kann mir jemand die Intention des Trennungsgeldes erlaeutern?
Wenn ich es richtig verstehe, kann Trennungsgeld vom Dienstherren gezahlt werden, wenn man an einen Dienstort versetzt wurde, der z.B. weit von der familiaeren Wohnung entfernt ist. Wenn man am neuen Dienstort eine Wohnung findet, die prinzipiell fuer die Familie geeignet ist, dann kann man nur dann Trennungsgeld erhalten, wenn man aus wichtigen persoenlichen Gruenden nicht mit der Familie dort einziehen kann. Als wichtiger Grund wird z.B. Schulausbildung angefuehrt.
Ich verstehe aber nicht, wieso es z.B. kein Grund ist, dass ganz einfach der Ehepartner einen Job am urspruenglichen Ort hat und am neuen Dienstort keinen entsprechenden findet. Verstoesst das nicht irgendwie gegen die freie Berufswahl, zumal der Dienstherr sich ja nicht mal darum bemuehen muss, dem Ehepartner einen Arbeitsplatz am neuen Dienstort zu beschaffen (was ja auch schwierig sein kann).
Was ich nicht verstehe ist, wieso der Dienstherr also einen weit von der Familie entfernten Dienstort zuordnen kann, aber sich gar nicht bemuehen muss, die Familie zusammenzufuehren, und den fehlenden Arbeitsplatz des Ehepartners nicht als Grund fuer Trennungsgeld anerkennt.
Trennungsgeld wird einem Bediensteten (Beamten, Richter, Soldaten) gewährt, der als Folge einer dienstlichen Maßnahme (z. B. Versetzung, Abordnung) an einem anderen Dienstort, der von seinem bisherigen Dienstort nicht täglich erreichbar ist, Dienst zu leisten hat, um ihn bis zu seinem Umzug in angemessenem Umfang von den Kosten zu entlasten, die ihm für eine doppelte Haushaltsführung und notwendige Reisen zwischen Dienst- und Wohnort entstehen.
Trennungsgeld ist eine zeitlich begrenzte Leistung, die gewährt wird, bis der Bedienstete am neuen Dienstort eine Wohnung beziehen kann. Darüber hinaus kann Trennungsgeld vorübergehend weitergewährt werden, wenn der Bedienstete aus einem schwerwiegenden Grund, der in absehbarer Zeit wegfallen wird, nicht in die neue Wohnung umziehen kann. Ein solcher schwerwiegender Grund ist die Fortsetzung der Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes bis zum Ende des laufenden Schul- oder Ausbildungsjahres.
Der Umstand, dass der Ehegatte des Bediensteten am neuen Dienstort keine Arbeit hat, kann zwar auch ein schwerwiegender Grund sein, nicht an den neuen Dienstort umzuziehen. Es ist aber in den allermeisten Fällen nicht absehbar, ob und wann dieser Grund wegfallen wird.
Das gibts auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, z.B.
nach dem TVöD, früher BAT.
Nun ja, da steht aber auch …
Zitat: „(1) Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden die für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.“
Der Umstand, dass der Ehegatte des Bediensteten am neuen
Dienstort keine Arbeit hat, kann zwar auch ein schwerwiegender
Grund sein, nicht an den neuen Dienstort umzuziehen. Es ist
aber in den allermeisten Fällen nicht absehbar, ob und wann
dieser Grund wegfallen wird.
klar ist das nicht absehbar, aber heisst das also, dass diese Unterstuetzung nicht gezahlt wird, weil nicht absehbar ist, wielange sie zu zahlen waere. So nach dem Motto, wenn es ueberschaubar ist, zahlt der Dienstherr, aber wenn es nicht ueberschaubar ist, zahlt er nicht - unabhaengig davon, dass der Dienstherr die Kosten ja verursacht hat?
Trennungsgeld ist seiner rechtlichen Ausgestaltung nach eine vorübergehende Leistung. Es muss feststehen oder zumindest aufgrund objektiver Kriterien feststellbar sein, an welchem Tag die vorübergehende Leistung endet.
Da ein Beamter rechtlich verpflichtet ist, nach einer Abordnung oder Versetzung am neuen Dienstort seinen Dienst zu leisten, ist der Dienstherr nicht „schuld“ an den dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten. Dass er versetzt oder abgeordnet werden kann, weiß jeder, der Beamter werden will, oder müsste es jedenfalls wissen.