???