Ein Ehepaar ist seit 3Monaten verheiratet.Sie stellen fest dass es doch keine Zukunft gibt und wollen sich trennen.
Muß man bei der kurzen Ehezeit auch an das Trennungsjahr halten oder gibts da andere Regelungen?
LG
Ein Ehepaar ist seit 3Monaten verheiratet.Sie stellen fest dass es doch keine Zukunft gibt und wollen sich trennen.
Muß man bei der kurzen Ehezeit auch an das Trennungsjahr halten oder gibts da andere Regelungen?
LG
trennungsjahr ?
ganz eindeutig ja !
Also i c h habe gehört, dass Trenungsjahr mit dem neuen
Gesetzt - seit 1.9. in Kraft - überflüssig geworden sei.
Entscheidend ist jetzt vielmehr nur noch das Datum der Scheidungseinreichung/antrag.
Auch Schulsfragen etc. werden schon lange nicht mehr vor Gericht ausdikutiert.
Ich denke, schon nach einem halben Jahr (ggf. früher?) ist die Scheidung „durch“, wenn beide Seiten, zwölf Monate, wenn eine Seite die Scheidung will.
Gruss
Michael
Also i c h habe gehört, dass Trenungsjahr mit dem neuen
Gesetzt - seit 1.9. in Kraft - überflüssig geworden sei.
Das ist falsch. Zumindest sagt das BGB was anderes.
Entscheidend ist jetzt vielmehr nur noch das Datum der
Scheidungseinreichung/antrag.
Auch das ist so nicht richtig.
Auch Schulsfragen etc. werden schon lange nicht mehr vor
Gericht ausdikutiert.
Das hingegen ist schon ziemlich lange so.
Ich denke, schon nach einem halben Jahr (ggf. früher?) ist die
Scheidung „durch“, wenn beide Seiten, zwölf Monate, wenn eine
Seite die Scheidung will.
Das Trennungsjahr ist schon noch im BGB drin, ABER: wenn sich beide Seiten einig sind, stört es niemanden, wenn man die Realität etwas beugt und angibt, schon seit dem X.Y. getrennt in Tisch und Bett zu leben. Dessen Anfang bestimmt nämlich das sogen. „Trennungsjahr“, welches in Wirklicht nur ein Zeitraum ist, nachdem bei Einigkeit angenommen wird, daß die Ehe unwiderbringlich gescheitert ist.
Gruß,
Malte
Hallo Malte,
Das Trennungsjahr ist schon noch im BGB drin, ABER: wenn sich
beide Seiten einig sind, stört es niemanden, wenn man die
Realität etwas beugt und angibt, schon seit dem X.Y. getrennt
in Tisch und Bett zu leben.
im Prinzip richtig, aber wenn das Paar noch kein Jahr verheiratet ist, werden sie Probleme haben, etwas daran zu „beugen“. Sie hätten dann ja besser gleich nicht heiraten sollen.
Gruß, Karin
im Prinzip richtig, aber wenn das Paar noch kein Jahr
verheiratet ist, werden sie Probleme haben, etwas daran zu
„beugen“. Sie hätten dann ja besser gleich nicht heiraten
sollen.
Das ist völlig korrekt
Meine Antwort war auch eher generell (wir behandeln hier ja keine konkreten Fälle), und Details sollte man ohnehin mit einem Anwalt klären, damit der Schuß nicht nach hinten losgeht.
Gruß,
Malte
wenn sichbeide Seiten einig sind, stört es niemanden, wenn man die
Realität etwas beugt und angibt, schon seit dem X.Y. getrennt
in Tisch und Bett zu leben. Dessen Anfang bestimmt nämlich
das sogen. „Trennungsjahr“, welches in Wirklicht nur ein
Zeitraum ist, nachdem bei Einigkeit angenommen wird, daß die
Ehe unwiderbringlich gescheitert ist.Gruß,
Malte
Gut, und wie lange
dauer es dann bis die Scheidung dann amtlich wird?
