Hi! Da ich im Einzugsgebiet meiner Dienststelle (FH Bund) wohne, bin ich grundsätzlich nicht trennungsgeldberechtigt.
Ich habe aber gelesen, dass man Trennungsgeld bekommen kann, wenn die tägliche Fahrzeit mehr als 1 1/2 Stunden pro Weg beträgt.
Habe mich im Bundesumzugskostengesetz umgeschaut, aber dort habe ich nichts dazu gefunden.
Deswegen hätte ich gerne gewusst, ob das stimmt, und wenn ja, ob die Fahrzeit mit dem PKW oder mit dem ÖPNV maßgeblich ist.
Danke im Voraus!!!
Hallo!
Gemeint sein könnte die Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 Trennungsgeldverordnung; siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/index.html
Gruß, Franz
Danke für die Antwort.
Diese Regelung ist mir bekannt. Aber ich frage mich, ob das auch für öffentliche Verkehrsmittel gilt.
Und hat man dann auch den kompletten Anspruch auf Trennungsgeld, oder bekommt man „nur“ die Wegstreckenentschädigung?
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