Gruss
MV
wenn sichbeide Seiten einig sind, stört es niemanden, wenn man
dieRealität etwas beugt und angibt, schon seit dem X.Y. getrennt
in Tisch und Bett zu leben. Dessen Anfang bestimmt nämlich
das sogen. „Trennungsjahr“, welches in Wirklicht nur ein
Zeitraum ist, nachdem bei Einigkeit angenommen wird, daß die
Ehe unwiderbringlich gescheitert ist.
Gut, und wie lange
dauer es dann bis die Scheidung dann amtlich wird?
Das kann man nicht pauschal sagen. Es kommt darauf an, wie überlastet das Gericht ist und wie schnell beide Seiten die nötigen Unterlagen zusammenhaben (was u.U. durchaus dauern kann, wenn man sich noch ewig mit der Rentenkasse rumärgern muss. Das eigentliche Scheidungsverfahren geht bei Einigkeit, keinen Kindern und keinem Vermögen schnell - bei mir waren’s genau sechs Minuten.
Gruß,
Malte
Ö.K. - und wenn eine Seite massiv blockt?
(bspw. gute Gründe nennen kann, dass die Ehe noch zu retten ist.)
Auc da habe ich gehört, dass es dennoch schnell gehen soll (maximal. ein Jahr?).
Oder kommt da doch dann der
Trennungsjahr-Aspekt (siehe oben)
hinzu?
Gruss
Michael „MV“
Ö.K. - und wenn eine Seite massiv blockt?
(bspw. gute Gründe nennen kann, dass die Ehe noch zu retten
ist.)Auc da habe ich gehört, dass es dennoch schnell gehen soll
(maximal. ein Jahr?).
maximal ein Jahr? Nein. Es dauert sicher länger.
.m
Am Wochenende habe ich einen alten Studienkollegen besucht, der eine grosse Steuerberaterpraxis führt.
Ich fragte ihn folgendes: „Vielleicht kennst Du Dich mit EDeiner Lebenserfahrung auch mit Scheidungsrecht aus? Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen und
sie will auf den Rentenanspruch (Teilung meiner Rente 50 : 50) verzichten, wie macht man das am besten?“
Er sagte mit einem Lächeln im Gesicht: „Ach - das ist bei mir Tagesgeschäft. Schon oft mit Mandanten durchgezogen. Ihr müsst einfach ein kurzes Schriftstück aufsetzen, indem die Verzichtserklätung steht - und dann müsst Ihr das nur kurz bei einme Notar
absegnen lassen.
Dann aber ist es wichtig, dass keine Partei binnen eines Jahres zum Familiengericht rennt und die Scheidung einreicht.
Nach einem Jahr dann, geht man - mit EINEM Anwalt für beide - mit dem Schriftstück zum Familienrichter und „ruckzuck“ ist die Sache durch.“
Interessant, nicht wahr?
Gruss
MV
Er sagte mit einem Lächeln im Gesicht: „Ach - das ist bei mir
Tagesgeschäft. Schon oft mit Mandanten durchgezogen. Ihr müsst
einfach ein kurzes Schriftstück aufsetzen, indem die
Verzichtserklätung steht - und dann müsst Ihr das nur kurz bei
einme Notar
absegnen lassen.
Dann aber ist es wichtig, dass keine Partei binnen eines
Jahres zum Familiengericht rennt und die Scheidung einreicht.
Nach einem Jahr dann, geht man - mit EINEM Anwalt für beide -
mit dem Schriftstück zum Familienrichter und „ruckzuck“ ist
die Sache durch.“Interessant, nicht wahr?
Das hat aber rein gar nichts mit dem Trennungsjahr zu tun, sondern ist spezifisch durch den Versorgungsausgleich bedingt. Bei Scheidung einer sehr kurzen Ehe ist der meist so gering, daß das eher nicht relevant ist.
.m